…Sicht des UFS daher erst anzuwenden, wenn nach den Bestimmungen des VIII Abschnittes ein dauernder Standort eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland vorliegt und die sonstigen Voraussetzungen zutreffen. Im gegenständlichen Fall ist zwischen den Parteien des Verfahrens nicht strittig, dass das in Frage stehende…
…seinen Sitz, seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Abgabenschuldner hat spätestens einen Monat nach der Zulassung bzw. nach der gebotenen Zulassung des KFG 1967 (Fälligkeitstag) eine Anmeldung (Vordruck NOVA 2) beim Finanzamt einzureichen - im gegenständlichen Fall spätestens im März 2001 - , in der…
…beim Standort des Fahrzeugverwenders auch den dauernden Verwendungsstandort des Fahrzeuges. Wenn Österreich also die Standortvermutung für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen anwende, müsse dieser Grundsatz auch im vorliegenden Fall für in Österreich angemeldete Fahrzeuge, die jedoch von Personen verwendet würden, deren Hauptwohnsitz sich im Ausland befände…
…dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Ein derartiger Gegenbeweis wurde vom Berufungswerber jedoch nicht erbracht. Bei Einbringen oder Verwenden eines nicht in Österreich zugelassenen Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland - abgesehen vom hier nicht interessierenden Fall des erbrachten…
…Dafür ist entscheidend, wer das Fahrzeug im Inland verwendet: Wird das Fahrzeug für private Zwecke verwendet, knüpft die Standortvermutung an den Hauptwohnsitz der Verwenderin oder des Verwenders an. Geht die Behörde -wie offensichtlich im gegenständlichen Fall- davon aus, dass die überwiegende Verwendung in einem Staat…
…Bei richtiger Zitierung der Bestimmung würde diese lauten: "Als dauernder Standort eines Fahrzeuges gelte der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfüge." Im gegenständlichen Fall lägen die Besitzrechte bei der Arbeitgeberin des Bw…
…den angefochtenen Bescheid gemäß § 289 BAO aufzuheben und die Rechtssache zu ergänzenden Sachverhaltsermittlung und neuerlichen Entscheidung an erste Instanz zurückzuverweisen." Im gegenständlichen Fall fehlen ebenfalls die erforderlichen Feststellungen zu der vom Bw ausgeübten Tätigkeit, über den Ort und die Art und Weise der Verwendung der…
…BAO³, § 295 Tz. 2). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es im gegenständlichen Fall keine ausreichenden Gegenbeweise, welche für einen Standort des Fahrzeuges im Ausland sprechen, gibt. Dementsprechend war der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für Juli 2004 diesbezüglich nicht zu folgen…
…BAO³, § 295 Tz. 2). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es im gegenständlichen Fall keine ausreichenden Gegenbeweise, welche für einen Standort des Fahrzeuges im Ausland sprechen, gibt. Dementsprechend war der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für März 2006 diesbezüglich nicht zu folgen…
…gegenständlichen Fall habe das Finanzamt durch eine anonyme Anzeige davon Kenntnis erlangt, dass der Bw ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen benützte. Anlässlich einer vom Erhebungsorgan des Finanzamtes durchgeführten Befragung habe der Bw angegeben, dass er infolge der Erkrankung seiner Gattin im Jahr 1992 den Hauptwohnsitz…
…Dafür ist entscheidend, wer das Fahrzeug im Inland verwendet: Wird das Fahrzeug wie im gegenständlichen Fall für private Zwecke verwendet, knüpft die Standortvermutung an den Hauptwohnsitz der Verwenderin oder des Verwenders an. Der Bw ist aufgefordert worden, hinsichtlich der Art und Weise der Verwendung des…
…Lenker wird nicht abgestellt). Seit 14. August 2002 ist im Falle des Leasings aus einem EU-Staat nach § 40 Abs 1 lit. d KFG der Hauptwohnsitz des Mieters maßgeblich. 4. Im gegenständlichen Fall gehen sowohl die BP als auch die Bw. davon aus, dass nicht …
…70 Tagen im Ausland genutzt wird. Wird - wie im gegenständlichen Fall - ein Fahrzeug durch eine inländische Person, die sowohl bei der österreichischen als auch bei der deutschen Gesellschaft als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer tätig ist, damit von mehreren Unternehmungen für ihre betrieblichen Zwecke im Inland…
…Sonderwünsche der einzelnen Mitbewohner etwa in Bezug auf Lebensmittel zahlten diese - wie auch hier der Fall - jeweils selbst. Der Vertreter des Finanzamtes legte dar, dass im Gegensatz zu einer typischen Wohngemeinschaft seiner Ansicht nach im gegenständlichen Fall mehrere Elemente einer eheähnlichen Gemeinschaft vorliegen. Die Bw…
…das Auto wieder nach Österreich gebracht wird, es sei denn, dass bei der Ausfuhr des Fahrzeuges eine Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe erfolgt wäre. Dies ist im gegenständlichen Fall aber nicht passiert, was auch dadurch dokumentiert ist, dass das Fahrzeug, bei der Anmeldung in Österreich am 30…
…mit Hauptwohnsitz in X2-Ort , nicht berufstätige Ehegattin samt den beiden Kindern in X2-Ort wohnhaft, Kindergarten- bzw. Schulbesuch der Kinder in X2-Ort ). Die Voraussetzungen für die (widerlegbare) Standortvermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 liegen daher im gegenständlichen Fall vor. In…
…EWG Art 3 iVm Art 4 Abs. 1). Im Falle einer weiter gehenden Begünstigung des ausländischen EU-Staates (zB Deutschland: Dauer bis zu einem Jahr) gilt diese. Abschließend wird angemerkt, dass auch der EuGH in seinem Urteil vom 21. März 2002, Rs C-451/99…
…Beurteilung der Normverbrauchsabgabepflicht maßgebliche Hauptwohnsitz der Bw. in W. unbestritten ist. An dieser Beurteilung vermögen auch die Ausführungen des bevollmächtigten Vertreters der Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung zu den Wohn- und Arbeitsverhältnissen des Ehegatten der Bw. nichts zu ändern, da im gegenständlichen Verfahren nicht seine…
…der Normverbrauchsabgabe erbracht. 3. Im KFG finden sich folgende für den gegenständlichen Fall maßgebliche Regelungen: Nach § 40 Abs 1 KFG gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges (der für die Frage der Zulassung im Inland maßgeblich ist) der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der…
…den gegenständlichen Fall anzuwenden, selbst wenn die nationale gesetzliche Änderung erst mit 14. August 2002 in Kraft getreten ist. Für die Frage, wo das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat, ist es entsprechend der Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG entscheidend, wer das im Ausland zugelassene…