…dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats aber der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig, und wären derartige Fahrzeuge demnach danach zuzulassen. Im gegenständlichen Fall hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage der gegenständlichen Beschwerde sowie…
…Im gegenständlichen Fall habe die Behörde nicht die richtige Unterscheidung zwischen „Gastarbeiter“, deren Familien sich regelmäßig in Österreich befinden und nur alle paar Monate allenfalls in ihre Heimat auf Urlaub fahren und deren Hauptwohnsitz Österreich sei, und reinen „Saisonarbeitern“ getroffen, die ihren Wohnsitz im Ausland…
…Österreich gelegenen Hauptwohnsitze der Beschwerdeführerin und des Ehegatten als Verwender begründen die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG, demzufolge das gegenständliche Fahrzeug als eines mit dauerndem Standort im Inland anzusehen ist. Diese Standortvermutung kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Im streitgegenständlichen Fall verabsäumte die…
…dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Rechtliche Würdigung: Im gegenständlichen Fall erfolgte die Zustellung des Bescheides vom 4.9.2025, mit dem der BF ersucht wurde, die Einkommensteuererklärung für…
…persönliche Beziehung im Regelfall zu dem Ort besteht, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.11.2015, 2011/13/0091; 22.3.1991, 90/13/0073). Im gegenständlichen Fall ist zu klären, ob der Hauptwohnsitz der…
…Sicht des UFS daher erst anzuwenden, wenn nach den Bestimmungen des VIII Abschnittes ein dauernder Standort eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland vorliegt und die sonstigen Voraussetzungen zutreffen. Im gegenständlichen Fall ist zwischen den Parteien des Verfahrens nicht strittig, dass das in Frage stehende…
…seinen Sitz, seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Abgabenschuldner hat spätestens einen Monat nach der Zulassung bzw. nach der gebotenen Zulassung des KFG 1967 (Fälligkeitstag) eine Anmeldung (Vordruck NOVA 2) beim Finanzamt einzureichen - im gegenständlichen Fall spätestens im März 2001 - , in der…
…beim Standort des Fahrzeugverwenders auch den dauernden Verwendungsstandort des Fahrzeuges. Wenn Österreich also die Standortvermutung für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen anwende, müsse dieser Grundsatz auch im vorliegenden Fall für in Österreich angemeldete Fahrzeuge, die jedoch von Personen verwendet würden, deren Hauptwohnsitz sich im Ausland befände…
…rund 6 Monaten im Ausland abzustellen. Die "Musterungen" selbst sind wiederum bloß als vorübergehende Abwesenheit vom Auslandsaufenthalt zu qualifizieren; der österreichischen Staatsbürgerschaft wie auch dem gemeldeten Hauptwohnsitz im Inland kommt - wie oben dargelegt - gegenständlich keine Bedeutung zu. Da im gegenständlichen Fall das Auslandsstudium in Großbritannien…
…ige Nutzung im Ausland gefordert. Dies sei nicht gegeben. Zur Frage der EU-Konformität werde auf das Urteil des EuGH vom 21. März 2002, Rs C-451/99, Cura Anlagen GmbH, verwiesen. Zum Verspätungszuschlag führte die belangte Behörde aus, dass im gegenständlichen Fall weder eine…
…gehen davon aus, dass es bei der Polizeikontrolle ein Missverständnis auf Grund von Sprachschwierigkeiten gab, da Herr XY nur wenig Deutsch spricht. Im gegenständlichen Fall ist es uE offensichtlich, dass das Fahrzeug in den Jahren 2008 und 2009 nicht in Österreich war. Folglich ist uE…
…dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Ein derartiger Gegenbeweis wurde vom Berufungswerber jedoch nicht erbracht. Bei Einbringen oder Verwenden eines nicht in Österreich zugelassenen Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland - abgesehen vom hier nicht interessierenden Fall des erbrachten…
…Pflicht gegeben sei, wenn ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen seinen dauernden Standort in Österreich habe. Dies sei nach § 82 Abs. 8 KFG grundsätzlich - bis zum Beweis des Gegenteils - bei Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland anzunehmen. Dem Familienbeihilfenakt sei zu entnehmen, dass die…
…Dafür ist entscheidend, wer das Fahrzeug im Inland verwendet: Wird das Fahrzeug für private Zwecke verwendet, knüpft die Standortvermutung an den Hauptwohnsitz der Verwenderin oder des Verwenders an. Geht die Behörde -wie offensichtlich im gegenständlichen Fall- davon aus, dass die überwiegende Verwendung in einem Staat…
…jedoch gilt a) -c) … d) im Falle einer Miete des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat der Hauptwohnsitz des Mieters als dauernder Standort des Fahrzeuges. Internationaler Kraftfahrverkehr § 79. Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben…
…Bei richtiger Zitierung der Bestimmung würde diese lauten: "Als dauernder Standort eines Fahrzeuges gelte der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfüge." Im gegenständlichen Fall lägen die Besitzrechte bei der Arbeitgeberin des Bw…
…der Polizeikontrolle ein Missverständnis auf Grund von Sprachschwierigkeiten gab, da Herr X. nur wenig Deutsch spricht. Im gegenständlichen Fall ist es uE offensichtlich, dass das Fahrzeug in den Jahren 2008 und 2009 nicht in Österreich war. Folglich ist uE der dauernde Standort in Frankreich gelegen…
…den angefochtenen Bescheid gemäß § 289 BAO aufzuheben und die Rechtssache zu ergänzenden Sachverhaltsermittlung und neuerlichen Entscheidung an erste Instanz zurückzuverweisen." Im gegenständlichen Fall fehlen ebenfalls die erforderlichen Feststellungen zu der vom Bw ausgeübten Tätigkeit, über den Ort und die Art und Weise der Verwendung der…
…BAO³, § 295 Tz. 2). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es im gegenständlichen Fall keine ausreichenden Gegenbeweise, welche für einen Standort des Fahrzeuges im Ausland sprechen, gibt. Dementsprechend war der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für Juli 2004 diesbezüglich nicht zu folgen…
…BAO³, § 295 Tz. 2). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es im gegenständlichen Fall keine ausreichenden Gegenbeweise, welche für einen Standort des Fahrzeuges im Ausland sprechen, gibt. Dementsprechend war der Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für März 2006 diesbezüglich nicht zu folgen…