…beteiligt ist, als Gesellschafter beteiligt. Punkt VII des Gesellschaftsvertrages behandelt die Aufwandsentschädigung und Haftungsprämie: 1. Zur Deckung der Aufwendungen aus der laufenden Führung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Abgeltung der von V- GmbH (vormals E- GmbH) zu tragenden Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft…
Laut Punkt VII des Gesellschaftsvertrages vom 4. September 2000 betreffend Änderung des Firmenwortlautes (Aufwandsentschädigung und Haftungsprämie) wurde vereinbart, dass zur Deckung der Aufwendungen aus der laufenden Führung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Abgeltung der von der V- GmbH zu tragenden Haftung für die Verbindlichkeiten…
… § 9 BAO ), ohne dafür eine Haftungsprämie oder ein ähnliches Entgelt zu erhalten. Damit sind sämtliche denkbaren Merkmale einer unternehmerischen Tätigkeit gegeben und es muss nicht einmal der Überwiegenheitsgrundsatz angewendet werden, um die Dienstnehmereigenschaft der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer zu verneinen. 5. Die Abgabenbehörde hat - in Verkennung…
…und von -1.111.685,00 S im Jahr 2001 ergibt. Die Berechnung der Einkünfteverteilung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: | Beteiligter (2000) Betriebsprüfung | % | Anteil vor Haftungsprämie (50.000,00) | Anteil S | Anteil € | A*****Pr***** Technik GmbH (StNr…
…die das Haftungsrisiko der GmbH für sämtliche Gesellschaftsschulden abgilt. Die Höhe dieser Haftungsprämie muß der Haftungssituation angemessen sein und sie ist nicht gesetzlich geregelt. Sie wird nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessen sein. Eine unangemessene Gewinnverteilung ist auf eine angemessene zu korrigieren (ua VwGH…
…als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu. Die Zahlung dieser Entnahmen…
…als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu. Die Zahlung dieser Entnahmen…
…und Infrastruktur verrechnet und als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu…
…und Infrastruktur verrechnet und als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu…
…Tz. 24d | 3.000,00 | | | + Haftungsprämie | 25.000,00 | 25.000,00 | 25.000,00 | + Diff. GW-RSt | 4.933,00 | 5.878,00 | | = Einkünfte aus GW | 2.140.565,67…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2003, StNr. xxx betreffend Versicherungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, 1. ob…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der LGG, vertreten durch die DBG, vom 25. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 20. April 2005 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Eine Schadensversicherung deckt den durch das Eintreten des Versicherungsfalles verursachten Vermögensschaden. (Ehrenzweig, System des österreichischen allgemeinen Privatrechts, 2. Band, erste Hälfte, 2. Auflage, Wien 1928, 593). Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer verpflichtet, bei der Schadensversicherung den Vermögensschaden oder die sonst vereinbarte Leistung zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PS, B, vertreten durch von der Linden&Partner, 93047 Regensburg, Sternbergstraße 4, (Zustellbevollmächtigter Dr. Stefan Hoflehner, Theodor Körner Str. 79/1, 8010 Graz) vom 17. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom…