… 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 (Meldung von Umständen, die die Abzugspflicht beenden) an, also als fiktiven Fall einer Veräußerung, und schrieb dementsprechend Kapitalertragsteuer vor. In Summe betragen die Kapitalertragsteuervorschreibungen aus diesem Titel im Monat August 1999 ATS 99.751,92 und im September…
…Hinsicht als fragwürdig. So verlange § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 einen Zufluss im Sinne des § 19 leg.cit..Nach der Judikatur des VwGH sei dieser Zufluss nicht bereits bei der Veräußerung sondern erst bei Erwerb durch den Rechtsnachfolger zu unterstellen (Erk. 5.7…
…an die Gesellschafter. Von der als Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 behandelten Ausschüttung (23.040.963 S) wurde keine Kapitalertragsteuer einbehalten. (2) Dazu wurden bei einer die Jahre 1996 bis 2000 umfassenden Betriebsprüfung folgende Feststellungen getroffen (Bericht vom 31. Oktober 2002, Tz 38b…
…| 3.299,78 | 4.699,59 | 3.864,27" Auf Basis dieser Feststellungen erließ das Finanzamt - neben entsprechenden Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheiden an die S-GmbH - auch den hier berufungsgegenständlichen Kapitalertragsteuerbescheid. Die Kapitalertragsteuer aus der verdeckten Ausschüttung werde gemäß § 95 EStG dem Bw…
… 95 Abs. 2 EStG 1988 für die Jahre 1998 bis 2001 im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der Berufung hinsichtlich Umsatz-und Körperschaftsteuer für die Jahre 1997 und 1999 wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Der Berufung hinsichtlich Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2001…
… 21 Abs.1a UStG 1994 in der damals geltenden Fassung ab der Sondervorauszahlung 1996). Im nach den allgemeinen bzw. handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 4 Abs.2 bzw. § 5 Einkommensteuergesetz [EStG] 1988) zu führenden steuerlichen Rechenwerk einer dem österreichischen Steuerrecht unterliegenden GmbH oder OEG sind ebenfalls…
…2009, RV/0710-L/09). Im Bezug auf die Kapitalertragsteuer kommt etwa neben dem oben erwähnten § 95 Abs. 2 EStG 1988 auch die Haftung nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 9 und 11 BAO in Frage. Der Rechtstitel umreißt aber nicht nur die entschiedene Sache, er…
…sondern reine Geldflüsse. Damit liege aber auch tatsächlich kein steuerpflichtiger Sachverhalt (keine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben) vor. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG seien Betriebsausgaben und gleichsam damit Betriebseinnahmen Aufwendungen oder Ausgaben bzw. Einnahmen oder Erträge, die durch den Betrieb veranlasst seien. Es müsse hiefür einen wirtschaftlichen…
…Kapitalertragsteuer der Schuldner der kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträge nur eine vom Empfänger der Kapitalerträge geschuldete Steuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG einzubehalten und gemäß § 96 Abs. 1 EStG dem Betriebsfinanzamt abzuführen hat, sodass bei der Kapitalertragsteuer genauso wie auch bei der Lohnsteuer der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zum Tragen…
…Partei B nochmals ihre Anregung, die Vereinbarkeit der Bestimmungen der §§ 124 b Z 144 und 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 i.d.F BGBl. Nr. 65/2008 mit dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zu klären, wobei von der beigetretenen Partei…
…Kapitalertragsteuern 1998-2000) zu prüfen ist. Gemäß § 96 Abs. 1 Z 1 EStG hat bei Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 und 2 EStG (Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) der gemäß § 95 Abs. 3 EStG…
…Verpflichtete (§ 95 Abs. 3) die einbehaltenen Steuerbeträge abzüglich gutgeschriebener Beträge unter der Bezeichnung ,,Kapitalertragsteuer`` binnen einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge abzuführen, und zwar auch dann, wenn der Gläubiger die Einforderung des Kapitalertrages (zum Beispiel die Einlösung der Gewinnanteilscheine) unterlässt. Am 4. Dezember 2006…
…Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben. Zu solchen Kapitalerträgen gehören gemäß Abs. 2 dieser Gesetzesstelle auch verdeckte Ausschüttungen. Gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 ist Schuldner der Kapitalerträge der Empfänger der Kapitalerträge. Die…
…95 Abs 2 EStG 1988 der Empfänger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer ist durch Abzug einzubehalten. Der zum Abzug Verpflichtete (Abs 3) haftet aber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Gemäß Abs 3 Z 1 leg. cit. ist bei inländischen Kapitalerträgen (§ 93 Abs…
…den verdeckten Ausschüttungen zugrunde liegenden Geschäfte nicht nur seinem Tätigkeitsgebiet zuordenbar sind. Die Kapitalertragsteuer beträgt gemäß § 95 Abs. 1 EStG in der für die Streitjahre 1989-1993 geltenden Fassung 25 %, in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung 22 % vom Bruttobetrag der Kapitalerträge…
…Dezember 2005 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum für den Zeitraum 2000 bis 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw), einer GmbH kam es im Rahmen einer…
…Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die ihre Haftungspflicht begründet (§ 95 Abs. 2 und 3 EStG 1988) aufgefordert, die Abgabenschuld, für die sie haftet, zu entrichten. Eine Begründung der Ermessensentscheidung fehlt. Daher ist der bekämpfte Bescheid kein Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO). Aus diesem Bescheid schuldet…
…gleichzeitig Grundlagenbescheide und abgeleitete Bescheide angefochten, dann kann die Rechtsmittelbehörde im Anschluss an die Änderung des Grundlagenbescheides (§ 289) auch Folgeänderungen gemäß §§ 295 ff (wohl ebenfalls aus dem Grunde des § 289) vornehmen (VwGH 9.11.1983, 83/13/889; Stoll, a.a.O., § 295 S 2860)…
…des Finanzamtes Spittal an der Drau vom 14. Jänner 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1996 bis 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Kapitalertragsteuerhaftungsbetrag wird in Höhe von 5…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 13. Juni 2006 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert…