…haftungspflichtig. Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern ist jedoch zu beachten, dass sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach richtet, ob zwischen diesen eine Kompetenzabgrenzung bestand oder nicht. Bestand eine solche Abgrenzung nicht, trifft die Haftung - bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen - sämtliche Vertreter gleichermaßen, es sei denn, der…
…weder denkbar noch nach den gesetzlichen Bestimmungen des GmbHG zulässig, da wie bereits erwähnt auch eine Geschäftsverteilung von den jedem Geschäftsführer obliegenden, gesetzlich zwingenden Pflichten niemals befreien kann. Wenn zwischen mehreren Geschäftsführern aber keine Kompetenzabgrenzung besteht, trifft die Haftung sämtliche Vertreter gleichermaßen (VwGH 28.5…
…Berufungsvorbringen führte der Vertreter des Bw. am 15. Juli 2010 aus, zwischen dem Bw. und dem weiteren Geschäftsführer T habe eine exakte Kompetenzabgrenzung bestanden. Der Bw. sei mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten nicht vertraut gewesen. Er habe weder die Kompetenz gehabt, Zahlungsaufträge zu erteilen bzw…
…die die entnommenen Geldbeträge verwendet wurden, vom 18. Februar 1994. Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, ob zwischen diesen eine Kompetenzabgrenzung bestand oder nicht. Bestand eine solche Abgrenzung nicht, trifft die Haftung sämtliche Vertreter gleichermaßen, außer der Einzelne hätte aus…
…Denn aus den diesbezüglichen Ausführungen ergibt sich keineswegs, dass im vorliegenden Streitfall tatsächlich eine derartige Kompetenzabgrenzung getroffen wurde. Im Übrigen wäre eine solche Verteilung der Vertretungskompetenzen mit der unstrittigen Beauftragung des steuerlichen Vertreters zur Einreichung der Stiftungseingangssteuererklärung für Dezember 2010 nicht in Einklang zu bringen…
…Abtretungserklärungen unterfertigt. Eine Unterschrift des Bw. scheint hingegen erst und ausschließlich in seinem Haftungsverfahren auf. Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, ob zwischen diesen eine Kompetenzabgrenzung bestand oder nicht. Bestand eine solche Abgrenzung nicht, trifft die Haftung sämtliche Vertreter gleichermaßen…
…W.W. mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten der GmbH betraut gewesen sei. Zu diesem Vorbringen ist zunächst festzustellen, dass sich bei einer Mehrheit von Geschäftsführern die haftungsrechtliche Verantwortung danach richtet, ob zwischen diesen eine Kompetenzabgrenzung bestand oder nicht. Bestand eine solche Abgrenzung nicht, trifft die…
…mit J.E. vertretungsbefugter Geschäftsführer der X-GmbH, der Komplementärin der X-KG. Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, ob zwischen diesen eine Kompetenzabgrenzung bestand oder nicht. Bestand eine solche Abgrenzung nicht, trifft die Haftung sämtliche Vertreter gleichermaßen, außer der…
…geben und führte dazu aus, dass im Falle des Zutreffens der Auffassung des Finanzamtes überhaupt keine Kompentenzabgrenzung zwischen mehreren im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführern möglich wäre. Im gegenständlichen Fall sei eine klare Kompetenzabgrenzung mit dem Bruder in der Form vereinbart gewesen, dass bis zum Abschluss der…
§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…
mit 11. November 2009 datierter ´Feststellungsbescheid nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO´, gerichtet an 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 2. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend die 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille…
& atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend der 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille unterbleibe für die namentlich angeführten 156 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist; mit 11. November…
Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…
Der beim Finanzamt C tätige Betriebsprüfer, der die Außenprüfung durchgeführt hatte, erstellte den mit 6. November 2009 datierten Außenprüfungsbericht mit dem Finanzamt A als Behördenbezeichnung. Der Teamleiter dieses Betriebsprüfers ist Herr S. Ein verwaltungsinterner Organisationserlass soll die Approbationsbefugnis für Bescheide, die nach einer in sogenannter…
Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…
Auftragsbedarf mündlich. 3. Wurden diese Aufträge im Detail dokumentiert? Vorlage der Unterlagen. Aufträge wurden dokumentiert, die Vorlage der Aufträge erfolgt in den nächsten Tagen. 4. Gibt es Vereinbarungen hinsichtlich Zeitpunkts der Abrechnung der Honorarnoten? Es wurden keine Vereinbarungen getroffen. 5. Gibt es Stundenaufzeichnungen über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 30. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., B, Adr., vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstrasse 18 c, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung…
Die Unterschrift einer für die betreffende Behörde an sich approbationsbefugten Person ist erforderlich; ob diese Person nach der internen Geschäftsverteilung für die Approbation des konkreten Verwaltungsaktes befugt war, ist unmaßgebend (Ritz, BAO3, § 93 Tz 25; vgl auch Ellinger u.a., § 96 E35 bis E38). Im…
Laut Vorhaltsbeantwortungen des Finanzamtes A vom September 2010 ist der Prüfungsfall dann auch tatsächlich wieder dem Finanzamt C elektronisch zum Zweck der sogenannten Prüfung in Nachbarschaftshilfe zugeteilt worden. [Anm: Der hier nicht unmittelbar verständliche Begriff der Nachbarschaftshilfe kommt daher, dass ursprünglich damit gemeint war, dass…