…vor, es sei in der Berufungsvorentscheidung die unzutreffende Rechtsmeinung vertreten worden, dass die Folgeprovision unabhängig von der weiteren Kundenbetreuung gewährt werde. Ohne weitere Betreuung seiner Kunden würde er die aus diesem Kundenstock resultierenden Folgeprovisionen jedoch nicht mehr erhalten. Im Falle der Nichtbetreuung der Kunden gingen…
…Der Bw gab vor dem UFS selbst an, dass er gegenüber der Versicherung zu keine Leistungen mehr verpflichtet ist und die Kundenbetreuung somit auf freiwilliger Basis erfolgt. Dazu ist auch auf das Berufungsverfahren betreffend Einkommensteuer 2005 (siehe Feststellungen) zu verweisen. Damit besteht zwischen den Bezügen…
…UFS selbst an, dass er gegenüber der Versicherung zu keine Leistungen mehr verpflichtet ist und die Kundenbetreuung somit auf freiwilliger Basis erfolgt. Damit besteht zwischen den Bezügen des Bw und den von ihm gelten gemachten Aufwendung (die zu dem in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen; Einkünfte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vom 16. April 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. April 2004, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. April…
…weg de facto Geschäftsführer war. Weiters die Feststellungen, nach denen die gesamte Geschäftsabwicklung (Auftragserteilung für den Wareneinkauf, Vertragsabschlüsse, Kundenbetreuung, Personalaufnahme und Entlassung udlg.) durch KA unter Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und des Personals der Bw. erfolgt sei. Das Personal das die Arbeiten für die M durchführte…
…der A B Versicherung AG damals von seiner Tochter, seinem Bruder und einen weiteren Mitarbeiter der Versicherung übernommen worden ist, unzureichend betreut wird und die behauptete Kundenbetreuung des Bw dazu diente, vorzeitige Kündigungen der von ihm abgeschlossenen Versicherungen zu verhindern. Es mag zwar durchaus sein…
…Da heiße es nämlich: "Unsere Verkäufer im Außendienst müssen ihre von der Organisation zugewiesenen Kunden betreuen." Eine vorrangig der Kundenbetreuung und nicht dem Abschluss von Geschäften dienende Beschäftigung berechtige nicht zur Inanspruchnahme des Vertreterpauschales. Daraufhin reichte der Berufungswerber einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung…
…der Verordnung BGBI. II 2001/382. Das Finanzamt führte folgendes Vorhaltverfahren durch: Vertreter im Sinne der Verordnung vom 23.12.1992 seien Personen, die in Augendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges…
…zur Einkommensteuer 2005 unter Aberkennung des beantragten Werbungskostenpauschales. Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zähle nicht als Vertretertätigkeit. Der…
…Coordinaters" (ASC). Der ASC sei ausschließlich als Vertreter der Firma MBJ und A unterwegs und zum überwiegenden Teil beim Kunden. Er sei zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig. Darunter würden auch geringfügige Tätigkeiten fallen wie z.B. Sizings,…
…dieses Gebietes. Die regelmäßige Bereisung eines regional begrenzten Gebietes entspricht vielfach dem typischen Tätigkeitsbild eines Versicherungsvertreters, weil die Kundenbetreuung und Kundenakquisition - sei es auf Grund rechtlicher oder faktischer Umstände - auf ein bestimmtes Einzugsgebiet konzentriert. Im Berufungsfall wurden vor allem die wirtschaftlich relevanten Gebiete im Einzugsbereich…
Mit Kaufvertrag vom 1. August 2003 verkaufte die Bw. folgende Abteilungen an die x_Land Holding AG: Buchhaltung, Vertragsverwaltung, betriebliche Altersvorsorge, Kundenbetreuung, Fondsverwaltung, Personalwesen, Institutional Sales, Recht, Main Office & Reception, Marketing, Office Management, Erneuerung & Weiterentwicklung sowie Vertrieb. Mit demselben Datum wurde der Personalstand der Bw…
…3.2009 verweigerte das Finanzamt die Berücksichtigung des Vertreterpauschales mit der Begründung, dass Vertreter Personen seien, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei…
…als Rundholzeinkäufer beschäftigt und durchgehend im Außendienst tätig sei. Die Tätigkeit im Außendienst erfolge zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung. Im des Weiteren vorgelegten Dienstvertrag wird unter Punkt "3. Verwendung" ausgeführt: "Die Bezeichnung der Position lautet: Rundholzeinkäufer." Mit Bescheid…
…die überwiegend im Außendienst ausgeübte Vertretertätigkeit habe die Geschäftsanbahnung, den Abschluss von Geschäften sowie die Kundenbetreuung umfasst, geschäftsführende Tätigkeiten seien in einem völlig untergeordneten Ausmaß erbracht worden. Auf weiteren Vorhalt des Finanzamtes bezifferte der Berufungsführer den Umfang der einzelnen Tätigkeitsbereiche unter Anschluss des Geschäftsführervertrages wie…
…November 2008 bestätigte der Dienstgeber (DG) des Bw., dass der Bw. in den Jahren 2006 und 2007 überwiegend im Außendienst zur Kundenbetreuung tätig war. Nachdem sonst keine der anderen angeforderten Unterlagen seitens des Bw. vorgelegt wurden, und die vorgelegte Bestätigung des DG vom Finanzamt (FA…
…auf die bereits vorgelegten Bestätigungen seiner Arbeitgeber und führte im Wesentlichen aus, dass er ausschließlich im Außendienst zur Anbahnung von Geschäften mit der Prämisse auf Geschäftsabschlüssen sowie der Kundenbetreuung tätig (gewesen) sei. Sowohl seine Tätigkeit bei der Bank1 als auch jene bei der Bank2 wären…
…in G] als Homeoffice. Die monatlichen Kosten würden sich laut einem beiliegenden Mietvertrag auf € 200,00 im Voraus betragen. Durch ihre Tätigkeit in Verkauf und Kundenbetreuung sei die Bw. somit nicht an das Büro ihres Arbeitgebers in M gebunden bzw. könne Familie und Beruf…
…folgenden Inhalts ein: "Wir bestätigen, dass Herr B seit 16.3.2007 in unserem Unternehmen als angestellter Bautechniker für Vertrieb und Kundenbetreuung beschäftigt ist. Herr BC ist im Außendienst für die Kundenberatung- und -betreuung tätig, vorrangig liegt seine Tätigkeit in der Anbahnung und im Abschluss…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) war als Außendienstmitarbeiter in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit der Kundenbetreuung und der Verkaufstätigkeit von Sonnenschutzsystemen (Markisen, Rollos und Jalousien udg) der in Wien ansässigen Firma X- GmbH beschäftigt…