…eingeholt habe und - in weiterer Konsequenz - sich auch über die steuerlichen Konsequenzen des Anteilsverkaufes nicht erkundigt habe und keine finanzielle Vorsorge für die Entrichtung der zu erwartenden Abgaben getroffen habe. Die diesem Haftungsverfahren zugrundeliegenden Abgabenbescheide wurden dem BW dabei nicht zur Kenntnis gebracht. Mit 10…
…Gesamtausmaß von € 3.450,86 bei der Gesellschaft bescheidmäßig festgesetzt worden. Die diesen Rückständen zugrundeliegenden Abgabenbescheide wurden dem BW mit dem Haftungsbescheid nicht zur Kenntnis gebracht. Zur Begründung des Haftungsbescheides führte das FA im Wesentlichen an, dass der BW keinen Nachweis habe erbringen können…
…erste Unterbrechungshandlung erst mit dem Schreiben vom November 2002 erfolgt sei. Weiters erhob der BW auch Berufung gegen die Umsatzsteuer 1995 und beantragte ihm die bis dato "noch nicht zur Kenntnis gebrachte Begründung für diese Abgabenfestsetzung" mitzuteilen. Darauf erließ das FA mit Datum vom 8…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diesen Bescheid innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Am 30.7.2008 stellte der Berufungswerber (in der Folge: Bw) den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989, StNr., das…
…Gesellschafter, StNr.Firma, Fin-anzamt Wien 6/7/15. Diese Entscheidung wurde dem Bw zur Kenntnis gebracht mit der Einla-dung zur Stellungnahme. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis vom 26.2.2013, 2010/15/0064, wörtlich ausgeführt: "1. Antrag…
…stiller Gesellschafter, StNr-Firma, Finanzamt Wien 6/7/15. Diese Entscheidung wurde dem Bw zur Kenntnis gebracht mit der Einladung zur Stellungnahme. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis vom 26.2.2013, 2010/15/0064, wörtlich ausgeführt: "1. Antrag auf…
…Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach § 303 Abs 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen…
…Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Aus dem dem Haftungspflichtigen eingeräumten Berufungsrecht ergibt sich, dass ihm anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch Kenntnis zu verschaffen ist…
…Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Aus dem dem Haftungspflichtigen eingeräumten Berufungsrecht ergibt sich, dass ihm anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch Kenntnis zu verschaffen ist…
…Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Aus dem dem Haftungspflichtigen eingeräumten Berufungsrecht ergibt sich, dass ihm anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch Kenntnis zu verschaffen ist…
… 303 Abs 1 BAO angeführten drei Punkte vorliegt und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Obige Voraussetzungen waren aber im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Lediglich in der späten Erkenntnis…
…wurden): Erstens fehle es bereits an einem Wiederaufnahmegrund. Das einzige Argument dazu - die erst nachträgliche Kenntnis von der "Tatsache der geleisteten Zuschüsse" - sei unberechtigt: Es sei aus der Sicht des Jahres 2000 seit Jahrzehnten geltendes Recht gewesen, dass auf dem Verkehrsteuersektor die Tatbestandsbildung von der…
…Deutlicher formuliert: - Das Genussrecht 2000 sei eine inhaltsgleiche Wiederholung des Genussrechtes 1998. Beide Vorgänge seien derselben Behörde ident zur Kenntnis gebracht worden. - Das FAG habe 1998 nur das Genussrecht besteuert, den Großmutterzuschuss hingegen trotz entsprechender Hinweise nicht einmal hinterfragt. - Der VwGH habe im Vorlagebeschluss ESTAG…
Hinsichtlich der Billigkeit ist zu bemerken, dass die Bw. der in § 119 BAO normierten Offenlegungspflicht nicht vollständig nachgekommen ist. Vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen bedeutet, der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von der für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände zu…
…Beschuldigtenvernehmung vom 4. Dezember 2003 vor der Finanzstrafbehörde I. Instanz angibt, er habe für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum keine Kenntnis von der Verpflichtung zur Bekanntgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen gehabt, so ist dies auf Grund der angeführten zweimaligen Selbstanzeigen wenig glaubwürdig. Auch wenn der Bf. zu diesen Zeitpunkten…
…legen ist. Insbesondere kann nämlich schon infolge des als hoch zu veranschlagenden Risikos bzw. der evidenten Größe und Nähe der Gefahr und der Einstufung der Kenntnis und der Einschätzung dieser Umstände durch den Bw., einer in wirtschaftlichen Aspekten als versiert und erfahren einzustufenden, über Jahre…
…gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag werde auf den Zeitpunkt abgestellt, zum dem das Feststellungsamt mittels Zurückweisungsbescheides über die damalige Berufung im Feststellungsverfahren 1989 abgesprochen habe. Nach Ansicht des Finanzamtes sei die Kenntnis über die Tatsache, dass der Feststellungsbescheid 1989 als Nichtbescheid zu qualifizieren ist, schon früher - nämlich mit…
…auch wenn er sich voll und ganz auf seine Mutter (als Steuerberaterin) verlassen habe, Kenntnis von der Nichteinreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen und somit vom Eintritt des deliktischen Erfolges, nämlich der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen - nicht zuletzt wegen seiner finanziellen Schwierigkeiten - gehabt. In der auf die Berufung des…
…Berufung vom 30.6.2006 gegen die Zurückweisungsbescheide vom 14. Juni 2006 zur Kenntnis. Die Berufungsvorentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2002 wurde an die Bw zu Handen der Geschäftsführerin A durch Hinterlegung am 27.2.2006 zugestellt. Am 27.3.2006 wurde ein Ansuchen um Verlängerung der…
…Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2)…