…der Eingangs und Ausgangsabgaben jedoch nur insoweit, als in den zollrechtlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. b) der bundesrechtlich geregelten Beiträge an öffentlichen Fonds oder an Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die nicht Gebietskörperschaften sind, soweit diese Abgaben und Beiträge durch Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Abs…
…die aus mehr als fünf Mitgliedern bestehen, von Amts wegen, bei Agrargemeinschaften mit bis zu fünf Mitgliedern auf Antrag mit Bescheid (Satzungen) zu regeln. (3) Agrargemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. (4) Bei Agrargemeinschaften, denen keine Satzungen verliehen sind, entscheidet mangels einer anderen Vereinbarung die…
…die aus mehr als fünf Mitgliedern bestehen, von Amts wegen, bei Agrargemeinschaften mit bis zu fünf Mitgliedern auf Antrag mit Bescheid (Satzungen) zu regeln. (3) Agrargemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. (4) Bei Agrargemeinschaften, denen keine Satzungen verliehen sind, entscheidet mangels einer anderen Vereinbarung die…
…worin der Überwiegensgrundsatz rechtlich verankert wird, gründet. Diese Regelung ist aber auf Grund des im § 3 Abs. 3 KommStG enthaltenen Verweises nur für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts anwendbar, nicht aber für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die nach der besagten kommunalsteuerlichen Regelung stets…
…Wäre dies der Fall, so wäre die Kammer wohl verhalten diese ohne jährliche Beschlussfassung durchzuführen. Würde der Gesetzgeber gesellige Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts dem Hoheitsbereich zuordnen, wäre die Regelung des § 5 Z 12 KStG 1988 nicht notwendig. Im konkreten Fall lägen die Voraussetzungen für…
…Ausgangsabgaben jedoch nur insoweit, als in den zollrechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist; b) der bundesrechtlich geregelten Beiträge an öffentliche Fonds oder an Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die nicht Gebietskörperschaften sind, soweit diese Abgaben und Beiträge durch Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Abs. 1) zu erheben…
…einmalige Entschädigung durch den Arbeitgeber zu verstehen, die an einen Arbeitnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund - gesetzlicher Vorschriften, - Dienstordnungen von Gebietskörperschaften, - Aufsichtsbehördlich genehmigter Dienstbesoldungsordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechtes, - eines Kollektivvertrages oder - der für die Bedienstete des österreichischen Gewerkschaftsbundes geltenden Arbeitsordnung zu leisten ist. Gem. …
…die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2 bis 17), soweit sich nicht aus den abgabenrechtlichen Vorschriften oder aus dem zweiten Teil dieses Gesetzes etwas anderes ergibt, für die bundesrechtlich geregelten Abgaben sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und…
…nicht aus den abgabenrechtlichen Vorschriften oder aus dem zweiten Teil dieses Gesetzes etwas anderes ergibt, für die bundesrechtlich geregelten Abgaben (damit auch für die Grunderwerbsteuer) sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter…
…berufenen Körperschaften des öffentlichen Rechtes, vor allem die Gebietskörperschaften, in die Lage versetzen, die dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben auf der Grundlage der erforderlichen materiellen Mittel erfüllen zu können. Soweit die Verfolgung der Staatszwecke nicht zu den staatlichen Vorbehaltsaufgaben gehört und gemeinwohlorientierte Anliegen von privaten Körperschaften…
…des Dienstverhältnisses aufgrund gesetzlicher Vorschriften, aufgrund Dienstordnungen von Gebietskörperschaften, aufgrund von aufsichtsbehördlich genehmigten Dienstordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechtes, aufgrund eines Kollektivvertrages oder der für Bedienstete des Österreichischen Gewerkschaftsbundes geltenden Arbeitsordnung zu leisten ist. Gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 sind mit dem Steuersatz des…
…Geltungsbereich des Abkommens ein: Es ist auf Gesellschaften und Treuhandvermögen, die nach Art. 83 oder 84 des SteG von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragssteuer befreit sind, nur insoweit anwendbar, als an solchen Gesellschaften/TH- Vermögen in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des Öffentlichen Rechtes…
…wurde darauf hingewiesen, dass sämtliche Zahlungen der Genossenschaftsmitglieder an die Körperschaft öffentlichen Rechts lt. Judikatur des VwGH (97/14/0133-7) umsatzsteuerpflichtig sind. Mangels Bekanntgabe der Bemessungsgrundlagen wurde die Ermittlung - ausgehend von den in Abzug gebrachten Vorsteuerbeträgen wie folgt vorgenommen: Eingangsrechnungen (brutto): ATS 736.124…
…474/1974). Die in den §§ 35 bis 47 für Körperschaften getroffenen Anordnungen gelten auch für Personenvereinigungen, Vermögensmassen und für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes. § 35 Abs 1 und 2 Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung…
…Ausgangsabgaben jedoch nur insoweit, als in den zollrechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist; b) der bundesrechtlich geregelten Beiträge an öffentliche Fonds oder an Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die nicht Gebietskörperschaften sind, soweit diese Abgaben und Beiträge durch Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Abs. 1) zu erheben…
…geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Eine Bedingung im Sinne des § 4 BewG ist die einem Rechtsgeschäft von den Parteien…
…die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2 bis 17), soweit sich nicht aus den abgabenrechtlichen Vorschriften oder aus dem zweiten Teil dieses Gesetzes etwas anderes ergibt, für die bundesrechtlich geregelten Abgaben sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und…
…gegen die Berufungsentscheidung des UFS vom 24. 5. 2006, RV/0740- L/05, betreffend Umsatzsteuer 2003 und 2004, als unbegründet abgewiesen wurde, aus: "Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. Juni 2009, 2007/15/0192, zu Recht erkannt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Vorsteuerabzug…
…nicht aus den abgabenrechtlichen Vorschriften oder aus dem zweiten Teil dieses Gesetzes etwas anderes ergibt, für die bundesrechtlich geregelten Abgaben (damit auch für die Grunderwerbsteuer) sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter…
…Geschäftsleitung (§ 27) haben, nachzuweisen, daß sie die Voraussetzungen des ersten Satzes erfüllen. (2) Die in den §§ 35 bis 47 für Körperschaften getroffenen Anordnungen gelten auch für Personenvereinigungen, Vermögensmassen und für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes. § 35. (1) Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch…