…polizeiliche An-und Abmeldung für die Frage des Wohnsitzes (der Innehabung) nicht entscheidend ist, kann sie in Zweifelsfällen einen Beurteilungsanhalt bieten (vgl VwGH 9. November 2004, 99/15/0008). Der für die Anwendung der Abgabenvorschriften maßgebliche Wohnsitzbegriff fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung…
…österr.Ort 2 nur eine Postadresse hatte, fehlte es dort schon am Innehaben einer Wohnung und daher auch am Beibehalten und Benutzen einer solchen. Die zwei mal zwei Meter große, mit Schreibtisch und Computer ausgestattete Holzhütte am neueAdr ist ebenfalls keine Wohnung (mit dieser Ausstattung…
…benützt werden können (vgl. Ritz, BAO³, § 26 Tz 1, Doralt, EStG9, § 1 Tz 10). Die Wohnung braucht nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen zu bilden und muss auch nicht standesgemäß sein. Auch Untermietzimmer und Hotelzimmer können einen Wohnsitz begründen (vgl. Doralt, EStG9, § 1 Tz 10). "Innehaben…
…Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. VwGH vom 9.11.2004, 99/15/0008 sowie vom 23.2.2010, 2007/15/0292). Man kann unter Umständen auch in den Räumen einer Wohnung…
…Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in der gesetzlich beschriebenen Weise im Einzelfall festzustellen, dann ist es also egal, ob der Benützer dort ge- bzw. abgemeldet ist. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit auch der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auch nicht…
…Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in der gesetzlich beschriebenen Weise im Einzelfall festzustellen, dann ist es also egal, ob der Benützer dort ge- bzw. abgemeldet ist. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit auch der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auch nicht…
…Steuerpflichtige die Wohnung "beibehalten und benutzen" werde (VwGH 25.09.1973, 111/73). Im Tatbestand "Innehaben" ist ohne Zweifel (auch) ein Zeitmoment enthalten, das sich auf die Wohnsitzbegründung bezieht und von dort in die Zukunft gerichtet ist. Eine nur für wenige Wochen angemietete Wohnung begründet…
…Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in der gesetzlich beschriebenen Weise im Einzelfall festzustellen, dann ist es also egal, ob der Benützer dort ge- bzw. abgemeldet ist. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auch nicht entgegen…
…jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Voraussetzung für das Vorhandensein eines Wohnsitzes ist zunächst das "Innehaben" einer Wohnung, worunter die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere…
…nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. zB VwGH 26.11.1991, 91/14/0412). Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben". Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu…
…er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Während im Zivilrecht eine Willensäußerung hinsichtlich des Wohnsitzes von Bedeutung ist, sind für das Abgabenrecht ausschließlich objektive Tatsachen maßgebend (VwGH 14.5.1954, 558/53). Die maßgebenden objektiven Tatsachen sind das tatsächliche Innehaben einer Wohnung und äußerlich erkennbare…
…nach Größe und Ausstattung ein dessen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. zB VwGH 26.11.1991, 91/14/0412). Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben". Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu…
…beibehalten und benutzen wird. Unter einer "Wohnung" sind Räumlichkeiten zu verstehen, die zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderung jederzeit zum Wohnen benützt werden können (vgl. Ritz, BAO³, § 26 Tz 1, Doralt, EStG9, § 1 Tz 10). "Innehaben" bedeutet, dass der Steuerpflichtige die Wohnung jederzeit…
…dass sie diese Wohnung beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können…
…wesentliche Veränderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten. Den vorliegenden Berufungsfall entscheidet daher die Abklärung der Frage, ob bei gegebener tatsächlicher Gestaltung der Dinge vom Innehaben einer Wohnung auszugehen ist. An…
…wesentliche Veränderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten. Den vorliegenden Berufungsfall entscheidet daher die Abklärung der Frage, ob bei gegebener tatsächlicher Gestaltung der Dinge vom Innehaben einer Wohnung auszugehen ist. An…
…Wohnsitzen. Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat gemäß § 26 BAO jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inne hat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Innehaben bedeutet, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen zu können, sie…
…1.1996, 95/13/0150 und vom 3.7.2003, 99/15/0104). Als Rechtsgründe für die Innehabung kommen vor allem Eigentum, Wohnungseigentum, Miete, Untermiete, Wohnungsrecht, aber auch familienrechtliche Ansprüche in Betracht. Die ständige Benützung der Wohnung ist nicht Voraussetzung für einen Wohnsitz (vgl. Quantschnigg…
…Mittelpunkt der Tätigkeit in Österreich hat. Eine sich aus Geburt und Staatsbürgerschaft ergebende Heimatverbundenheit, der Wunsch, später einmal nach Österreich zurückzukehren, sowie gelegentliche Urlaubsaufenthalte in Österreich rechtfertigen keine andere Beurteilung. Unerheblich für das Innehaben einer Wohnung sei die polizeiliche Meldung. Ein Kind wird sich dann…
…dass er diese Wohnung beibehalten und benutzen wird. Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen; die ununterbrochene tatsächliche Benützung ist dabei nicht erforderlich (VwGH 3…