…über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, zu denen auch Förster im Revierdienst zählten, Kostenersätze für Kilometergelder sowie Tages- und Nächtigungsgelder für Dienstreisen, den Pauschbetrag kürzen würden und im gegenständlichen Fall diese Kostenersätze des Arbeitgebers höher seien als der Pauschbetrag. Mit…
…Zusammenhang mit der (beruflichen) Nutzung des Fahrzeuges. Hinsichtlich des geltend gemachten Werbungskostenpauschales für Vertreter wurde der Bw. vorgehalten, dass gemäß § 1 Z 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001…
…4 der Verordnung nicht den Pauschalbetrag von 2.190,00 €. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf Grundlage des § 17 Abs. 6 EStG 1988 ergangene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr…
…Die Bw. habe diese Einnahmen bei ihrem ursprünglichen Steuerausgleich nicht angegeben, da sie gedacht habe, dass Einnahmen in dieser geringen Höhe keinerlei steuerliche Auswirkungen hätten. Sie habe diese Einnahmen als Kostenersatz angesehen, da die Ausgaben, welche sie als Gemeinderätin gehabt habe, zumindest gleich hoch, wenn…
…taxative Aufzählung handle und andere medizinisch-technische Dienste miteinbezogen werden könnten. In den Art. VII ff des MMHmG sei auch für Leistungen des Heilmasseurs ein Kostenersatz durch die diversen Sozialversicherungen vorgesehen. In einigen Bundesländern werde von den Sozialversicherungen der (anteilige) Ersatz der Umsatzsteuer mit der…
…besucht. Die Kosten dieser Reisen würden von den Teilnehmern zur Gänze selbst getragen, ein Kostenersatz durch den Dienstgeber finde nicht statt. Bei dem "sogenannten Richterwochenende" habe es sich um eine Fortbildungsveranstaltung gehandelt, die einmal jährlich an einem Wochenende stattfinde und sich justizrelevanten Themen widme. Der…
…dass Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Besuch von Messen nur dann steuerlich berücksichtigt werden könnten, wenn diese einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer aus der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt seien, sodass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich Interessierter entbehren…
…weiter: Datum/Dauer, Abfahrts/Zielort, Entfernung, Zweck, Kostenersatz des Arbeitgebers 5) Bildungskosten: a) Aufgliederung (Art/Bildungsanstalt/Datum/Betrag/Ersätze) b) Nachweis der berufl. Veranlassung (Erläuterung, gewährte Ersätze, Programm..) 6) Sonstige Werbungskosten: a) Aufstellung zur Summenberechnung b) Nachweisführung/Erläuterung berufl. Anteil-Ausschließungsgründe Privatnutzung c) Belegmäßiger Nachweis…
…Fortbildung es sich konkret handle; - inwieweit sie diese Aus- bzw. Fortbildung beruflich nutze; - ob der beantragte Kurs für eine bestimmte Berufsgruppe oder allgemein zugänglich sei; - auf welchen Teilnehmerkreis sich die beantragte Fortbildungsveranstaltung beziehe; - ob sie von ihrem Dienstgeber diesbezüglich Ersätze erhalten habe; - ob die Aus…
…Diese Kosten setzten sich wie folgt zusammen: | Kurskosten gesamt | 452,00 € | | Kostenersatz Arbeitgeber | -200,00 € | | Kurskosten Eigenanteil | | 252,00 € | Flug | | 236,01 € | Unterkunft | | 1.150,00…
…unter den gemäß § 26 EStG steuerfreien Bezügen auszuweisen. Die Bereitstellung von Schlafmöglichkeiten wie auch die Zurverfügungstellung von Hotelzimmern seien nicht als Kostenersatz im Sinne der Verordnung des BM für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen anzusehen. Kosten aufgrund einer…
…erstellten und unterzeichneten Tätigkeitsbeschreibung für die Jahre 2007 und 2008 ersucht. Mitzuteilen sei zudem, ob für die Ausbildung zur Kinesiologin Kostenersatz vom Arbeitgeber oder einer anderen Stelle geleistet worden sei, und welches berufliche Ziel die Bw. mit der Absolvierung dieser Ausbildung angestrebt habe. Dem Antwortschreiben…
…sozial) pädagogischer Kontext (sowohl von der Ausbildung, als auch von der Berufstätigkeit/Berufspraxis) Voraussetzung war. Zudem ändert auch das Faktum, dass der Dienstgeber keinerlei Kostenersatz für die konkrete Fortbildungsmaßnahme übernommen hat, nichts an der Tatsache der berufsrelevanten Nutzung. Ein zusätzliches Indiz für eine berufliche Veranlassung…
…beschriebenen Kenntnisse nicht nur im Beruf einer Volksschullehrerin angewendet werden, sondern fänden auch in privaten Lebensbereichen Anwendung. Zudem erstrecke sich der Teilnehmerkreis bei solchen Kursen quer durch alle Berufsgruppen, sei also nicht an eine bestimmte Kategorie von Mitarbeitern gerichtet, sondern an eine Vielzahl von Menschen…
…ein Jahr Bildungskarenz sowie die angeforderten Belege zu den Aus- und Fortbildungskosten. Des Weiteren teilte sie mit, dass sie über ihre Arbeitsstelle keinen Kostenersatz bezogen habe. Sie sei seit dem Jahr 2000 beim Land Niederösterreich als Kleinkindpädagogin angestellt. Die Ausbildung zur Kunsttherapeutin komme im pädagogischen…
…auf die "erste" Berufung verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. ist Beraterin des AMS und bestand seitens des Dienstgebers kein Auftrag, Supervisionsstunden ein Anspruch zu nehmen. Ein Kostenersatz durch den Dienstgeber erfolgte nicht. Die Bw. führt dazu aus, dass sie sich entschlossen habe…
…vielen Berufen und privaten Angelegenheiten von Nutzen sein könne, erfülle nicht das Kriterium der beruflichen Fortbildung für eine AHS- Lehrerin. Der Teilnehmerkreis bei solchen Kursen erstrecke sich auf Personen quer durch alle Berufsgruppen. Es stehe außer Zweifel, dass die Bw die durch den NLP-Kurs…
…2007: 7 Einheiten | 4. | F: Waren diese auf einen bestimmten Teilnehmerkreis beschränkt? A: TeilnehmerInnenkreis war auf LehrerInnen/PädagogInnen beschränkt. | 5. | F: Wer waren die TeilnehmerInnen der "Seminare"? Welchen Berufsgruppen gehörten diese an? A: Diese Seminare besuchte ich als Einzeltraining, d.h…
…Sie habe kein Ansuchen auf Vergütung der Kosten gestellt und auch keinen Kostenersatz erhalten. Beigebracht wurden Kurszertifikate für den in der Zeit vom 29.09.2005 bis 08.04.2006 absolvierten Lehrgang zum "NLP-Practitioner" und den in der Zeit vom 02.11.2006 bis…
…reden" Darüber hinaus gab die Bw. in der angeführten Vorhaltsbeantwortung bekannt, dass dieses Seminar nach seinem Inhalt nicht spezifisch für Lehrer ausgerichtet gewesen sei und zu den Teilnehmern verschiedene Berufsgruppen gehört hätten. Der Arbeitgeber habe keine Kosten übernommen. Sie habe seit 2003 die Leitung der…