Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Mag. Clemens Ladstätter, Wirtschaftstreuhänder, 1050 Wien, Obere Amtshausgasse 1 - 3, vom 27. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch AR Franz Danzinger bzw. AD…
…| -218,60 | | EVN Strom | S | -280,00 -73,20 | | Kommunalabgaben der Gemeinde P. | S | -578,75 -325,00 | | Kommunalabgabe der Gemeinde Br. | S | -188,75 | | EVN für Objekt K. |…
…anderen Pflichtversicherung (hier GSVG) unterliegt, und für den weder die Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer noch die Abfuhr von Lohnabgaben (DB, DZ, Kommunalabgabe) gesetzlich vorgesehen ist, würden folgende Kriterien zu beachten sein: Es besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, d.h. die Arbeitszeit kann im wesentlichen frei…
…Unschlüssigkeit über die Absicht der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit. An dieser Würdigung vermögen auch das Vorliegen der Gewerbeberechtigung und die Tatsache, dass sie ihren Lebensgefährten formell als Arbeitnehmer bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und auch bei der Gemeinde bezüglich der Kommunalabgabe angemeldet hat, nichts zu ändern…
…im Rahmen seiner unselbständigen Tätigkeit verfügt. Er sei aber zur gleichen Zeit bereits dahingehend tätig gewesen, sich eine neue Existenz aufzubauen. ad 6. Aufgliederung der Positionen der Jahre 1998 und 1999 | Kommunalabgabe für Beratung bezeichnet als "Objekt Nr. 3, Bg1 ", Objekt 3: Büro BW…
…Rechtsberatung, Traktor, Grundbesitzabgaben, Löhne, Sozialversicherung/DB/Kommunalabgabe, SVA der Bauern, AfA und Schuldzinsen Weingärten sowie Schuldzinsen Lokal und Betriebsmittel) von insgesamt 4.780.000,- gegenüber, ergebe sich ein prognostizierter Jahresverlust von S 1.770.000,-. Die Betätigung lasse somit bei einer Finanzierung nahezu ausschließlich mit…
…der Bemessung dieser Umlagen werden sowohl die bezogenen Vorleistungen als auch die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer berücksichtigt. Da die Vorsteuern bei dazu berechtigten Unternehmen in voller Höhe abgezogen werden können und diese lediglich als einfach zu ermittelnde Bezugsgröße für die Berechnung der Kommunalabgaben verwendet werden…
…der Bemessung dieser Umlagen werden sowohl die bezogenen Vorleistungen als auch die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer berücksichtigt. Da die Vorsteuern bei dazu berechtigten Unternehmen in voller Höhe abgezogen werden können und diese lediglich als einfach zu ermittelnde Bezugsgröße für die Berechnung der Kommunalabgaben verwendet werden…
…sämtliche mit dem Betrieb der Pension verbundenen Lasten. So wurden Rechnungen seitens der KELAG, Vorschreibungen für Wasser, Wirtschaftskammerumlage, Kommunalabgaben, Steuern etc. von dem auf meinen Namen eingerichteten Konto bei der R Ort1 abgebucht. Wie ich bereits ausgeführt habe, verfügte auch meine Mutter eine Zugriffsberechtigung auf…
…der Bemessung dieser Umlagen werden sowohl die bezogenen Vorleistungen als auch die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer berücksichtigt. Da die Vorsteuern bei dazu berechtigten Unternehmen in voller Höhe abgezogen werden können und diese lediglich als einfach zu ermittelnde Bezugsgröße für die Berechnung der Kommunalabgaben verwendet werden…
…der Bemessung dieser Umlagen werden sowohl die bezogenen Vorleistungen als auch die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer berücksichtigt. Da die Vorsteuern bei dazu berechtigten Unternehmen in voller Höhe abgezogen werden können und diese lediglich als einfach zu ermittelnde Bezugsgröße für die Berechnung der Kommunalabgaben verwendet werden…
…der Bemessung dieser Umlagen werden sowohl die bezogenen Vorleistungen als auch die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer berücksichtigt. Da die Vorsteuern bei dazu berechtigten Unternehmen in voller Höhe abgezogen werden können und diese lediglich als einfach zu ermittelnde Bezugsgröße für die Berechnung der Kommunalabgaben verwendet werden…
…der Bemessung dieser Umlagen werden sowohl die bezogenen Vorleistungen als auch die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer berücksichtigt. Da die Vorsteuern bei dazu berechtigten Unternehmen in voller Höhe abgezogen werden können und diese lediglich als einfach zu ermittelnde Bezugsgröße für die Berechnung der Kommunalabgaben verwendet werden…
…der Bemessung dieser Umlagen werden sowohl die bezogenen Vorleistungen als auch die Zahl der beschäftigten Dienstnehmer berücksichtigt. Da die Vorsteuern bei dazu berechtigten Unternehmen in voller Höhe abgezogen werden können und diese lediglich als einfach zu ermittelnde Bezugsgröße für die Berechnung der Kommunalabgaben verwendet werden…
…so ergibt sich folgendes Bild: Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus jährlicher Abschreibung für das Haus von 30.000,-- ATS (Verkehrswert des Hauses 2 Mio. ATS, Abschreibungssatz 1,5 % pro Jahr), ca. 5.000,-- ATS/Jahr für Kommunalabgaben bzw. -gebühren (Hauskläranlage bzw. lokale Wasserversorgung), ca…
…Gesamtkosten setzen sich zusammen aus jährlicher Abschreibung für das Haus von 30.000,-- ATS (Verkehrswert des Hauses 2 Mio. ATS, Abschreibungssatz 1,5 % pro Jahr), ca. 5.000,-- ATS/Jahr für Kommunalabgaben bzw. -gebühren (Hauskläranlage bzw. lokale Wasserversorgung), ca. 7.000,-- ATS/Jahr für Hausversicherung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GSM, vom 28. April 2008 gegen die vom Finanzamt Linz am 21. April 2008 verfügte Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2007 sowie gegen den vom Finanzamt Linz am selben Tag erlassenen (neuen) Umsatzsteuerbescheid 2007 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/32168/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/31374/1/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A.B., vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 8/4, vom 2. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 28. Jänner 2005, Zl. 800/10548/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde…