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UFSG RV/0307-G/09Die Aufwendungen für einen NLP-Professional-Practitioner-Kurs stellen keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…einem Kurs vermitteltes Wissen so allgemeiner Natur sei, dass es sowohl im privaten Bereich, als auch im Berufsleben angewendet werden könnten, seien die Kosten der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag wies die Berufungswerberin darauf hin, dass der NLP-Kurs aus beruflichen Gründen…

UFSL RV/0317-L/07Tatsächliche Kosten wegen Behinderung, Kosten der Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008

…Kosten. Fest steht jedoch, dass über die Anwendung keines dieser in den vorgelegten Rechnungen aufscheinenden Produkte eine konkrete ärztliche Verordnung vorliegt und sie auch nicht Teil eines ärztlichen Behandlungsplanes ist. Die erst im Nachhinein auf Grund des Berufungsverfahrens erstellte ärztliche Bestätigung, mit der nur allgemein…

UFSW RV/1690-W/11Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung für ein an Cystischer Fibrose erkranktes Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…Abgrenzung zu Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung schwierig ist, an die Nachweisführung besonders strenge Anforderungen gestellt werden. Da insbesondere Dauerbehinderungen in der Regel nicht Erfolg versprechend behandelbar sind und häufig auch eine Linderung ihrer Symptomatik nicht möglich ist, kann dies für die Kosten aus einer Behinderung…

UFSL RV/0668-L/08Coaching-Seminar als Fortbildung eines Projektleiters; auch als Aufwand der privaten Lebensführung denkbar und somit kein abzugsfähiger Aufwand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2010

… allein die Tatsache, dass die Bildungsmaßnahme der Tätigkeit des Berufungswerbers dienlich war, reicht nicht aus, um sie völlig von privaten Anhaltspunkten ("allgemeine Lebensführung") lösen zu können. Wenn Aufwendungen sich aber nicht klar von den Kosten der allgemeinen Lebensführung abgrenzen lassen, ist eine Einstufung als Werbungskosten…

UFSL RV/0747-L/05Aufwendungen für die Seminare "Nach innen Laufen" und "Körpersprache und Lebensweisen" sind keine Werbungskosten, sondern Aufwenudngen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…nicht erkennbar. Aufwendungen des Arbeitnehmers, die eine klare Abgrenzung zu Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht zuließen, seien nicht als Fortbildungskosten absetzbar. Mit Schriftsatz vom 21. August 2005 beantragte die Bwin. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend führte sie an, dass die…

UFSW RV/1802-W/08Erfassung veruntreuter Gelder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb beim veruntreuenden, nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter; Nichtanerkennung von Betriebsausgaben (Werbungskosten, Kilometergeld, Telefonkosten, Beratungskosten); Qualifikation der Einkünfte als gewerblich und nicht ziviltechnikerähnlich; Wiederaufnahme des Verfahrens;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2008Teil 2/2

…für Telefonate im Hinblick auf die Abholung vom Flughafen stellen Kosten der allgemeinen Lebensführung dar und können als solche nicht als Betriebsausgaben Berücksichtigung finden. Werbekosten: Sachverhalt: Die Aufwendungen für Werbekosten entstanden durch den Ankauf von Gutscheinen der Firma Merkur (Lebensmitteleinzelhandel) im Wert von insgesamt 12…

UFSF RV/0006-F/10Bildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Traumanalyse als umfassende Umschulung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2012

…gemachten Aufwendungen seien daher der privaten Sphäre der Berufungswerberin zuzuschreiben und nicht als Werbungskosten absetzbar. Bei den Honoraren für die psychoanalytische Einzeltherapie handle es sich um gemischt veranlasste Aufwendungen, die aufgrund ihrer Nützlichkeit für die allgemeine Lebensführung dem nicht abzugsfähigen Bereich der allgemeinen Lebensführung gemäß …

UFSK RV/0046-K/10Kosten für den Besuch eines Fitness- und Wellnessclubs inklusive Saunabenützung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011

…vielfach durchaus alltäglich. Im Hinblick auf das heute in der Bevölkerung allgemein gestiegene Gesundheitsbewusstsein - Stichwort "Wellness" - könne es daher bei verschiedenen Kosten, selbst wenn sie in einem hinreichenden Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung stünden, dennoch am Merkmal der Außergewöhnlichkeit fehlen. Der Besuch eines Thermalbades, ohne sich…

UFSG RV/0488-G/08Abzugsverbot für Seminare, die auch die private Lebensführung betreffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011

…Wenn aber ein in einem Kurs vermitteltes Wissen so allgemeiner Natur ist, dass es sowohl im privaten Bereich, als auch im Berufsleben anwendbar ist, seien die Kosten der allgemeinen Lebensführung zuzurechnen. In der dagegen erhobenen Berufung wiederholte die Berufungswerberin ihr bisheriges Vorbringen und schränkte ihr…

UFSG RV/0671-G/10Kosten für 1.) Nahrungsergänzungsmittel und 2.) die Anschaffung eines Magnetfeldtherapiegerätes als außergewöhnliche Belastungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…jedoch nicht entsprochen. Dies gilt insbesondere bei von der allgemeinen Lebensführung schwer abgrenzbaren Kosten (vgl. nochmals UFS vom 8 Mai 2008, RV/0956-G/07). Eine nachträglich erstellte, ärztliche Expertise ist ausnahmsweise und nur dann zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit eines Aufwandes geeignet, wenn diese…

UFSG RV/0956-G/07Kosten für Nahrungsergänzungsmittel als außergewöhnliche Belastung (hier: bei Erkrankung an MS)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2008

…mehr, wenn sie erst nachträglich gegeben wird - wird den oa. Anforderungen an die Nachweisführung bei Krankheits- oder Behinderungskosten für gewöhnlich jedoch nicht entsprochen. Dies insbesondere bei von der allgemeinen Lebensführung schwer abgrenzbaren Kosten. Aus der zitierten OGH-Judikatur zu § 133 Abs.2 ASVG ergibt sich…

UFSW RV/2835-W/12Anerkennung von Kosten für die Errichtung eines Behindertenstellplatzes samt Schneekehrung des Verbindungsweges zwischen Haus - Kfz-Parkplatz - Straße als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2013

…die anteiligen Kraftfahrzeugkosten, die ihm durch die Mehrbenützung seines Kraftfahrzeuges gegenüber gesunden Abgabepflichtigen entstehen, als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Als notwendiger und angemessener Mehraufwand sind jene Auslagen anzusehen, die nicht auf die typischen Kosten der allgemeinen Lebensführung entfallen (Hinweis Doralt, EStG, 4. Auflage § 35 Tz…

UFSG RV/0191-G/06NLP Ausbildung und persönlichkeitsbildende Seminare
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…Kosten mit Bescheiden vom 12. August 2005 die Anerkennung als Werbungskosten und führte als Begründung dazu aus: Ist das in einem Kurs vermittelte Wissen so allgemeiner Natur, dass es sowohl im privaten Bereich als auch im Berufsleben anwendbar ist, sind die Kosten der allgemeinen Lebensführung…

UFSG RV/0577-G/10Geeigneter Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2013

…BM für Wissenschaft, Familie und Jugend vom 2. Oktober 2009).Die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel i.H.v. € 1.973,40 sind daher als Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung anzusehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 10. Oktober 2013

UFSW RV/2933-W/11Geltendmachung von Kfz-Aufwendungen, die über den Pauschbetrag gemäß § 3 der VO über außergewöhnliche Belastungen hinausgehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…Legt man diesen Maßstab auf den Berufungsfall an, so ergibt sich, dass es sich beim Großteil der von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen um geradezu typische Kosten der allgemeinen Lebensführung handelt; darunter fällt die Versicherung und auch die Garagierungskosten, da es für einen Steuerpflichtigen Ihrer Einkommensverhältnisse…

UFSG RV/0603-G/08Außergewöhnliche Belastung (Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel, Kosten einer alternativen Selbstbehandlung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010

…2000/15/0139). Das Vorliegen der angeführten Voraussetzungen bedarf eines Nachweises, wobei überdies gilt, dass dort ,wo die Abgrenzung zu Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung schwierig ist, an die Nachweisführung besonders strenge Anforderungen gestellt werden. Das Merkmal der Zwangsläufigkeit wird bei Maßnahmen fehlen, deren Beitrag zur…

UFSW RV/0890-W/12Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung und Selbstbehalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2012

…die typischen Kosten der allgemeinen Lebensführung entfallen. Auch liegt es im alleinigen Ermessen des Verordnungsgebers steuerliche Begünstigungen (angemessene Freibeträge unter Beachtung des § 34 Abs. 2 EStG 1988) für körperbehinderte Personen, wie auch in der gegenständlichen VO geschehen, entsprechend behinderungsbedingter Mehraufwendungen nach den Erfahrungen der Praxis…

UFSS RV/0402-S/11Aufzahlung bei den Hotelkosten im Rahmen einer Kur, Sanierungskosten Schwimmbad, Kosten für erhöhten Heizölverbrauch Schwimmbad, Aufwendungen für ein Funktionsfauteuil bzw. einen Lattenrost als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2011

…Dies insbesondere bei den von der allgemeinen Lebensführung schwer abgrenzbaren Kosten. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Konsumation derartiger Therapiemaßnahmen (Unterwassertraining) ohne ärztliche Verordnung selbst in öffentlichen Schwimmbädern nicht als ag. B. anerkannt wird. Nach allgemeinem Verständnis werden nämlich öffentliche Schwimmanlagen nicht…

UFSL RV/0943-L/05Aufwendungen für den Erwerb der Befähigung zum Lebens- und Sozialberater, Neurolinguistisches Programmieren und außergewöhnliche Belastung für Memoryförderung der eigenen Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…die eine klare Abgrenzung zu Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht zuließen, seien nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die gegen diesen Bescheid gerichtete und mit Telefax vom 11. August 2005 übermittelte Berufung begehrt die Aufwendungen für den Besuch der nunmehr als Coaching-Seminare bezeichneten Veranstaltungen in Höhe…

UFSS RV/0668-S/06doppelte Haushaltsführung - Zumutbarkeit der täglichen Rückfahrt von der Arbeitsstätte an den Familienwohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…§ 20 EStG Kosten der allgemeinen Lebensführung darstellen. Da der Bw. Kilometergeld bezogen habe, seien die Mautkosten bereits darin integriert und nicht mehr zusätzlich absetzbar. Hinsichtlich der Zahlungen an seine Gattin in Höhe von € 600,00 stellte das Finanzamt fest, dass diese Aufwendungen unter die…