…gemäß § 38 Abs. 2 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000 (LGBl. Nr. 1/2000) die Höhe des Grundbetrages sowie des Hebesatzes der Kammerumlage von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer festgesetzt wird. Sie muss für alle Kammerumlagepflichtigen (§ 37 Z. 1 leg. cit.) gleich hoch sein. Gemäß § 38 Abs. 4…
…bestehende Kammerumlagepflicht wie folgt: | | | Vorsteuerbetrag | Kammerumlage | 1997 | ATS | 40,584.841,68 | 158.281,00 | 1998 | ATS | 38,313.326,05 | 149.422,00 | 1999 | ATS | 43,464.485,59…
…12. Februar 1988 Mitglied bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Seit Beginn sei die Berechtigung "Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Gütern" aktiv. Die Bw. sei nach den Feststellungen der BP kammerumlagepflichtig. Berechnung: Die Bw. habe in der Umsatzsteuererklärung keine ig. Erwerbe erklärt. Die Feststellungen hätten aber ergeben…
…Bw als Eigentümer des gegenständlichen land -und forstwirtschaftlichen Betriebes Mitglied der Salzburger Landwirtschaftkammer und daher auch landwirtschaftskammerumlagepflichtig. Da der Bw als Mitglied der Salzburger Landwirtschaftskammer die Tatbestandsvoraussetzungen für die Kammerumlagepflicht erfüllt, ist das Schicksal der vorliegenden Berufung bereits entschieden. Die Kammerumlagepflicht ist nicht davon abhängig…
…Da es sich um drei wirtschaftliche Einheiten handelt, war der Grundbetrag der Kammerumlage für jede wirtschaftliche Einheit vorzuschreiben. Die Berufung war daher abzuweisen. Zur Information wird mitgeteilt: Das Steiermärkische Landwirtschaftskammergesetz sieht für den Fall, dass der Grundbetrag einem Kammerumlagepflichtigen mehrfach vorgeschrieben wird, in § 35a Abs…
…vom 28. Mai 1994: "Lebensmittelketten kämpfen gegen Kammer". Wie die Unternehmen der Einhebung der Umlage entkommen wollten, wird in diesem Artikel ebenfalls dargestellt: Demnach würde [ergänze: bis zu den Fälligkeitszeitpunkten] der kammerumlagepflichtige Umsatz, wie im Gesetz vorgesehen, dem zuständigen Finanzamt bekannt gegeben werden, gleichzeitig werde…
…a) als Hundertsatz (Hebesatz) der Beitragsgrundlage von den in Abs. 1 lit. a) bis c) genannten Kammerumlagepflichtigen, lit. b) als Grundbetrag von den in Abs. 1 lit. d) genannten Kammerumlagepflichtigen. Gemäß § 29 Abs. 8 NÖ Landwirtschaftskammergesetz wird die Erhebung der Kammerumlagen hinsichtlich der unter Abs…
…damit begründet, dass der land- und forstwirtschaftliche Betrieb ein Flächenausmaß von mehr als einem Hektar hat, weshalb die Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftskammer und Kammerumlagepflicht von Gesetzes wegen gegeben sind. Der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage ist als jährlicher Festbetrag nicht von der Höhe des Einheitswertes abhängig. Das…
…30, 46 und 48 bis 50 des Bewertungsgesetzes 1955) mindestens ein Hektar beträgt; - b).... Für die Frage der Kammerumlagepflicht liegen somit Grundstücke nach den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Z. 1 des Grundsteuergesetztes 1955 vor, an das die Kammerumlagepflicht der Kärntner Landwirtschaftskammer im o.a. …
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftkammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs. 3…
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftkammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs. 3…
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs. 3…
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs 3; …
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs 3; …
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs 3; …
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs 3; …
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs. 3…
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs. 3…
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs. 3…
…der Bundesabgabenordnung dar, weshalb die entsprechenden Verfahrensvorschriften insoweit anzuwenden sind, als das Wirtschaftskammergesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält. Insbesondere hat über Rechtsmittel, mit denen die Kammerumlagepflicht dem Grunde nach bestritten wird, der Präsident der Landeskammer zu entscheiden. Solche Rechtsmittel gelten als Berufungen nach § 128 Abs. 3…