Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Monika Zöpfl, Steuerberaterin, 6020 Innsbruck, Innrain 25, vom 29. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 und Anspruchszinsen zur Einkommensteuer 2006…
…blieb ihr der Erfolg versagt. Zur Kaufpreisaufteilung führte das Finanzamt begründend aus: "Ausgehend vom Gesamtverkaufserlös in Höhe von ATS 10.500.000.- erscheint ein Teilbetrag von ATS 5.000.000.- (= rd. 1.570.- für 3.185 m²) auf Grund und Boden entfallend als höchstzulässiger…
…beurteilende Liegenschaft im Ortskern liegt nach Ansicht des Senates großzügig Rechnung getragen. Festgehalten sei, dass die Rechtsprechung eine Kaufpreisaufteilung nach der sowohl vom Berufungswerber als auch vom Finanzamt gewählten Differenzmethode, bei der sich nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als Differenz…
…liege aber auch der für das Gebäude angenommene Wert über dem in der Steuererklärung hiefür angesetzten Erlös. Eine Kaufpreisaufteilung im Wege einer Verhältnisrechnung erscheine richtiger als die in der Steuererklärung gewählte Differenzmethode. Teile man den tatsächlich erzielten Veräußerungserlös im Verhältnis des Gutachtens ("49 % auf Grund…
…stehenden Anhaltspunkte für die Preisermittlung den Kaufvertrag eher bestätigen denn widerlegen. Der Senat sah keine Veranlassung, der im Kaufvertrag getroffenen Kaufpreisaufteilung die steuerliche Anerkennung zu versagen. Es kann daher auch jenen Einwendungen des Abgabepflichtigen, die auf einen Gebäudewert von 0 S abzielen, nicht entsprochen werden…
…wo sich der Gerichtshof jeweils dazu äußerte, wann eine Kaufpreisaufteilung nach der Differenzmethode erfolgen kann und wann einer Aufteilung nach der Methode der Sachwertverhältnisse der Vorzug zu geben ist). Der Berufung war daher in diesem Punkt Folge zu geben. 2. Ansatz der Verbindlichkeiten Vorausgeschickt sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 5. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juli 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der EK, geb. X, Adresse, vom 10. Jänner 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR Renate Pfändtner, vom 11. Dezember 2001 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Grunderwerbsteuer im wiederaufgenommenen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ing. FP, geb. X, Adresse, vom 10. Jänner 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 11. Dezember 2001 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Grunderwerbsteuer im wiederaufgenommenen Verfahren entschieden: Die Berufungen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Andreas Frank, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Körperschaftsteuerbescheid und Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder ADir. RR Leopold Stetter, Gustav Anderst und Michael Haim über die Berufung des Herrn D.S., X., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 16. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes XYZ, vertreten durch AB, vom 18. November 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 nach der am 24. September 2008 in 4010 Linz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 3. Mai 2007 durch die Vorsitzende HR Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Johann Jungwirth, Mag. (FH) Roland Pichler und Gustav Anderst über die Berufung der Bw., vertreten durch Perlogis Mag. Franz Harrand WTH GmbH, 2345 Brunn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juli 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MB, K, LM, vertreten durch FM, Rechtsanwalt, SW, vom 27. Juli 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes F vom 6. Juli 1998 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe MB hat laut dem…
…welcher auszugsweise lautet: "§ 4 Kaufpreis: Als Kaufpreis wurde ein angemessener Pauschalbetrag in Höhe von € 210.375,20 vereinbart. Die Kaufpreisaufteilung des vorgenannten Gesamtkaufpreises wird mit dem Verhältnis der veräußerten bzw. erworbenen Miteigentumsanteile bestimmt. Der Kaufpreis wird wie folgt berichtigt: Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens beim…
…inkl. Wohhbauförderungsdarlehen (in Worten: EURO neunundsechzigtausendsiebenhundertdrei, 85) (Anm.: richtig:€ 74.703,85) vereinbart. Die Kaufpreisaufteilung des vorgenannten Gesamtkaufpreises wird mit dem Verhältnis der veräußerten bzw. erworbenen Miteigentumsanteile bestimmt. Der Kaufpreis wird wie folgt berichtigt: Übernahme des Wohnbauförderungsdarlehens beim Wohnbauförderungsfonds für das Land Niederösterreich bzw…
…welcher auszugsweise lautet: "§ 4 Kaufpreis: Als Kaufpreis wurde ein angemessener Pauschalbetrag in Höhe von € 125.000,- vereinbart. Die Kaufpreisaufteilung des vorgenannten Gesamtkaufpreises wird mit dem Verhältnis der veräußerten bzw. erworbenen Miteigentumsanteile bestimmt. Der Kaufpreis wird wie folgt berichtigt: Übernahme des Wohnbauförderungsdarlehens beim Wohnbauförderungsfonds für…