…a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Nach § 294 Abs. 2 BAO kann die Änderung oder Zurücknahme…
…a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Nach § 294 Abs. 2 BAO kann die Änderung oder Zurücknahme…
…P, da diese nicht die Bereicherung des Bw, sondern vielmehr den Abschluss eines entgeltlichen Geschäftes durch den Bw beabsichtigt habe, indem irreführend ein Gewinn in Aussicht gestellt worden wäre. Das Gerichtsverfahren sei gerade deswegen abzuführen gewesen, weil die Fa. P nicht freiwillig habe leisten wollen…
…wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Die Gesamtforderung lebe jedenfalls wieder auf, wenn über das Vermögen des Berufungswerbers ein…
…wonach der gegenständliche Abtretungsvertrag wegen Verstoßes gegen eine gesetzliche Norm iSd. § 879 Abs. 1 ABGB absolut nichtig sei, ins Leere. Verträge, die durch List oder Irreführung zustande kamen, sind nur relativ nichtig, bleiben also aufrecht, wenn sie nicht angefochten werden (vgl. OGH 8. 10. 1975…
…Obwohl ich am Finanzamt immer angegeben habe, dass ich Alleinerzieherin bin, habe ich - wie im Winter 2009 passiert - auch schon früher falsche und irreführende Informationen bekommen, was den Alleinerzieherabsetzbetrag betrifft. Mir wurde am Finanzamt B vom Beamten am Infoschalter gesagt, dass ich "Alleinerzieher" nicht anzukreuzen…
…sie beabsichtige, Klage auf Anfechtung des dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Anschaffungsgeschäftes vom 22.6.1999 (betreffend den Aktienerwerb von der B.S. Privatstiftung) wegen arglistiger Irreführung einzubringen. Sie sei zum Zeitpunkt des Anteilserwerbes absichtlich vom maßgeblich an den Verhandlungen beteiligten Vorstandsvorsitzenden A.S. durch…
…einzustufen seien. Mit Schriftsatz vom 17. Jänner 2005 erhoben die Abgabepflichtigen dagegen Berufung (die falsche Bezeichnung des Jahres ist offensichtlich der Irreführung durch die genannte Bescheidbegründung zuzuschreiben - der Feststellungsbescheid für das Jahr 2003 ist hingegen erst am 5. Jänner 2006 ergangen) beantragten die erklärungsgemäße Feststellung…
…Die Möglichkeit, in einer elektronischen Steuererklärung anzugeben, "dass die IZP geltend gemacht werde", sei für einen unvertretenen Steuerpflichtigen eine Irreführung, da es Formulare für die IZP in Finanzonline nicht gebe. Ein unvertretener Steuerpflichtiger könne nicht wissen, dass es manche Formulare in Finanzonline gebe und andere…
…ist. Wollte man hier eine Rechtskraft abwarten? Es liegt aber geradezu eine Irreführung vor, weil der Abgabenschuldner die Entscheidung im Hinblick auf keine Vorschreibung von Stundungszinsen die Entscheidung über die Zahlungserleichterungen in dieser Form zur Kenntnis genommen hat und sich andernfalls anders hätte entscheiden können…
…Bezirk (Körperschaft) (= Finanzamt des Arbeitgebers) erfolgt sei, die Auslegung des obigen Finanzamtes nicht haltbar sei und zu einer Irreführung beim VGH führe. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 2002 wurde mit der Begründung abgewiesen (24. September 2003)…
…keinesfalls verpflichtet gewesen, S 2,000.000 für den Geschäftsanteil zu bezahlen. Dieser sei lediglich zu Kontrollzwecken übertragen worden und es fechte seine Mandantschaft auch den Übertragungsvertrag zufolge Irreführung an. Weiters ist aus den beigelegten Kopien folgendes auszugsweise hervorzuheben: Schreiben Dr.J. an Dr.R…
…rechtzeitig an das Finanzamt Wien 23 (Betriebsstättenfinanzamt) gestellt habe. Die Auslegung dieses Finanzamtes sei nicht haltbar und habe zu einer Irreführung beim VwGH geführt. Aus einer Beilage zu den Wiederaufnahmsanträgen (siehe Schreiben der Feuerwehrdirektion Wien vom 9. Juli 2003) geht hervor, dass die im 24…
…Bescheid vom 26. 5. 2003" - die "bewusste Irreführung der 1. Instanz gegenüber dem vermeintlichen Abgabenschuldner" - die "unbegründete Nichtbehandlung des Antrages auf Gebührenbefreiung". Zu Punkt 1 und 2 wurde bis zur endgültigen Entscheidung die aufschiebende Wirkung beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einwendungen betreffend die…
…Kenntnis erlangt. Zusätzlich ergäben sich im Zusammenhang mit den Ursprungszeugnissen weitere Irrtümer "des Zolls" und "der Kammern" sowie Unterlassungen "der Kommission" und liege im Übrigen eine "unübersichtliche Komplexität der Materie" vor. Insbesondere habe nicht die Bf die ihr vorgeworfene Irreführung verursacht bzw. verschuldet, sondern die…
…beurteilt worden wäre, hätte er sie nicht zur Verbesserung zurückgenommen, als Grund für seine Studienverzögerung nennt, kann - bei wohlwollender Interpretation - nur als Versuch der Irreführung des Finanzamtes gesehen werden, denn er selbst wusste selbstverständlich ganz genau, dass die Semesterarbeit erst beurteilt wird, nachdem er sie…
…in Form von Immobilien in Österreich) gewesen, sodass der Vorhalt einer Täuschung, einer willentlichen Irreführung oder wie auch immer man die Verwirkung einer zu Unrecht erlassenen Steuervorschreibung auch bezeichnen möge, völlig absurd und aus der Luft gegriffen scheine. Hier müsse die Behörde den Beweis antreten…
…Seite 4). Demnach ist Bluff (Irreführung) "ein taktisches Manöver, das den Gegner in Bezug auf das eigene Blatt "irreführen" soll, das ihm eine falsche Vorstellung von der eigenen Stärke oder Schwäche beibringen und ihn dadurch indirekt zu einem unvorsichtigen Vorstoß oder zu einer vorschnellen Kapitulation…
…Seite 4). Demnach ist Bluff (Irreführung) "ein taktisches Manöver, das den Gegner in Bezug auf das eigene Blatt "irreführen" soll, das ihm eine falsche Vorstellung von der eigenen Stärke oder Schwäche beibringen und ihn dadurch indirekt zu einem unvorsichtigen Vorstoß oder zu einer vorschnellen Kapitulation…
…gegenüber dem Fiskus als Inhaberin des eigenen Unternehmens bzw. als Nutznießerin einer gewerblichen Betätigung zur Irreführung der andrängenden Gläubiger vorzuschieben. Entgegen der Ansicht des Erstsenates bietet die Aktenlage auch keinen Anlass zur Annahme, dem Beschuldigten als erfahrenem Geschäftsmann wäre dieser Umstand unbekannt gewesen und geht…