…2000/16/0879 ua.). Als Anlass der Zuwendung ist also nicht die Eheschließung, sondern die Haushaltseinrichtung im Zusammenhang mit der Eheschließung anzusehen, die nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Eheschließung zusammen fallen muss. Auch schadet nach der Judikatur ein wegen der erst zu erfolgenden Errichtung…
…Daraus folgt, dass der Zweck der Zuwendung nicht nur dann nicht fristgerecht erfüllt wurde, wenn die (vor oder nach der Eheschließung) zugewendeten Werte nicht innerhalb der Zweijahresfrist zur Haushaltseinrichtung verwendet wurden, sondern auch dann nicht, wenn innerhalb derselben Frist ab Zuwendung die Ehe nicht zu…
…Inhalt: "1) Meine Ehefrau L erhält meine Eigentumshälften an dem Baugrund TU und von der Eigentumswohnung in Badgastein; ferner erhält sie meinen Anteil an der Haushaltseinrichtung, sowie das Guthaben meines Girokontos bei der ZK und die Verfügungsberechtigung darüber. 2.)Mein Sohn J erhält das mir…
…Eheleuten.( VwGH 9.8.2001, 2000/16/0879 u.a.) Als Anlass der Zuwendung ist also nicht die Eheschließung anzusehen, sondern die erste gemeinsame Haushaltseinrichtung im Zusammenhalt mit der Eheschließung anzusehen, die nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Eheschließung zusammenfallen muss. (UFS vom 2.8…
…Als Anlass der Zuwendung ist also nicht die Eheschließung, sondern die Haushaltseinrichtung im Zusammenhang mit der Eheschließung anzusehen, die nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Eheschließung zusammen fallen muss. Nun reicht nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ein bloßer Wechsel eines gemeinsamen Haushaltes nach den maßgeblichen…
…Daraus folgt, dass der Zweck der Zuwendung nicht nur dann nicht fristgerecht erfüllt wurde, wenn die (vor oder nach der Eheschließung) zugewendeten Werte nicht innerhalb der Zweijahresfrist zur Haushaltseinrichtung verwendet wurden, sondern auch dann nicht, wenn innerhalb derselben Frist ab Zuwendung die Ehe nicht zu…
…Daraus folgt, dass der Zweck der Zuwendung nicht erfüllt wird, wenn die zugewendeten Werte nicht zur Haushaltseinrichtung verwendet wurden. Laut Berufung haben die Berufungswerberin und Herr C.K. am 4. Juni 2005 geheiratet und bewohnten zu diesem Zeitpunkt eine geförderte Mietwohnung mit Eigentumsoption in W…
…Daraus folgt, dass der Zweck der Zuwendung nicht nur dann nicht fristgerecht erfüllt wurde, wenn die (vor oder nach der Eheschließung) zugewendeten Werte nicht innerhalb der Zweijahresfrist zur Haushaltseinrichtung verwendet wurden, sondern auch dann nicht, wenn innerhalb derselben Frist ab Zuwendung die Ehe nicht zu…
…2000/16/0879 ua.). Als Anlass der Zuwendung ist also nicht die Eheschließung, sondern die Haushaltseinrichtung im Zusammenhang mit der Eheschließung anzusehen, die nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Eheschließung zusammen fallen muss. Voraussetzung ist damit vorrangig, dass das Heiratsgut (die Ausstattung) der Einrichtung eines…