…worden wären, dies nicht zur Heilung des ursprünglichen Zustellungsmangels führe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf…
…keinen der einzelnen sechs Miteigentümer bzw. Bw. adressiert und gerichtet. Die in der Berufung nur in den Raum gestellte Heilung eines Zustellmangels (§ 7 Abs. 1 Zustellgesetz) kommt daher nach Ansicht der Berufungsbehörde im gegenständlichen Fall schon deshalb nicht in Frage. Außerdem wurde in der Berufung…
…die Zustellbevollmächtigung am 22. Dezember 2004 elektronisch an. De Bw beantragte im Februar 2005 die Investitionszuwachsprämie 2004 im Betrag von 14.562,42 €. Das Finanzamt anerkennt nach Vornahme einer Nachschau die Investitionszuwachsprämie nur im Betrag von 7.215,32 €. Der zur Festsetzung der…
…die (zwangsweise) Herbeischaffung (Vollstreckung) einer Geldleistung aufgrund einer Forderung gewährleistet ist. In Österreich wurde die Richtlinie national im EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz (BGBl. Nr. 658/1994) umgesetzt. Damit hat der Bf eine Nichtigkeit des Verfahrens im Zusammenhang mit Zustellungsmängeln betreffend den von ihm selbst nachweislich übernommenen Bescheid…
…die (zwangsweise) Herbeischaffung (Vollstreckung) einer Geldleistung aufgrund einer Forderung gewährleistet ist. In Österreich wurde die Richtlinie national im EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz (BGBl. Nr. 658/1994) umgesetzt. Damit hat der Bf eine Nichtigkeit des Verfahrens im Zusammenhang mit Zustellungsmängeln betreffend den von ihm selbst nachweislich übernommenen Bescheid…
…ebenso wie nach § 7 Abs. 2 ZustG idF des Bundesgesetzes BGBl. I 10/2004 - bei Nennung einer falschen Abgabestelle eine Heilung möglich. Wie der Bw. bereits in der Begründung des angefochtenen Bescheides vorgehalten wurde, ohne das sie dem inhaltlich etwas entgegnet hätte, wurde das am…
…2, zugestellt werden. Diese Briefsendung wurde jedoch vom Postamt am 1. Dezember 2011 mit dem Vermerk "unbekannt" an das Finanzamt zurückgestellt. Daraufhin unternahm das Finanzamt neuerlich einen Versuch, an diese Abgabestelle zuzustellen. Auch in diesem Fall wurde die Briefsendung (am 7. Dezember 2011) mit dem…
…somit dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich nicht zugekommen, diese Erledigungen wurden daher nicht wirksam; eine "Heilung" des Zustellmangels erfolgte nicht. Da der angefochtene "Bescheid" sowie die "Berufungsvorentscheidung" nicht wirksam erlassen wurden, war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Der Wiederaufnahmeantrag vom 7. Juli 2008 ist damit nach wie…
…Heilung von Zustellmängeln und nicht der in § 11 Abs. 1 ZustG verwiesenen ausländischen Rechtsnormen sieht der VwGH darin, dass die Bestimmung des § 11 Abs. 1 ZustG anordnet, dass Zustellungen im Ausland nach den dort verwiesenen Bestimmungen vorzunehmen sind. Daraus ist zu entnehmen, dass der - einen…
…in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (§ 7 Abs 1 ZustellG). Eine Heilung des Zustellmangels im Sinne des § 7 Abs 1 ZustellG ist im Berufungsfall nicht erfolgt: Laut Auskunft des damaligen Masseverwalters Mag.T hat dieser den Umsatzsteuerbescheid 1994 an Dr.M weitergeleitet…
…Instanz vom 7. Jänner 2010, StrNr. X, betreffend die Zurückweisung eines Einspruches zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. Oktober 2009, StrNr. 081/X (ebenfalls angeführt waren die StNr. Y und…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Datum 1.6.2007 wurden an…
…Bescheid vom 29. 06. 2004 keine Rechtswirkung erlangen, da die Möglichkeit der Heilung eines Zustellmangels in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem zu Unrecht nicht als Empfänger bezeichneten Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukomme durch die Novelle des Zustellgesetzes mit Wirkung ab 1. 03. 2004 beseitigt worden…
…Leon & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1060 Wien, Am Getreidemarkt 1, gegen den 1. Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Februar 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO, ErfNr. S1, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…0082). Wird als Empfänger eine Person bezeichnet und dieser zugestellt, die weder gesetzlicher Vertreter noch Zustellungsbevollmächtigter ist, so äußert diese Zustellung keine Rechtswirkungen. Eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 ZustG tritt nicht ein; die Heilung eines Zustellmangels nach der eben zitierten Bestimmung liegt darin, dass…
…ihm erteilte Bevollmächtigung, wird damit auch die Zustellungsbevollmächtigung gegenüber der Behörde zum Ausdruck gebracht. Die Zustellung des Bescheides an den Vertretenen - wie im vorliegenden Fall ausgeführt - vermag keine Rechtswirkung zu entfalten. Die Möglichkeit einer Heilung (§ 7 ZustG) des Zustellmangels in dem Zeitpunkt, in dem das…
…ZRV/yyyyy/11, an sie gerichteten Auftrag, die Formgebrechen der Beschwerde vom 26. Mai 2011 innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Erhalt des Bescheides zu beheben, nicht entsprochen hat, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einzutreten. Der Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Dezember 2011…
…wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 10. Dezember 2007 ergingen ein Bescheid- Pfändung und Überweisung einer Geldforderung des Bw. an die Firma Q in der Höhe von € 99.252,23, ein Bescheid- Aufforderung zur Drittschuldnererklärung und ein Bescheid- Verfügungsverbot. …
…nicht erfolgsneutral), der Rest sei mittels Scheck rückbezahlt worden. Zum Beweis liegen Buchungsauszüge und Briefwechsel bei. Die Bildvermittlung sei in Hamburg im Zuge einer Ausstellung erfolgt, weshalb keine Reise nach New York notwendig gewesen sei. Hinsichtlich der erfolgswirksamen Ausbuchungen merkt die Bp. an, dass weder…
…Fahrzeuge von Unternehmungen i.S.d. KFG gelten jedoch lediglich Fahrzeuge, deren rechtmäßiger Besitzer keine natürliche Person ist. Ist der Antragsteller (= rechtmäßiger Besitzer im Verfahren der Zulassung) eine physische Person, so gilt auch, wenn ein Gewerbe (Unternehmen) betrieben wird, als dauernder Standort des Fahrzeuges…