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UFSG RV/0353-G/04Unionsrechtswidrigkeit des § 42 Abs.3 Satz 3 und 4 InvFG 1993 idF BGBl I Nr.41/1988, wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten (hier: Kanalinsel Jersey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012Teil 1/2

…käme die Ausnahmebestimmung des Art. 73 d Abs 1 lit a EG nicht zum Tragen, weil die bekämpften Bestimmungen des InvFG weder nach dem Wohnort noch nach dem Kapitalanlageort differenzierten sondern auf die Nationalität des Investmentfonds abstellten. Die Rechtfertigungsgründe des Art. 73 d Abs.1…

UFSG RV/0353-G/04Unionsrechtswidrigkeit des § 42 Abs.3 Satz 3 und 4 InvFG 1993 idF BGBl I Nr.41/1988, wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten (hier: Kanalinsel Jersey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012Teil 2/2

8. Entgegen der vom Bw vertretenen Meinung, hat der EUGH bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass seine Rechtsprechung zur Beschränkungen der Ausübung der Verkehrsfreiheiten innerhalb der Union nicht in vollem Umfang auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten übertragen werden kann, da sich dieser in einen…

UFSK RV/0121-K/04Versagung der Anrechnung ausländischer Quellensteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2007

…die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechtes anzuwenden, die Steuerpflichtigen mit unterschiedlichem Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln (Art 58 Abs 1 lit a EG). Die in Art 58 Abs 1 genannten Maßnahmen und Verfahren dürfen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen…

UFSW RV/2416-W/07In einem Drittstaat gelegene Liegenschaften sind für Zwecke der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu bewerten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010Teil 2/2

…Drittländern einen Rückschritt darstellen." Artikel 65 AEUV: "(1) Artikel 63 berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften…

UFSI RV/0354-I/07Die Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit sind auch im Verhältnis zu Drittstaaten (hier: Schweiz und USA) anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…jetzt: Artikel 58 Abs. 1 EG) das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechtes anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, und b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet des…

UFSK RV/0127-K/04Steuerliche Behandlung von Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften, Einkünften aus ausländischen Forderungswertpapieren (Obligationen) und Zinseinkünften von ausländischen Banken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2005

…fest: "(1) Art. 56 berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts…

UFSW RV/1703-W/07Die Anwendung von § 42 Abs. 1 InvFG 1993 auf ausländische Kapitalgesellschaften verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2013

…3 EG-Vertrag ergibt sich, dass eine nationale Steuerregelung, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandelt, nur dann mit den Bestimmungen des EG-Vertrages vereinbar ist, wenn es weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehres darstellt. Die…

UFSW RV/2146-W/11Steuergutschrift für Verluste aus auf dem Depot einer ausländischen Bank gehaltenen Turbozertifikaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…Außerdem berührt Art. 63 AEUV nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, sofern dies nicht eine willkürliche Diskriminierung oder eine verschleierte Beschränkung des Kapital- oder Zahlungsverkehrs darstellt (Art. 65 AEUV). Da die…

UFSL RV/0378-L/081. Keine Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…das Finanzamt auf Art 65 AEUV, welcher Beschränkungen des Kapitalverkehrs insoweit zulasse, als Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandelt werden. Die nationale Maßnahme dürfe jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Kapitalverkehrs darstellen. Nach der Rechtsprechung des EuGH…

UFSL RV/0377-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…das Finanzamt auf Art 65 AEUV, welcher Beschränkungen des Kapitalverkehrs insoweit zulasse, als Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandelt werden. Die nationale Maßnahme dürfe jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Kapitalverkehrs darstellen. Nach der Rechtsprechung des EuGH…

UFSL RV/0376-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…das Finanzamt auf Art 65 AEUV, welcher Beschränkungen des Kapitalverkehrs insoweit zulasse, als Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandelt werden. Die nationale Maßnahme dürfe jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Kapitalverkehrs darstellen. Nach der Rechtsprechung des EuGH…

UFSL RV/0518-L/11Option zur Steuerpflicht ausländischer Schachtelbeteiligungen (ab 2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2011Teil 2/2

…kann vorteilhaft sein. Auf Grund des in Art. 65 AEUV (vormals Art. 58 EGV) normierten Steuervorbehaltes bleibt es den Mitgliedsstaaten unbenommen unterschiedliche steuerrechtliche Vorschriften auf Steuerpflichtige mit unterschiedlichen Wohn- oder Kapitalanlageort anzuwenden. Deshalb konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Linz, am 21. Dezember 2011

UFSW RV/2399-W/07Erbschaftsteuerbefreiung beim Erwerb durch eine deutsche Gemeinde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010Teil 1/2

…Drittländern einen Rückschritt darstellen." Artikel 65 AEUV: "(1) Artikel 63 berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften…

UFSW RV/2091-W/08Gemeinschaftsrechtswidrige Ungleichbehandlung von Kapitalerträgen, inländischen und im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Versorgungs-; Pensions- und Unterstützungskassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010Teil 1/2

…cit. berührt Artikel 63 nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts und…

UFSW RV/0363-W/05Keine Endbesteuerung bei ausländischem Kapitalvermögen mangels steuerlich korrektem Verhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010Teil 1/2

…darstellen, bedürfen der Einstimmigkeit. Artikel 58: (1) Artikel 56 berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere…

UFSW RV/0362-W/05Keine Endbesteuerung bei ausländischem Kapitalvermögen mangels steuerlich korrektem Verhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010Teil 1/2

…darstellen, bedürfen der Einstimmigkeit. Artikel 58: (1) Artikel 56 berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere…

UFSW RV/1940-W/07Abzugssteuer für Kapitalerträge, welche einer Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung einer deutschen Körperschaft öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Beteiligung an einem Immobilienspezialfonds mit inländischem Grundbesitz zuzurechnen sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2009

…cit. berührt Artikel 63 nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet des Steuerrechts und…

UFSW RV/2343-W/05EU-widrige Besteuerung ausländischer Pensionskassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

…3 EG-Vertrag ergibt sich, dass eine nationale Steuerregelung, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandelt, nur dann mit den Bestimmungen des EG-Vertrages vereinbar ist, wenn es weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehres darstellt. Aus…

UFSW RV/2158-W/07Erbschaftssteuerfreiheit für ausländisches Kapitalvermögen - Erwerbsvorgang vor dem 21.8.2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…darstellen, bedürfen der Einstimmigkeit. Artikel 58: "(1) Artikel 56 berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere…

UFSW RV/0933-W/03Die Bewertung einer englischen Liegenschaft mit dem Verkehrswert anstelle des Einheitswertes ist gemeinschaftsrechtswidrig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009

…berührt Art. 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EGV) nicht das Recht der Mitgliedstaaten, a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich behandeln, b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf…