…inkl. Samstag und Sonntag) im Arbeitszimmer in seiner Wohnung tätig sein müsse. Das Üben sei selbst für einen Klavierlehrer unerlässlich, da das "Vorzeigen" durch nichts ersetzt werden könne. Ein Klavierlehrer könne den Unterricht nicht nur verbal gestalten, sondern es bestehe die wichtigere Aufgabe darin, dem…
…Berufung erhoben und diese im Wesentlichen damit begründet, dass der Besuch des Gesangsunterrichtes einer Klavierlehrerin an der Musikschule b der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf als Musikschullehrerin diene und nicht ernstlich bestritten werden könne. Es handle sich daher zweifellos um eine…
…Rz 52). Dies gilt ua. auch für Universitätslehrer für Musik (UFS vom 7. November 2007, RV/2625-W/06), Klavierlehrer (zB VwGH vom 29. Jänner 2003, 99/13/0076) und Vertragslehrer an der Universität Mozarteum (VwGH vom 24. Juni 2004, 2001/15/0052). Daran vermag…
…sind und diese Aufwendungen auch bei anderen Personen anfallen und sie diese Aufwendungen nicht steuermindernd geltend machen können. Bei den angeführten Aufwendungen für Konzertbesuche ist jedenfalls davon auszugehen, dass diese Konzerte nicht nur von Klavierlehrern (bzw. allgemein Musikern) besucht wurden, sondern auch von anderen Personen…
…einer einheitlichen Betrachtung zugänglich. Diesbezüglich werde auch auf das Erkenntnis vom 30.9.1992, 90/13/0033 verwiesen, in der die Tätigkeit einer Konzertpianistin und Klavierlehrerin als eine Einheit anerkannt worden sei. Für die Frage, ob unterschiedliche Aktivitäten eines Steuerpflichtigen einen einheitlichen Betrieb bilden würden…
…15/0113, das Vorliegen dieser Merkmale - wenn auch nicht in starker Ausprägung - bejaht hat, unterscheiden sich die beiden Fälle vor allem insofern als die Klavierlehrerin gesondert für jedes Schuljahr (in den wesentlichen Punkten gleichlautende) Werkverträge mit der Gemeinde abschloss, in denen sie sich verpflichtete, auf…
…Einkunftsarten des § 2 Abs 3 EStG. Im Erkenntnis vom 29.1.2003, 99/13/0076 sprach der VwGH aus, bei einer Klavierlehrerin habe die Lehrtätigkeit vor der Übungstätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer Vorrang. In dem im Vorlageantrag zitierten Erkenntnis vom 24.6.2004, Zl. 2001/15…