…Einordnung als PKW (ZT-Nr. 8703) bewirkt zudem, dass diese Kfz der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen. Die NoVA-Pflicht eines Fahrzeuges ergibt sich ausschließlich aus der zolltarifischen Einstufung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen der Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Fahrzeuge, die mit mindestens zwei Sitzreihen ausgestattet…
…eher zur Personen- als zur Güterbeförderung (Position 8704) bestimmt sind (vgl. Baldasty/Fasching/Praschak, Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur). Derartige Merkmale sind: a.) Höchst zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 5 Tonnen. b.) Ein einziger umschlossener Innenraum (Bereich), der einen Bereich für den Fahrer und die Passagiere…
…wobei im Jahr 2003 jedoch der Bruttobetrag zum Ansatz kommt (Bruttomethode). Die Auswirkungen sind den Beilageblättern 1 und 2 zu entnehmen. Tz.6 Vorsteuer Vorsteuer Einkauf Fahrzeuge Nach den Bestimmungen des § 12 (16) UStG sind Unternehmer, die Kraftfahrzeuge "der Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur" gem…
…8703 2410 002 des ÖGebrZT eingereiht. Im gegenständlichen Verfahren war im Wesentlichen die Einreihung der Fahrzeuge in den ÖGebrZT strittig, die belangte Behörde ging für die Fahrzeuge von einer Einreihung in die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur aus. Die gegenständlichen, von der Bf. als "KFZ…
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass Wohnmobile unter die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur fallen und somit als KFZ im Sinne des § 2 Abs 2 NoVAG der NoVA unterliegen würden. Die NoVA wäre aber zu verringern gewesen, da der Ansatz des 20%igen Erhöhungsbetrages zu…
…allgemeine Erscheinungsbild der gegenständlichen Fahrzeuge und durch die Gesamtheit ihrer Merkmale, die ihnen ihren wesentlichen Charakter verleihen, bestimmt (EuGH 6.12.2007, Rs C-486/06). Kraftfahrzeuge des Typs "Pick-up" können je nach Beschaffenheit in die Position 8703 oder 8704 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht…
…hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Im gegenständlichen Fall steht unstrittig fest, dass das betreffende Fahrzeug Land Rover Discovery 4 im Zeitpunkt der Lieferung durch den Kfz-Händler nicht als Pkw iSd …
…NoVAG das Fahrzeug unter die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur einzustufen gewesen sei, wäre es Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 Z 2 NoVAG. Hinsichtlich des anzuwendenden Steuertarifs von 16% bezog sich die Abgabenbehörde erster Instanz auf die NoVA-Bewertung der SAMTC-Betriebe GesmbH sowie einer…
…ist und überdies der Fahrgastraum vom Laderaum nicht derart abgeschieden ist, dass zwei klimatisch getrennte Bereiche vorliegen, kann dem Finanzamt nicht entgegen getreten werden, wenn es das in Rede stehende Fahrzeug unter die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht und daher der NoVA unterzogen hat…
…zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Der NoVA-Pflicht unterliegen somit grundsätzlich folgende Fahrzeuge (Grabner/Sarnthein, Praxishandbuch NoVA, § 2 Tz 85): - Motorräder - Kraftwagen, die unter die Position 8703 fallen (Fahrzeuge mit maximal neun…
…erstattet worden ist, lebe die im Zuge der Zollabfertigung in richtiger Höhe entstandene Zollschuld wieder auf. Im gegenständlichen Fall liege keine Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK vor. Anhand der vorliegenden Unterlagen sei das Kraftfahrzeug in die Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Die belangte Behörde…
…das Fahrzeug sei in die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen, auf vergleichbare Fälle. In diesen sei die höchste zulässige Nutzlast durchwegs größer als das rechnerisch ermittelte Gewicht bei voller Personenanzahl. Die in anderen Fällen von der KFZ-Prüfstelle des Landes Salzburg übermittelten Fotos würden…
…und dieses in die Nummer 8703 2410 002 des ÖGebrZT eingereiht. Im gegenständlichen Verfahren war im Wesentlichen die Einreihung des Fahrzeuges in den ÖGebrZT strittig, die belangte Behörde ging von einer Einreihung in die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur aus. Das gegenständliche, von der Bf…
…ins Leere. Für die Beurteilung der Frage, ob das Fahrzeug in die Position 8703 oder 8704 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, sind die zollrechtlichen und nicht die kraftfahrrechtlichen Vorschriften von Bedeutung. Darüber hinaus ist die KFZ-Prüfstelle im gegenständlichen Fall und auch in anderen, vergleichbaren…
…und dieses in die Nummer 8703 2410 002 des ÖGebrZT eingereiht. Im gegenständlichen Verfahren war im Wesentlichen die Einreihung des Fahrzeuges in den ÖGebrZT strittig, die belangte Behörde ging von einer Einreihung in die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur aus. Das gegenständliche, von der Bf…
…8705 der Kombinierten Nomenklatur besonders konstruierte oder umgebaute Kraftfahrzeuge, auf denen Vorrichtungen oder Geräte angebracht sind, um sie für bestimmte andere als bloße Beförderungszwecke verwendbar zu machen. Es sind demnach Kraftwagen, deren wesentlicher Zweck nicht das Befördern von Personen oder Gütern ist. In diese Position…
…BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001, entgegen: | 1. | § 2 NoVAG definiere die Kraftfahrzeuge in Ziffer 2: PKW und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kfz (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der kombinierten Nomenklatur (=KN…
…Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt und angekündigt, dass eine Begründung bzw. eine Stellungnahme zu den Prüfungsfeststellungen binnen 14 Tagen nachgereicht werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs. 16 UStG sind Unternehmer, die Kraftfahrzeuge der Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur…
…Abgabe beträgt höchstens 16% der Bemessungsgrundlage. Als Kraftfahrzeuge gelten (§ 2 NoVAG): 1. Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombinierten Nomenklatur), 2. Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702)…
…dieses "Sonder-Kfz für Turnierpferde" - wie alle derartigen Fahrzeugen - stets zolltarifarisch unter der Position 8704 22 99 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzustufen sei. Die Bw. habe dem Finanzamt mehrfach mitgeteilt, dass (und warum) das berufungsgegenständliche Fahrzeug im Falle einer Verzollung unter die Position 8704 einzuordnen…