…ist unstrittig. Die Einkünfte aus dem Dienstbarkeitsvertrag unterliegen daher gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 KStG erster Teilsatz der Körperschaftsteuerpflicht. Doch auch bei einer Einstufung der berufungswerbenden Agrargemeinschaft als Körperschaft privaten Rechts besteht Körperschaftsteuerpflicht. Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1 Z…
…Die Anteilsberechtigten stellen - wenn auch unter den Einschränkungen des Flurverfassungs-Landesgesetzes - disponibles, agrargemeinschaftliches Liegenschaftsvermögen einer Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Ein Anteilsberechtigter hätte bereits im Regulierungsverfahren zur Errichtung der AG die Absonderung oder Teilung seines Anteiles verlangen können und dadurch…
…Die Anteilsberechtigten stellen - wenn auch unter den Einschränkungen des Flurverfassungs-Landesgesetzes - disponibles, agrargemeinschaftliches Liegenschaftsvermögen einer Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Ein Anteilsberechtigter hätte bereits im Regulierungsverfahren zur Errichtung der AG die Absonderung oder Teilung seines Anteiles verlangen können und dadurch…
…angefochtenen Entscheidungen vertretene Meinung verneinte er sowohl die Einstufung der Berufungswerberin als Körperschaft privaten Rechts als auch als Körperschaft öffentlichen Rechts. Komme der Berufungswerberin die Eigenschaft einer Körperschaft nicht zu, bestehe auch keine Körperschaftsteuerpflicht. Hinsichtlich der einzelnen Erwägungen, die den Verwaltungsgerichtshof zu seiner Rechtsansicht führten…
…angefochtenen Entscheidungen vertretene Meinung verneinte er sowohl die Einstufung der Berufungswerberin als Körperschaft privaten Rechts als auch als Körperschaft öffentlichen Rechts. Komme der Berufungswerberin die Eigenschaft einer Körperschaft nicht zu, bestehe auch keine Körperschaftsteuerpflicht. Hinsichtlich der einzelnen Erwägungen, die den Verwaltungsgerichtshof zu seiner Rechtsansicht führten…
…Die Anteilsberechtigten stellen - wenn auch unter den Einschränkungen des Flurverfassungs-Landesgesetzes - disponibles, agrargemeinschaftliches Liegenschaftsvermögen einer Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Ein Anteilsberechtigter hätte bereits im Regulierungsverfahren zur Errichtung der AG die Absonderung oder Teilung seines Anteiles verlangen können und dadurch…
…Die Anteilsberechtigten stellen - wenn auch unter den Einschränkungen des Flurverfassungs-Landesgesetzes - disponibles, agrargemeinschaftliches Liegenschaftsvermögen einer Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Ein Anteilsberechtigter hätte bereits im Regulierungsverfahren zur Errichtung der AG die Absonderung oder Teilung seines Anteiles verlangen können und dadurch…
…sind wohl auch Ausschüttungen und Bezüge aus dem Anteilsrecht der Mitglieder gegenüber der AG erfasst. Es spielt somit für die Steuerpflicht der Ausschüttung keine Rolle, ob die AG juristische Person des privaten Rechts oder als Körperschaft öffentliche Rechts organisiert ist (Sulz/Nidetzky, ÖStZ 1996, 389ff…
…nicht an die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen gebunden, doch erscheint sie ihm - was die Klärung des Begriffs "Höhe der Einnahmen" betrifft - einerseits nachvollziehbar und andererseits auch für Körperschaften des privaten Rechts als durchaus zutreffend und deckt sich überdies mit seiner eigenen Rechtsansicht (UFS-Entscheidung…
…als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts einen solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art darstellt. Damit besteht für Einkünfte aus solchen Nutzungsüberlassungen eine unbeschränkte Teilsteuerpflicht. Diese unbeschränkte Teilsteuerpflicht besteht erst seit 1994. Davor waren von dieser nur Agrargemeinschaften privaten Rechts betroffen…
…als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts einen solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art darstellt. Damit besteht für Einkünfte aus solchen Nutzungsüberlassungen eine unbeschränkte Teilsteuerpflicht. Diese unbeschränkte Teilsteuerpflicht besteht erst seit 1994. Davor waren von dieser nur Agrargemeinschaften privaten Rechts betroffen…
…als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts einen solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art darstellt. Damit besteht für Einkünfte aus solchen Nutzungsüberlassungen eine unbeschränkte Teilsteuerpflicht. Diese unbeschränkte Teilsteuerpflicht besteht erst seit 1994. Davor waren von dieser nur Agrargemeinschaften privaten Rechts betroffen…
…KStG 1988 gilt die Bestimmung des § 108c EStG 1988 sinngemäß für Körperschaften im Sinne des § 1, soweit sie nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren…
…Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit. Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 sind 1. juristische Personen privaten Rechts…
…und Wirtschaftsgenossenschaften und anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften zu. Ausländische Körperschaften mit inländischen Betrieben und Mitunternehmeranteilen sind von der Begünstigung hingegen ausgeschlossen. Gemäß den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage sind ausländische Gesellschaften nämlich keine Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, sondern sonstige juristische Personen des privaten Rechts (vgl…
…zu berücksichtigen. Dies gilt nur bei Berechnung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen. Der Bw. ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz und gehört damit zu den juristischen Personen des privaten Rechts und ist grundsätzlich eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft. Aus seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§…
…solche, die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, so auch für Körperschaften öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen und Fonds. Der Verein für Bewährungshilfe wurde gemäß den Bestimmungen der Art. 246 ff des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts errichtet und ist damit eine juristische Person des privaten Rechts. Das…
…und zwar 3. in Ausübung öffentlicher Funktionen. Nach Art. 60 des liechtensteinischen Schulgesetzes sind Privatschulen von natürlichen oder juristischen Personen des privaten Rechts getragene Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem Lehrplan unterrichtet wird. Den vorliegenden Unterlagen zufolge wurde die "formatio" Privatschule…
…gelten für Zwecke der Umsatzsteuer die Rechtsverhältnisse für diese Tätigkeit als Unternehmer weiter. (2) Miet- und Pachtverträge, die zwischen der juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) als Vermieterin und der übertragenden Körperschaft öffentlichen Rechts als Mieterin unmittelbar anlässlich der Ausgliederung…
…Z 6 ist auf Körperschaften iSd. § 1 Abs. 2 KStG anwendbar, also auf alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen des privaten Rechts wie insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen (vgl. zu diesen auch § 5 Rz 186) und Vereine, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts oder auch nichtrechtsfähige…