…für volljährige Kinder ... die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden... Die Erlernung der italienischen Sprache ist aus meiner Perspektive ein wesentlicher und notwendiger Teil der Berufsausbildung meiner Tochter..." Mit Schreiben vom Jänner 2003 teilte der Bw. mit…
…51. Diese Steuer sei auf Grund der höheren, tatsächlich in Italien entrichteten Steuer auf die veranlagte österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Auch bei Anwendung der "per item limitation" entsprechend der Rz. 7584 der Einkommensteuerrichtlinien sei als tatsächlich geleistete Steuer der Betrag von € 29.342,60 maßgeblich…
…sei und daher davon ausgegangen werde, dass sie sich nur vorübergehend in Österreich aufhalte. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Bw. ist italienische Staatsbürgerin. Da sowohl Italien als auch Österreich Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, ist die Verordnung EWG Nr. 1408/71 vom 14.6.1971…
…vor, dass sie alle 6 Monate bei der Finanzbehörde eine Schulbestätigung vorbei gebracht hat. Es wurde der Behörde jede Auskunft erteilt und wusste die Behörde aufgrund dieser Schuldbestätigung laufend über sämtliche Umstände, insbesondere den Schuldbesuch in Italien, bescheid. Die Antragstellerin war immer der Auffassung, dass…
…jedoch als laufender Arbeitslohn (zusammen mit diesem) nach dem Tarif zu versteuern. Bei den streitgegenständlichen Zahlungen aus der "ordentlichen Lohnausgleichskasse" handelt es sich um finanzielle Leistungen des NISF/INPS (= Istituto Nazionale della Previdenza Sociale - der wichtigste Sozialversicherungsträger in Italien) zur Überbrückung zeitlich begrenzter Schwierigkeiten…
…Österreich) eindeutig und Ausschlag gebend für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich sprechen, ist der Bw auch ihre eigene Aussage entgegen zu halten, wonach sie stets mehr Tage pro Jahr in Österreich verbringe als in Italien. Nach § 26 Abs 2 zweiter Satz BAO würde dies…
…erklärte im Jahr 2006 neben inländischen Einkünften aus selbständiger Arbeit (als Übersetzer) und nicht selbständiger Arbeit (aus der Erteilung von Lateinunterricht an einer inländischen Universität) auch Lohneinkünfte als Gymnasiallehrer in Italien. Mit dem am 20.02.2007 ausgefertigten Bescheid erfolgte die Veranlagung zur Einkommensteuer 2006…
…Die Berufungswerberin (kurz: Bw.) wandte in ihrer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 ein, dass die Ausgaben für das "Seminar" in Potenza/Italien nicht berücksichtigt worden seien, obwohl der Besuch des Seminars "beruflich erforderlich" gewesen sei. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 15…
…Werbungskosten darstellen, wenn die erlernten sprachlichen Grundkenntnisse notwendige Voraussetzung für die konkrete laufende berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist, was bei einer Tätigkeit als Kellnerin, Telefonistin oder Verkäuferin oder als Exportdisponent mit dem hauptsächlichen Aufgabengebiet des Exportes nach Italien zutreffen kann (Hofstätter/ Reichl, Die Einkommensteuer-Kommentar, §…
…Lagopesole - Schloss von Friedrich II: Führung und Vortrag über die Zeit Friedrich II Referentin: Prof. Rosa Maria Lioy Seminarort: Lagopesole Montag 9.7.2007 - 08:00 - 10:00: Lesung und Gespräch über die Literatur Italiens Referent: Dr. Gaetano Troisi Seminarort: Scuola statale "Leonardo da Vinci"…
…einem internationalen Abkommen ergebe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges. (VwGH 23.06.2003, 2002/17/0182) Da weder dem bilateralen Zollrechtshilfeabkommen zwischen Österreich und Italien, noch der Ratsverordnung vom 13. März 1997 betreffend Zollrechtshilfe und dem übrigen im Zollbereich geltenden Gemeinschaftsrecht anders…
…anderem auch ein Tochterunternehmen, die FF. in M in Italien. Dorthin führten die meisten Dienstreisen des Bw. Zu Kalenderjahr 2005: Der Bw beantragte am 31.03.2007 die Berücksichtigung folgender Beträge bei seiner Arbeitnehmerveranlagung für 2005: [Grafik] Mit Einkommensteuerbescheid 2005 vom 10. Februar 2006 wurden…
…523,79 Diese Einkünfte seien zur Gänze in den lohnsteuerpflichtigen Bezügen enthalten. Beantragt werde die Anrechnung der in Italien entrichteten Steuern in der Höhe von € 14.134,96. Mit Bescheid vom 21. August 2008 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2006 in der Höhe von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.s.p.a., Italien, vertreten durch die Contax GmbH, 1010 Wien, Seilerstätte 16, vom 18. Juni 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Mai 2004 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1997 bis…
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) machte im Streitjahr als außergewöhnliche Belastung ua. Aufwendungen für eine Kur in Montegrotto Terme (Italien) in Höhe von 12.894,- S im Zusammenhang mit ihrer Behinderung geltend. Diesen Aufwendungen wurde vom Finanzamt der Abzug versagt mit der Begründung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Italien, vertreten durch Dr. Christine Kolbitsch, Rechtsanwältin, 1020 Wien, Taborstraße 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2009 bis 31…
…Spenden, Trinkgelder (KZ 9200 der Einkommensteuererklärung) angeführten Betrages lediglich, dass diese Aufwendungen unter dem Titel "Italien" (516,80 €) sowie "WK allg." (13,09 €) zusammenfasst sind. Die weitere Zusammensetzung der Beträge geht aus zusätzlichen Aufgliederungen hervor. Demnach ist der Aufwand von 13,09 €…
…Einkommensteuerbescheid. Mit Vorhalt vom 15.3.2010 forderte das Finanzamt den Bw auf, die geltend gemachten Werbungskosten mit entsprechenden Unterlagen und Belegen nachzuweisen. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte der Bw ua ein vorläufiges Programm der Italienreise vor. In diesem Programm heißt es ua: "Ich hoffe…
…Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 13. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob im gegenständlichen Fall Aufwendungen für einen Italienaufenthalt (Thermenregion und Kuranstalt A. ,G., V.) in der Höhe…
…2005 bis 31. August 2007 befristet nach Bulgarien zur Y entsandt worden sei. Ab 1. September 2007 sei sie dann für voraussichtlich 2 Jahre zur Z nach Italien entsandt worden. Da die Bw. für die Dauer ihrer Entsendung ihren österreichischen Wohnsitz beibehalten habe, sei sie…