…da diese beim Zeitungsaustragen, bei jeder Witterung und speziell im ländlichen Raum sicherlich einer weit über das übliche Maß hinausgehenden Beanspruchung unterliegen würden". Über die Berufung wurde erwogen: 1. Kraftfahrzeugaufwand: Betriebsvermögen/Privatvermögen? Im gegenständlichen Fall folgte die Abgabenbehörde I. Instanz - was die Summe der betrieblich…
…Berufungsjahres ist bereits deshalb abzulehnen, da im Kilometergeld die Kosten, wie etwa die AfA-Komponente, linear enthalten sind, und daher eine Mischung von Kilometergeldern und anteiligen (tatsächlichen) Kosten zu einem verzerrten Ergebnis führen würde. Abgesehen davon stellt das Kfz Betriebsvermögen dar, weshalb schon aus diesem…
…€ 254,59; für das Jahr 2004: € 242,85 + € 242,85. Tz. 14 Privatanteil KFZ-Kosten: Im Betriebsvermögen des Abgabepflichtigen befanden sich ein VW Bus sowie ein PKW VW Polo bzw. ab September 2004 anstatt des VW Polo ein VW Touran. Die Pkws…
…vorgelegte Rechnungsberichtigung seitens der Betriebsprüfung nicht anerkannt werde, sei der Vorsteuerabzug in Höhe von S 540.701,33 im Jahr 2000 zu versagen. Dieser Betrag werde im Jahr 2000 als Betriebsausgabe berücksichtigt. Tz 17 Kraftfahrzeugaufwand: Im Betriebsvermögen des Bw. würden sich nachfolgende Kraftfahrzeuge befinden: |…
…welche im Privatvermögen gehalten wird. Der Aufwand ist daher nicht abzugsfähig. +Gewinn 2000 44.212,38 S -Vorsteuer 2000 8.842,48 S Tz 4 Kraftfahrzeugaufwand 2002 Im Jahr 2002 wurde eine Gutschrift für eine Kfz-Versicherun nicht erfaßt (Bankeingang 2.8.2002 - Donau Versicherung…
…bis 40. | 25 | 9.000.00 3. KFZ-Aufwand: Der Referent beabsichtige, im Schätzungsweg (§ 184 BAO) ausgehend vom Vorschlag des steuerlichen Vertreters in der Berufungsverhandlung von den Betriebsausgaben für den Voyager laut Erklärung einen Privatanteil von 5% auszuscheiden und für die anderen PKW…
…bzw. Seminarkosten, Kfz-Kosten und Reisespesen sowie Aufwendungen für Vorführwaren und Telefon an. Unter derartigen Voraussetzungen ist die Tätigkeit eines Firmenbezeichnung-Vertreters nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes aber objektiv gesehen nicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes geeignet. Im Erkenntnis vom 22.2.2000, 96/14/0038, hat…
…das überwiegend betrieblich genutzte Kfz sind Betriebsausgaben, soweit sie nicht unangemessen hoch sind. Zu den abzugsfähigen Kosten gehört die AfA von den Anschaffungskosten, der laufende Betriebsaufwand, Parkgebühren, Vignetten, Mitgliedsbeiträge an Autofahrerclubs etc. Wird ein Kfz überwiegend betrieblich genutzt, befindet es sich im Betriebsvermögen. Dies bedeutet…
…ist damit unzulässig, wenn ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird und sich infolgedessen im Betriebsvermögen befindet. Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgabe abzugsfähig sind (siehe Jakom/Lenneis EStG, 2011, § 4 Rz 330, Stichwort "Kfz-Aufwendungen" sowie VwGH 27.8.2008, 2008/15/0196…
…sämtliche mit der Benutzung des Kfz unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen abgegolten. Benutzt somit ein selbständig Erwerbstätiger für betriebliche Fahrten ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz, können als Betriebsausgaben statt der tatsächlich nachzuweisenden Aufwendungen die amtlichen Kilometergelder angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist aber - gerade im Hinblick darauf…
…Betriebes ermöglichen. Dabei ist der zivilrechtliche Titel, der den Erwerber zur Nutzung bestimmter Teile des Betriebsvermögens ermächtigt, nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist die tatsächliche Einräumung der Verfügungsberechtigung in einer Weise, die es ermöglicht, den Betrieb im Wesentlichen unverändert weiterzuführen. Bei ortsgebundenen Tätigkeiten stellen Grundstück, Gebäude und…
…betrieblicher Nutzung) im Betriebsvermögen befindliches Kfz ist jedenfalls unzulässig (VwGH 27.8.2008, 2008/15/0196). Wird ein Fahrzeug für mehrere betriebliche Tätigkeiten und darüber hinaus privat verwendet, kommt nur der (zwingende) Ansatz tatsächlicher Kosten in Betracht, wenn die Fahrzeugnutzung insgesamt im Verhältnis zur Privatnutzung…
…schlichtweg auszuschließen ist, im Betriebsvermögen befunden haben sollte. Es wären dann die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie betrieblich veranlasst sind, abzugsfähig (Jakom/Lenneis EStG § 4 Rz 330 "Kfz-Aufwendungen). Hinweise auf die Höhe der allein durch Treibstoffverbrauch entstandenen Aufwendungen waren im Vorbringen der Bw. von Anfang…
…betrieblicher Nutzung) im Betriebsvermögen befindliches Kfz ist jedenfalls unzulässig (VwGH 27.8.2008, 2008/15/0196). Wird ein Fahrzeug für mehrere betriebliche Tätigkeiten und darüber hinaus privat verwendet, kommt nur der (zwingende) Ansatz tatsächlicher Kosten in Betracht, wenn die Fahrzeugnutzung insgesamt im Verhältnis zur Privatnutzung…
…hat das Finanzamt gegenständlichenfalls Kfz-Aufwendungen in Höhe von insgesamt 11.400 € steuerlich berücksichtigt. Dies entspricht - worauf der Bw. mittels zweitinstanzlichen Vorhaltes vom 25. März 2009 hingewiesen worden ist - bezogen auf die vom Bw. im Streitjahr 2007 beruflich zurückgelegten 38.777 Kilometer einem geschätzten…
…das amtliche Kilometergeld in Höhe von 0,38 Euro pro gefahrenem Kilometer geltend. Mit Vorhalt des Finanzamtes wurde der Bw. in der Folge (nochmals) aufgefordert, die im Streitjahr tatsächlich angefallenen Kfz-Kosten nachzuweisen und zu diesem Zweck diverse Unterlagen wie Kaufvertrag, Versicherungspolizzen, Rechnungen von Reparaturen…
…werden. Es genügt dann die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Kfz-Gesamtkilometerstandes, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht wurden. Wird der berufliche Einsatz des Kfz zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen…
…Ermittlung des Privatanteiles KFZ-Kosten (10%) nachzureichen. Ein allfälliges Fahrtenbuch würde vorzulegen sein. Jahr 2001: Um Nachweis des ausgewiesenen Privatanteiles an Hand des Fahrtenbuches werde ersucht. In Bezug auf das Kilometergeld: Wofür sei dieses entrichtet worden, da sich jeweils ein Fahrzeug im Betriebsvermögen befunden hätte…
…Änderungen im Rahmen einer Selbstanzeige bekannt, denen das Finanzamt (siehe Tz. 6 des Bp-Berichts) folgte. In der Berufung begehrte der Bw. für die Jahre 2005 bis 2007 erstmals weitere Reisespesen und Kfz-Aufwendungen. Seine Tätigkeit erstrecke sich auf ganz Österreich. Das im Betriebsvermögen der…
…werten wäre. Dass die Honorarzahlung zusammen mit der Kostentragung und der Nutzungsüberlassung des KFZ den Wert der Beratungsleistung übersteige, wurde nicht behauptet. In diesem Zusammenhang hatte der Senat insbesondere auch zu bedenken, dass im Zuge der Prüfung weder die angesprochene Vereinbarung und der Umstand, dass…