…27.10.2005 gegen den Einkommensteuerbescheid 2002. Die dortigen Ausführungen würden auch der gegenständlichen Berufung zugrunde gelegt. Die im Jahr 2002 gewährte Hochwasserhilfe i.H.v. 8360.- sei laut Betriebsprüfung 2002 mit einem Betrag von 3.032.- gewinnerhöhend versteuert worden. Der Restbetrag von 5.328.…
…M. Mit Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung beantragte der Bw. - neben anderen hier nicht berufungsgegenständlichen Aufwandspositionen - eine Spende in Höhe von € 800,-- für die "Niederösterreichische Hochwasserhilfe 2009" bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 12. Jänner 2011 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und blieb die Spende…
…leiste aber trotzdem Zahlungen, insbesondere Steuern. Eine Aktivität des Unternehmens der Bw. sei nicht vorhanden, außer vergebliche Bemühungen um Hochwasserhilfe. Die Bw. leiste auch keine Schwarzarbeit, der Gewerbeschein sei ruhend gemeldet. In der Berufungsvorentscheidung sei auch nicht auf die Gründe für das Ablaufen der Stundungsbewilligung…
…Firmenbuch gelöscht werden, da es noch das seinerzeitige Betriebsgebäude gibt, das seit der Überschwemmung am 15. August 2002 eine Ruine und daher unverkäuflich ist. Hochwasserhilfe gab es nicht, da die Schadenskommission der Stadtgemeinde X. die Höhe des Hochwasserschadens noch nicht festgestellt hat. Dafür ließ die…
…Naturkatastrophe - aus der Nichtverzinsung des Darlehens nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Fremdunüblichkeit vorliege. Beispielsweise habe das Austria Wirtschaftsservice (ehemalige BÜRGES) im Rahmen der "betrieblichen Hochwasserhilfe" Kredite dadurch gefördert, dass die ersten drei Jahre zinsen- und tilgungsfrei gestellt worden seien. Es wäre geradezu absonderlich…
…dass das Gebäude 2002 überflutet war. Die Hochwasserhilfe des Landes habe die vernichteten Betriebsgegenstände ersetzt. Die Zahlung aus dem Katastrophenfonds habe 79.296,00 € betragen. Ad E) Der Nachweis der tatsächlichen beruflichen Veranlassung der beantragten Telefonkosten sei im gesamten Betriebsprüfungsverfahren nicht erbracht worden. Ad…
…wonach die Spendengelder von Gemeinde, Gewerkschaft und ORF-Hochwasserhilfe im selben Prozentsatz wie die Entschädigungsleistungen des Landes OÖ aufzuteilen sind. Daraus ergibt sich, dass im Jahr 2002 von den vom Unabhängigen Finanzsenat anerkannten Schaden in Höhe von 2.465,00 € die Versicherungsleistung in Höhe…
…einer beruflichen Fahrt, sei das Quartier für den nächsten Betriebsausflug besichtigt worden. Die vorgelegten Telefon- und Internetrechnungen stimmen mit den Abrechnungen überein. Die Spende in Höhe von 500,00 € sei an die Hochwasserhilfe Region Pr erbracht worden. Mit Eingabe vom 13. Juni 2005 wurde…
…13. November 2002 eindeutig hervor und bedarf keiner weiteren Erläuterung: "Anlässlich der Hochwasserkatastrophe im August diese Jahres wurden von mir (Bürgermeister der Stadt S. ) Spendenkonten "Hochwasserhilfe der Stadt S." eingerichtet. Auf diese Spendenkonten sind viele private als auch Spenden von Firmen eingegangen mit dem Zweck…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Plz. Gde., Adr. HNr., vertreten durch Baldauf & Eberle WTH OG, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 6600 Reutte, Innsbrucker Straße 8, vom 18. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 25. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Halpern & Prinz, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1090 Wien, Wasagasse 4, vom 25. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl Stoll, BAO-Kommentar 1715). Ein derartiger Nachweis ist insgesamt nicht erbracht worden. Eine Berücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist daher mangels deren Hochwasserbedingtheit nicht möglich. Die Berufung erweist sich damit als unbegründet und war daher gemäß…
abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl Stoll, BAO-Kommentar 1715). Ein derartiger Nachweis ist insgesamt nicht erbracht worden. Eine Berücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist daher mangels deren Hochwasserbedingtheit nicht möglich. Die Berufung erweist sich damit als unbegründet und war daher gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Halpern & Prinz, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1090 Wien, Wasagasse 4, vom 6. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 23. Februar 2011, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 vom 2. Februar 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helmut Linke Steuerberater KG, 2230 Gänserndorf, Bahnstraße 54, vom 11. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 10. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als…