…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…nach den entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen: | Jahr 2002 | Höhe in € | Wochengeld nach dem | | Mutterschaftsschutzgesetz | | (1.1.2002 - 3.4.2002) | 4.606,29 Weiters wurde Karenzurlaubsgeld im Zeitraum 4.4.2002-31.12.2002 bezogen. Strittig ist …
…71/2003 ist das Wochengeld, gemäß § 3 Abs. 1 Z.5 lit.b EStG 1988 sind auch das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das Kinderbetreuungsgeld von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 17 Berufsausbildungsgesetz idF BGBl…
…vom 25. Oktober 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für 2001 sowie Einkommensteuer für 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), die im Jahr 2001 nur einkommensteuerbefreites Wochengeld und Karenzurlaubsgeld gemäß § 3 Abs. 1…
…befreit: ... das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Zuwendungen aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen ... das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters…
…April 1985 im erlernten Beruf in einem Dienstverhältnis als Arbeiterin. Nach ca fünf Monaten Arbeitslosengeldbezug wurde ab November 1985 ein neues Dienstverhältnis angetreten und nachfolgend ab August 1989 Wochengeld und in der Folge Karenzurlaubsgeld bezogen. Nach einem Zeitraum des neuerlichen Arbeitslosengeldbezuges folgten Zeiten kurzfristiger geringfügiger…
…war Frau ... bei insgesamt 21 Dienstgebern beschäftigt. In den Zeiträumen zwischen den einzelnen Beschäftigungen bezog Fr. ... Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Karenzurlaubsgeld. Ab dem 10.04.1990 ging Frau ... keiner Beschäftigung nach. Vor dem 21. Lebensjahr war Frau ... bei 6 Arbeitgebern beschäftigt. Das längste Dienstverhältnis dauerte vom…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…Am 24. März 2004 sei Vätern, welche in den Jahren 1996 bis 2001 zur Rückzahlung des Zuschusses zum Karenzurlaubsgeld aufgefordert worden seien, eine solche vom Nationalrat erlassen worden. Über die Berufung wurde erwogen: Der Entscheidung wird folgender Sachverhalt zu Grunde gelegt: Der Bw. ist der…
…Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 EStG sind von der Einkommensteuer u.a. befreit: a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen b) das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters…
…August 1993 Karenzurlaubsgeld bezogen hat, ist ein Indiz dafür, dass die berufungsgegenständlichen Vorgänge, die zu der strittigen Rechnung geführt haben, unter dem Aspekt der vertraglichen Beziehungen zwischen nahen Angehörigen nicht anzuerkennen sind. Aus der Tatsache, dass Frau Renate H im berufungsgegenständlichen Jahr 1992 Karenzurlaubsgeld bezogen…
…Berufungszeitraum folgende Leistungen nach den entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen: Jahr 2002 | Wochengeld nach dem Mutterschaftsschutzgesetz (1.1.2002 - 3.4.2002) | Höhe in € 4.606,29 Weiters wurde Karenzurlaubsgeld im Zeitraum 4.4.2002-31.12.2002 bezogen. Strittig ist ,ob dem Bw…