…Erfordernis der Identität der Sache für eine Entscheidung in der Sache Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich immer in der Sache selbst zu entscheiden. Laut Stoll, BAO-Kommentar III, zu § 289, 2803ff, wird bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der…
…Zlen 531, 532/74, bezüglich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei den Verkehrsteuern hin: "Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise gilt aber auch im Bereich des Verkehrsteuerrechtes immer dann, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formalrechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und…
…über einen Antrag eine Sachentscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden ist und seither keine Änderung des Sachverhaltes behauptet worden ist. Identität der Sache wird herkömmlich dann angenommen, wenn einerseits weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des…
…erstinstanzlichen Verfahrens sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ausgeführt: Unter offensichtlicher Bezugnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom 4. Dezember 2003, Zl. 2002/16/0246, stützt der Bw…
…werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 leg. cit. zuständige Behörde (vgl. VwGH 26.1.2006, 2002/15/0076, mwN). Bei einem verfahrensrechtlich Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die Identität der Sache, über…
…werden, die dem Gegenstand nach von der Abgabenbehörde erster Instanz bereits mit dem angefochtenen Bescheid erfasst und behandelt worden war (Stoll, BAO-Kommentar, 2712). Das Gebot, "immer in der Sache selbst zu entscheiden", setzt somit "Identität" der Sache voraus, nämlich dass die zu erledigende Sache…
…vor der Wiederaufnahme befunden haben. Das bedeutet konkret, dass die vor den bekämpften Verfahrenswiederaufnahmen in Geltung gestandenen Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2005 wieder aufleben. Die Bw hat neben den Wiederaufnahmebescheiden vom 29. August 2008 auch die in deren Gefolge ergangenen Sachbescheide…
…der Vollziehung gemäß Artikel 244 ZK vorliegen. Eine meritorische Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates über den erwähnten Antrag auf Ratenzahlung wäre somit nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des erstinstanzlichen Verfahrens sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität…
…0152). Die Abgabenbehörde zweiter Instanz darf sohin in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid - im Ergebnis erstmals - erlassen (vgl. VwGH 7.6.1989, 88…
…Berufung; eine allfällig - unter Außerachtlassung des Erfordernisses der Mängelbehebung bereits vor einer Berufungsvorentscheidung - ergangene, mit Vorlageantrag bekämpfte Berufungsvorentscheidung würde außer Kraft gesetzt. Da zudem nicht die gegen Identität der Sache sprechenden Umstände (zweitinstanzlich erstmals eine Abgabe vorzuschreiben oder erstmals einen Haftungstatbestand geltend zu machen) vorliegen…
…Verfahrens wird die Identität der Sache, über die erstinstanzlich abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde. Die Beschränkung der Berufungsbehörde auf die "Sache" des Verfahrens…
…beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid, wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen, wird die Identität der Sache, über die…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine…
…Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte (vgl. Stoll, Bundesabgabenordnung Handbuch, S. 686 ff). Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die Identität…
…Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte (vgl. Stoll, Bundesabgabenordnung Handbuch, S. 686 ff). Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die Identität…
…ursprünglich bestandenen Sachverhaltes nachträglich erhoben worden sein. Identität der Sache im Sinn des § 68 Abs. 1 AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, dass es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache…
…rechtswidrig. Der dem Spruch des Bescheides erster Instanz anhaftende Mangel des falsch gewählten Zeitraumes kann auch nicht durch die Rechtsmittelbehörde saniert werden. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Abs. 1 immer in der Sache selbst zu…
…ursprünglich bestandenen Sachverhaltes nachträglich erhoben worden sein. Identität der Sache im Sinn des § 68 Abs. 1 AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, dass es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache…
…Festsetzungszeitraumes aufzuheben. Dieser dem Spruch der Abgabenbescheide erster Instanz anhaftende Mangel kann auch nicht durch die Rechtsmittelbehörde saniert werden. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Abs. 1 immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist…
…weitergehende Identität, nämlich hinsichtlich detaillierter Sachverhaltselemente, gegeben ist, wird aus den nachfolgenden Ausführungen deutlich: Unter TZ 16 des Berichtes vom 26.11.2001 über die Vorprüfung wird ausgeführt: "Die abgabepflichtige Gesellschaft hat den von ihr aufgebauten Schweizer Kundenstock an ihren Gesellschafter W abgetreten. Der Wert…