…Formen (Geldprämien, Sachprämien, Incentive-Reisen, Incentive-Events etc.) und unter diversen Bezeichnungen (z.B. Geschenk, Prämie, Bonus etc.). Sie werden von Unternehmen in Beziehung mit ihren Stakeholdern eingesetzt und betreffen typischerweise Mitarbeiter, Händler, Vertriebspartner und Kunden (vgl. Kraft-Kinz - Klostermann - Posautz, "Die Steuerpflicht von Incentives, ..…
…es fand auch ein Winter-Fahrtraining statt, bei dem sich die Teilnehmer anmelden und eine Teilnahmegebühr entrichten mussten. Daher handle es sich bei der "Präsentationsveranstaltung" und dem "Winterfahr-Training" um keine Incentive-Reisen, was lediglich bei den Rechnungen Nr. 8 und 9 der Fall gewesen…
…angeboten werden, wodurch gerade deshalb der persönliche Kontakt zum Händler hergestellt werden könne. Im Übrigen seien derartige Aufwendungen als Betriebsausgaben zu werten, da sie auch als Ausdruck für ein erfolgreiches Tätigwerden zu qualifizieren seien (Incentive-Reisen). Über die Berufung wurde erwogen: Zufolge § 12 Abs. 2…
…dieser Reise um eine Incentive-Reise für die Mitarbeiter handle und dies lohnsteuerrechtlich berücksichtigt worden sei, wurde das im Rahmen der mündlichen Verhandlung verneint. Incentive-Reisen liegen vor, wenn ein Unternehmer seinem Mitarbeiter eine Reise gewährt. Sinn und Zweck dieser Reisen ist eine Belohnung für…
…Es handle sich um Reisen, die zwar nicht die Voraussetzungen der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung erfüllen würden, aber aufgrund des Teilnehmerkreises könne zusätzlich die Pflege und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen nicht abgesprochen werden und dadurch könnten diese Reisen nicht als Incentive-Reise angesehen werden. Über die…
…weshalb die Vorsteuer zu erstatten wäre. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung unter Hinweis auf § 23 UStG 1994 abgewiesen und ausgeführt, als Reiseleistungen seien alle Leistungen anzusehen, die ein Unternehmer einem Reisenden im Zusammenhang mit einer Reise erbringe, wozu insbesondere Beförderung, Verpflegung, Unterbringung und Veranstaltungen gehören…
…sich aber darüber hinaus auch die Frage, ob die Yacht überhaupt (gewillkürtes) Betriebsvermögen der Bw. sein konnte: Laut Berufung sei die Yacht für Incentive-und Promotionreisen angeschafft worden, da eine Vermietung an Dritte aber nicht zu Stande gekommen sei, sei die Yacht im Privatbereich genutzt…
…dass sie wirtschaftlich keinerlei Zahlungen, also auch keine Abgaben für die Reisen leisten mussten. Sämtliche Abgaben und Aufwendungen trug das Unternehmen der Berufungswerberin. Die Bewertung der Reise als "Incentive-Sachbezug" führt im Ergebnis zu keiner Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Der Leistungsaustausch "Arbeitsleistung gegen Tirolreise" führt dazu…
…beauftragt worden sei, Konzepte für Events zu entwerfen, bei denen Vertriebspartner als auch andere Vertriebsmitarbeiter im Zuge einer Incentivereise oder einer Vertriebs-/Immobilientagung für ihre gemeinsame Verkaufstätigkeit informiert werden sollten. Im Zuge dieser Veranstaltung würden die Produkte wie Immobilienfonds, welche Immobilie wo in welcher Weise…
…in Höhe von S 7,230.000 und S 2,371.000. In der Berufung führte die Bw. folgendes aus: Yacht B.: Im Wirtschaftsjahr 1989/1990 sei die Segelyacht für Incentiv-und Promotion-Reisen angeschafft worden. Da eine Vermietung an Dritte nicht zustande gekommen sei…
…zwischen X-Österreich und der Vertriebslandschaft Verantwortung für die Entwicklung und Erhaltung langfristigen Geschäftserfolges, - Festlegung und Kommunikation der Jahres- und Monatsziele sowie Verfolgen dieser Targets, - Unterstützung der Vertriebspartner, effizientes Informationsmanagement, Challenges und Incentives zur Generierung und Etablierung neuer Ideen und Lösungen, Abwicklung aktueller Proposals, Bonuskalkulation…
…dass im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit "berufliche Kontakte mit ausländischen Geschäftspartnern, sowie auch Reisen beruflicher Natur (Verhandlungen) ins Ausland" stünden. Das FA versagte den beantragten Kosten die Anerkennung, da keine berufsspezifische Fortbildung vorliege und das vermittelte Wissen in vielen verschiedenen beruflichen Bereichen einsetzbar sei. In…
…werden können. Auf Grund der Visa- und American Express- Abrechnungen sei festgestellt worden, dass der Bw die Reisen getätigt habe. Die Übernahme dieser Aufwendungen stellten gemäß § 8 Abs 2 KStG eine im Gesellschaftsverhältnis wurzelnde Vorteilsgewährung dar. TZ 21 Erhebungen betreffend Zahlungen an die *Anstalt, Liechtenstein…
…Gästen gerade auf dem Opernball geführt hatte, war den allgemein gehaltenen Ausführungen, die sich mit einem Hinweis begnügten, im Geschäftsleben seien "Incentives" ein allgemein übliches Werbeinstrument, nicht zu entnehmen. Damit erscheint weder der konkrete Werbezweck noch der Werbeeffekt der Opernballeinladung ausreichend dargetan, geschweige denn nachgewiesen…
…Aufgrund von Erhebungen der Betriebsprüfung habe zwischen dem 100%igen Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn J. und Frau B. ein Naheverhältnis festgestellt werden können. Dieses habe sich in verschiedenen gemeinsamen Reisen zwischen 1996 und 1999 dokumentiert, weiters durch die Übernahme einer Flüssiggaslieferung nach R. durch Herrn J. …
…wie z.B. "General English Plus" Kurs (General English course with individual lessons), "Minigroup Intensive" oder "One to One" zur Verfügung gestanden seien. Nach den Angaben in der Berufungsschrift habe der Aufenthalt der Vorbereitung der Lehrveranstaltung mit der Plattform "blackboard" gedient. Für die erkennende Behörde…
…daher vom Reisenden von sich aus anzumelden sind. Dies umso mehr, als in den Medien der illegale Bargeldtransfer in die Schweiz durch Anlassfälle im Zusammenhang mit bekannten Persönlichkeiten ausführlich berichtet worden ist. Auch der Ankauf von CDs durch deutsche Finanzbehörden hatte eine intensive Berichterstattung über…
…beruflichen Tätigkeit, die Teamteaching in einer Integrationsklasse, intensive Elternarbeit und Referententätigkeit im Auftrag des Pädagogischen Institutes für OÖ umfasse, dienen. Laut den Telefonaten vom 26.10.2003 und 15.12.2003 mit der Berufungswerberin erläuterte diese nochmals ihre Beweggründe für den Seminarbesuch Psy-Dynamics. Die…
…Berufung erhoben und zur Begründung ausgeführt, dass Tochter M am 20. September 2011 nach Frankreich reisen und sich dort in eine Schule einschreiben werde. Zur näheren Begründung wurde auf einen mit gleicher Post übermittelten Antrag der Tochter vom 24. August 2011 mit folgendem Inhalt verwiesen…
…vor, die Kosten für Kaffee und für die Diäten seien nicht als Werbungskosten anerkannt worden. Neben seiner Tätigkeit im Außendienst habe er auch viele Kundentermine im Büro. Da eine intensive Beratung längere Zeit in Anspruch nehme, biete er seinen Kunden Kaffee an. Dies unabhängig davon…