…verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, A.A. allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung…
…dass K. zumindest die von ihm anlässlich der Berufungsverhandlung eingestandenen USt- Vorauszahlungsbeträge verkürzt hat. Zur subjektiven Tatseite ist - wie vom Erstsenat zutreffend ausgeführt - festzuhalten, dass es in Unternehmerkreisen allgemein bekannt ist, dass richtige Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen in richtiger Höhe zu entrichten sind. Hiebei handelt…
…Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine Abgabenverkürzung (bereits dann) bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (Zahllasten = Umsatzsteuervorauszahlungen) bis zum…
…März 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Grundsätzlich sei dem Bf. die Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. zur Einreichung von Voranmeldungen bekannt. Ab 2008 sei er aber nicht mehr in der Lage gewesen, seinen Steuerberater zu bezahlen und sei dieser…
…eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b und d leg.cit. eine Abgabenverkürzung (bereits dann) bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (Zahllasten = Umsatzsteuervorauszahlungen) bis…
…obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen…
…entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine Abgabenverkürzung (bereits dann) bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen) bis zum jeweiligen…
…entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine Abgabenverkürzung (bereits dann) bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen) bis zum jeweiligen…
…§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG gesetzt hatte bzw. ihre Handlungsweise von einem auf die (anteilige) Hinterziehung der jeweiligen Jahresumsatzsteuer gerichteten Vorsatz getragen war, bietet der bisher bekannt gewordene Sachverhalt hingegen nicht. Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird derjenige, der sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht…
…Österreich tätige bzw. auch ansässige GesbR die im Zusammenhang mit einen im genannten Zeitraum von ihr im Inland durchgeführten bzw. abgerechneten Bauprojekt anfallende Umsatzsteuervorauszahlung (Zahllast) bis zum Beginn einer im Juni 2008 durchgeführten abgabenrechtlichen (USO-)Prüfung weder abgeführt noch bekannt gegeben habe. Da dem Beschuldigten…
…im genannten Finanzamtsbereich als Abgabepflichtiger vorsätzlich durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuer(vorauszahlungen), somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen, eine Verkürzung von (Vorauszahlungen an) Umsatzsteuer für die Monate August bis…
…strafbefreiende Wirkung (hinsichtlich eines Teilbetrages von 4.247,92 €; strafbestimmender Verkürzungsbetrag somit 11.846,47 €) zuzuerkennen. Insgesamt verbleiben daher der Bw., wie bereits im Erstverfahren, vorwerfbare Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG im Ausmaß von 11.846,47 € …
…Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) und zwangsweise Einbringung von Abgabenansprüchen führenden Maßnahmen zu verstehen sind (vgl. Ritz, BAO3, § 49 Tz. 6 ff) und andererseits die gemäß § 19 UStG 1994 entstandenen Abgabenansprüche aus den genannten Umsatzsteuervorauszahlungen für Juni bis Dezember 2006 und Jänner bis Februar 2007…
…und sich daraus die genannten Verkürzungsbeträge ergäben. Indem der Beschuldigte aus Anlass der (abgabenrechtlichen) Neuaufnahme ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen zu den Fälligkeitstagen für den Fall der Nichtentrichtung der jeweiligen Umsatzsteuervorauszahlungen aufmerksam gemacht worden sei, liege auch der Verdacht eines entsprechenden Tatvorsatzes…
…Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen verhängt werden. I.2. Das gegen HL unter der StrNr. 046/2005/00000-001 wegen des Verdachtes, er habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar, Juni, September, November, Dezember 2004 und Februar 2005 Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen nach …
…vorgelegten Unterlagen ist folgender strafrelevanter Sachverhalt zu entnehmen: Der Vorwurf, der Beschuldigte habe betreffend die Monate Jänner bis Mai 2002 Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 5.190,58 zu verantworten, ist tatsächlich als Vorwurf lediglich bezogen auf den Voranmeldungszeitraum April zu verstehen…
…vom Bw. ins Treffen geführte lediglich vermeintliche Mitverantwortung der Gesellschafter abgeschwächten festgestellten Schuldkomponente (Nichtentrichtung bzw. Nichtbekanntgabe von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtabfuhr bzw. Nichtbekanntgabe von einbehaltenen Lohnabgaben in Folge eines finanziellen Engpasses im Unternehmen) lässt die Aktenlage neben dem bereits im Ersterkenntnis angezogenen Milderungsgrund der Unbescholtenheit (§§ 23…
…offenkundige Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen (August, September, November, Dezember 2001) blieben ungeahndet. Zu Beginn einer Lohnsteuerprüfung am 7. Dezember 2001 erstattete P ebenfalls Selbstanzeige. Sie hatte betreffend die Monate Jänner bis Dezember 1998 Lohnsteuern in Höhe von S 1.316,-- und Dienstgeberbeiträge in Höhe von S…
…Geldstrafe bis zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, zu bestrafen, wer einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung…
…zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen oder…