Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Frank Dirmhirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Einkommensteuer für 1993 bis 1995 und Umsatzsteuer für 1993 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Robert Hofians, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden vertreten durch Hofrat Dr. Christian Sommer, betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für die Monate 1 - 6 für das Jahr 2002 sowie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. Februar 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Dr. Doris Obermayer, vom 26. Februar 1999 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 und 1996 entschieden: Der Berufung wird…
…dem Titel der Hospitanz- oder Assistenzleistung im Rahmen seiner Tätigkeit bei verschiedenen Produktionen mitwirkte. Für diese Beschäftigung wurde die Bezeichnung Werkvertrag gewählt. Nach Ansicht des Prüfungsorgans liegt ein Dienstvertrag vor, weswegen es die Honorarleistungen ebenfalls zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 EStG zählte…
…1995 zwar bereits angefallenen, aber noch nicht bezahlten Honorarleistungen erst nach deren Eingang der Versteuerung unterzogen werden dürfen. Als Berufungsbegehren stellte Dr._B den Antrag den angefochtenen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1995 vom 10. Jänner 2002 vollinhaltlich…
…dem Jahre 1991 angenommen wird. Weder der zwischen der Bw. und der B. GmbH abgeschlossene Beratungsvertrag aus dem Jahre 1991 noch die Fakturen über die angeblich erbrachten Honorarleistungen legen die genaue Beratungsleistung offen, sodass auch nicht nachvollziehbar ist, welche Leistungen B. für das Unternehmen der…
…zulässig gewesen. Auch das im Schreiben vom 10. September 2005 gemachte Vorbringen, die "gebündelte" Inrechnungstellung mehrerer Honorarleistungen im Jahr 2002 sei deswegen erfolgt, um Leistungen vor der Verjährung zu bewahren, stellt keine schlüssige Begründung für die behauptete Befriedigung der in Rechnung gestellten Leistungen dar, weil…
…in diesem Zusammenhang verneint. Die Darlehensbeträge in den Jahren 1995 und 1996 hätten sich auf S 380.000,-- und S 320.000,-- belaufen und wären ausschließlich bar erfolgt. Die Honorarleistungen wären demgegenüber jedoch nachweislich auf Sparbücher einbezahlt worden. Lt. Angaben des Bw. wäre weiters die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2004, 2005, 2006 und 2007 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 10. Februar 2009 sowie 14. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 4. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 sowie vom 14. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, vertreten durch die Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KEG, 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 16. Juli 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Juni 2001 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., in H. ,vertreten ua. durch Dr. H. H. M., Steuerberater & Wirtschaftsprüfer , sowie gegen den Bescheid des FA G-W.., vertreten durch HR Dr. F.G. in G., betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Interexpert Treuhand Ges.m.b.H. & Co. OHG, Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer 2000 vom 10. August 2001 nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw,Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer 2000 und 2001 entschieden: Der Berufung betreffend Einkommensteuer 2000 wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 8. Februar 2005 Folge gegeben. Der Berufung betreffend Einkommensteuer 2001 wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Reinhold Schürer-Waldheim, gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Auxiliaris Steuerberatung GmbH, 8490 Bad Radkersburg, Goritz b.R. 58, vom 14. September 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. August 2009 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. P und die weiteren Mitglieder Dr. L, LP und Dr. B im Beisein der Schriftführerin Mag. SP über die Berufung des Dr. E W, Arzt, X, G, vertreten durch HGmbH, X , C, vom 12. Juli 2007…
- Wenn der Bw. anführt, dass er die erbrachten Leistungen der Firmen auf Plausibilität überprüft hat fragt sich wie dies möglich sein soll, wenn auf den Rechnungen eine Vielzahl von Projekten angeführt wird, für die die Subfirmen gegenüber dem Bw. tätig geworden sein sollen wobei die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.S, vertreten durch StB-OEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
C war im Kalenderjahr 1997 18 Jahre und D 16 Jahre alt. Beide sind im Kalenderjahr 1997 zur Schule gegangen. Dies bedeutet nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates, dass die angegebenen Arbeiten neben den Schulaufgaben in der Freizeit durchgeführt worden sein mussten. Nach den Dienstzetteln war…