…GK kein wie immer geartetes Entgelt aus seiner Beteiligung an der OEG erhalten; c) das Unternehmen des Bw insbesondere in den letzten Jahren sehr starken Konjunkturschwankungen und einem starken wirtschaftlichen Rückgang ausgesetzt gewesen sei, der auch durch entsprechende wirtschaftliche Maßnahmen nicht habe abgewendet werden können.…
…gewöhnlichen Verlauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst habe, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt sei. Nachteilige Folgen, alle Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Berech des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen seien, würden eine Nachsicht nicht rechtfertigen. In der Vorverlegung der in Rede stehenden…
…vermieden hätte, zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen würden, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen wären, würden hingegen eine Nachsicht nicht rechtfertigen. In der dagegen am 14. Juni 2010 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die…
…entsprächen. Würde man der Argumentation des Finanzamts folgen, wäre es nicht möglich eine Galerie oder einen Antiquitätenhandel zu betreiben, da die Nachfrage nach solchen Gütern Konjunkturschwankungen unterworfen seien. Gerade in den bisher vorliegenden Geschäftsjahren habe sich allerdings ein "Gesamtüberschuss" ergeben, sodass die Argumentation des Finanzamts…
…zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die den Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen eine Nachsicht nicht (VwGH 8.9.2009, 2007/17/0160). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist persönliche Unbilligkeit unter anderem dann nicht…
…prüfen wäre weiters das Vorliegen eventueller persönlicher Unbilligkeit. In diesem Zusammenhang wäre auszuführen, dass es der ständigen Rechtsprechung des VwGH entspreche, dass Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen wären, eine Nachsicht nicht rechtfertigen würden. Ebenso könnten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Erwägungen keine…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…
…vermieden hätte, zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen würden, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen wären, würden hingegen eine Nachsicht nicht rechtfertigen. In der dagegen am 14. Juni 2010 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die…
…vermieden hätte, zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen würden, Konjunkturschwankungen oder Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen wären, würden hingegen eine Nachsicht nicht rechtfertigen. In der dagegen am 14. Juni 2010 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…
…Gleichzeitig sollte durch einen niedrigen Zinsfuß gewährleistet werden, dass - auch unter Berücksichtigung von eintretenden Konjunkturschwankungen, die auf Grund der Langfristigkeit der Versicherungsverträge während der Vertragslaufzeit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind- hinsichtlich der eigenen Kapitalveranlagungen zumindest auf jeden Fall eine Rendite in der Höhe des…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seien jedoch nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen würden, wie Geschäftsvorfälle, die in erster Linie im Bereich des Unternehmerwagnisses gelegen seien (Konjunkturschwankungen, Umsatzeinbrüche, Reklamationen, Auftragsstornierungen durch die Hochwasserkatastrophe) oder wirtschafts- und sozialpolitische Erwägungen (wie auf die Sicherung…
…nicht mehr einbringlich sind, nicht an den Abgabengläubiger überwälzt werden können. Darüber hinaus rechtfertigen nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, eine Nachsicht nicht (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099; 25.1…
…der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit selbst aus dem Gesetz erfolge, wäre eine sachliche Unbilligkeit im Einzelfall nicht gegeben. Abgabenrechtliche Folgen auf Grund von Konjunkturschwankungen wären zudem dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen und könnten zu keiner Nachsicht führen. Da somit die eingewandte…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…
…eine Regelung, die zur Senkung des Budgetdefizits und der Rückzahlung von Staatsschulden dient, keine konjunkturellen Zwecke. Vielmehr müsse die Regelung den Zweck haben, Konjunkturschwankungen aufzufangen. Die Maßnahme muss Teil einer Konjunkturpolitik sein. Darunter versteht man die kurzfristige Beeinflussung der makroökonomischen Größen, wie der Produktion, des…