…Dieser ist zu entnehmen, dass die Familienbeihilfe nach der polnischen Gesetzeslage jedenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt wird. Somit wird von einem Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihren Sohn B. in Polen im Berufungszeitraum (Jänner 2009 bis April 2009) auszugehen sein. Es…
…vom 23. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien X vom 23. Jänner 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2004 bis September 2008 im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec nach der am 12. Jänner 2011 in 1030 Wien, Vordere…
…Nr. 201/1996 folgenden Tag in Kraft tritt (das war der 1. Mai 1996), sieht aber überdies noch folgendes vor: "Soweit bestehende Staatsverträge die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsehen, die sich ständig in einem anderen Staat aufhalten, ist § 5 Abs.4 in der Fassung…
…leg.cit.) aus, dass die mit September 1998 bzw. September 2000 schulpflichtig gewordenen Kinder die Schule in Ägypten besuchen würden, weshalb kein ständiger Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben sei und gemäß § 5 Abs.3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die gegen den Rückforderungsbescheid vom…
…dem Grunde nach lediglich einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt darstellt, und die Abweisung meines Antrags sachlich nicht gerechtfertigt ist. Die zitierte Norm kann wohl nur dahingehend ausgelegt werden, dass für Kinder, die keinen Bezug zu Österreich (mehr) haben bzw. diesen in absehbarer Zeit auch nicht wieder herstellen…
…betreffend die Abweisung des Antrages vom 23. Februar 2007 auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder für den Monat Juni 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat am 28. Februar 2007 bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen…
…Leider sei ihm weder im Rahmen der Steuerberatung noch seitens der PVA trotz Nachfrage bezüglich ev. Risken mitgeteilt worden, dass dadurch seine "Kindeseigenschaft", welche offensichtlich für die Absetzbarkeit der Versicherung Voraussetzung ist, verloren gehe. Der Anspruch auf Familienbeihilfe sei erst wieder mit Beginn des Studiums…
…als unbegründet ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 in der Fassung des BGBl. 818/1993 für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, es sei denn, die Gegenseitigkeit sei durch Staatsverträge verbürgt. Mit der…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…
…Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden. Hiedurch sei die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Familienbeihilfe für sich ständig in aufhaltende Kinder ab 1. Oktober 1996 weggefallen. Das Anbringen, den Antrag einstweilen fristwahrend liegen zu lassen, sei als…