…Herstellungsaufwendungen auf ein angeschafftes Gebäude gemeint sein müssen. Zu eine Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirkenden Herstellungsaufwendungen gehören jedoch nicht bloß Umbauten, sondern auch - zu einer Vergrößerung des umbauten Raumes führende - Anbauten (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 2.8.1995, 93/13/0197, auf…
…hergestellten Gebäude" entgegen. Gemäß § 30 Abs. 4 zweiter Satz EStG 1988 sind bei Ermittlung der Einkünfte aus dem Spekulationsgeschäft Herstellungsaufwendungen (und Instandsetzungsaufwendungen) einkünftemindernd zu berücksichtigen. Hier müssen - führt doch die Herstellung des Gebäudes zur gänzlichen Befreiung für das Gebäude - nachträgliche Herstellungsaufwendungen auf ein angeschafftes Gebäude…
…einem Dach bedeckten Innenhof - zu 100 % verbaut gewesen sei , sowie zum anderen, dass hinsichtlich dieses offenbar angesprochenen "Seitentraktes" des Gebäudes zwar die Decke im 1. Stock gefehlt habe und das Gewölbe im Scheitel gebrochen sei, der Seitentrakt an sich aber "existiert" habe. Im Übrigen ist…
…Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen einkünftemindernd zu berücksichtigen. Hier müssen - nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes - nachträgliche Herstellungskosten auf ein angeschafftes Gebäude gemeint sein, weil die Herstellung des Gebäudes zur gänzlichen Befreiung für das Gebäude führt. Aufwendungen auf ein bestehendes Gebäude sind Herstellungsaufwendungen (und nicht…
…Auf Antrag sind auch die fiktiven Anschaffungskosten im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes (§ 6 Z 9) anzusetzen. c) Wird ein sonstiges Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben, sind die fiktiven Anschaffungskosten im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes (§ 6 Z 9) anzusetzen. d) Wird ein vom Steuerpflichtigen früher angeschafftes oder hergestelltes…
…wurde dieser Ansatz im Zuge einer Betriebsprüfung und einer Wiederaufnahme der Bescheide für die Jahre 2001 bis 2003 auf den gesetzlich vorgegebenen AfA Satz von 1,5% von den Gebäudeanschaffungskosten korrigiert. In den Jahren 2004 und 2005 hat der Bw die AfA mit 1,5…
…Gebäude ein AfA-Satz von 1,5 % bzw. 2 % angesetzt werde, erfolge der Ansatz für den ausgeschiedenen Anteil für Grund und Boden nach den allgemeinen Erfahrungen der Finanzverwaltung grundsätzlich mit 20 % (Hinweis auf EStR 2000 Rz 6447). Die AfA für den im Jahr 2003 angeschafften…
…folgenden Kalenderjahr die restlichen Teilbeträge der auf zehn bis fünfzehn Jahre verteilten Herstellungsaufwendungen nicht mehr abgezogen werden. Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person können restliche Teilbeträge ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr vom Rechtsnachfolger nur fortgesetzt werden, wenn das Gebäude unentgeltlich erworben wurde."…
…vor, wenn ein angeschafftes Wirtschaftsgut in ein anderes umgewandelt und anschließend veräußert werde. Somit könnten hergestellte Wirtschaftsgüter nicht Gegenstand eines Spekulationsgeschäftes sein. Dies gelte allerdings mit der Einschränkung für Grundstücke, dass durch den Bau eines Gebäudes auf eigenem Grund und Boden aus der Sicht des …
…folgenden Kalenderjahr die restlichen Teilbeträge der auf zehn bis fünfzehn Jahre verteilten Herstellungsaufwendungen nicht mehr abgezogen werden. Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person können restliche Teilbeträge ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr vom Rechtsnachfolger nur fortgesetzt werden, wenn das Gebäude unentgeltlich erworben wurde."…
…ihrer Anschaffung Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen gemäß § 28 Abs. 3 abgesetzt wurden, verlängert sich die Frist auf 15 Jahre. ... (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die…
…30 Abs. 4 EStG 1988 sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs. 6…
…den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs. 6 genannten steuerfreien Beträge zu vermindern. Strittig ist die Anwendbarkeit der angeführten Befreiungsbestimmung auf den gegenständlichen Dachausbau. Die Bw…
…den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs. 6 genannten steuerfreien Beträge zu vermindern. Strittig ist die Anwendbarkeit der angeführten Befreiungsbestimmung auf den gegenständlichen Dachausbau. Die Bw…
…gebiete es daher, eine Absetzung der Herstellungsaufwendungen auf 15 Jahre zuzulassen. Zum Spekulationsgewinn verweist die steuerliche Vertretung des Bw. darauf, dass es entscheidend für die Einstufung einer Gebäudesanierung als befreiter Herstellungsvorgang sei, ob durch die Sanierung die Wesensart des Gebäudes verändert werde. Um das Wesen…
…ihrer Anschaffung Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen gemäß § 28 Abs. 3 abgesetzt wurden, verlängert sich die Frist auf 15 Jahre. Gem. Abs. 4 leg. cit. sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind…
…Jahren als Hauptwohnsitz gedient haben.... (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs…
…59/2001, sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs. 6 genannten steuerfreien Beträge…
…den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs. 6 genannten steuerfreien Beträge zu vermindern. Strittig ist die Anwendbarkeit der angeführten Befreiungsbestimmung auf den gegenständlichen Dachausbau. Die Bw…
…Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs.6 genannten steuerfreien Beträge zu vermindern…