…als auch hinsichtlich der Höhe der entstandenen Zollschuld (Z1= € 32.964,40.-) abzuändern. Wogegen im Leistungsgebot keine Änderung zu erfolgen hatte. Zur Festsetzung der Abgabenerhöhung wird nachstehendes festgestellt: Entsteht ausser in den Fällen des § 108 Absatz 2 ZollR-DG eine Zollschuld nach den Artikeln…
…2003/16/0479 zu erachten. Die Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG stellt auf die Entstehung der Zollschuld, welche im Entstehungszeitpunkt (Fälligkeitszeitpunkt) nicht oder in unrichtiger Höhe entrichtet wurde, ab. Durch die Abgabenerhöhung wird der für die Abgabenbehörde eintretende Zinsverlust ausgeglichen. Wie bereits ausgeführt unterblieb gemäß…
…Zl. 2003/16/0479 zu erachten. Die Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG stellt auf die Entstehung der Zollschuld, beinhaltend die Einfuhrumsatzsteuer ab, welche im Entstehungszeitpunkt nicht oder in unrichtiger Höhe entrichtet wurde. Durch die Abgabenerhöhung wird der für die Abgabenbehörde eintretende Zinsverlust ausgeglichen. Auf die…
…Zl. 2003/16/0479 zu erachten. Die Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG stellt auf die Entstehung der Zollschuld, beinhaltend die Einfuhrumsatzsteuer ab, welche im Entstehungszeitpunkt nicht oder in unrichtiger Höhe entrichtet wurde. Durch die Abgabenerhöhung wird der für die Abgabenbehörde eintretende Zinsverlust ausgeglichen. Auf die…
…Höhe von € 74.178,95, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 76.251,27, die Tabaksteuer in Höhe von € 178.294,49 sowie gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von € 2.055,95 vor (Gesamtbetrag: € 330.780,66); der…
…ihm bewusst, dass er sich über bestehende Rechtsvorschriften hinwegsetzte. Der. Bf. konnte die Entdeckung seines Fehlverhaltens zu keinem Zeitpunkt ausschließen und hatte damit zu rechnen, dass in diesem Fall ihm die durch sein Verhalten im hohen Betrage entstandene Zollschuld zur Entrichtung vorgeschrieben wird. Er nahm…
…Z., die Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs. 1 und Abs. 3 letzter Anstrich Zollkodex (ZK), und Artikel 96 Abs. 1 und 2 Zollkodex (ZK), in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), in der Höhe von € 2.550,00 an Zoll (Z1)…
…Aufgrund der geänderten Höhe der Eingangsabgaben war auch die Abgabenerhöhung zu berichtigen. Entsteht außer den Fällen des § 108 Abs. 2 ZollR-DG eine Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK, dann ist gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung…
…Aufgrund der geänderten Höhe der Eingangsabgaben war auch die Abgabenerhöhung zu berichtigen. Entsteht außer den Fällen des § 108 Abs. 2 ZollR-DG eine Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK, dann ist gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung…
…Eingangsabgabenschuld in der Höhe von insgesamt 6.710,90 Euro/92.344,00 S (davon 357,55 Euro/4.920,00 S an Zoll, 6.030,68 Euro/82.984,00 S an Einfuhrumsatzsteuer sowie 322,67 Euro/4.440,00 S an Abgabenerhöhung) mit…
…Aufgrund der geänderten Höhe der Eingangsabgaben war auch die Abgabenerhöhung zu berichtigen. Entsteht außer den Fällen des § 108 Abs. 2 ZollR-DG eine Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK, dann ist gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung…
…Aufgrund der geänderten Höhe der Eingangsabgaben war auch die Abgabenerhöhung zu berichtigen. Entsteht außer den Fällen des § 108 Abs. 2 ZollR-DG eine Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK, dann ist gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung…
…von der Entstehung einer Zollschuld kraft Gesetzes in der Höhe von S 1.261.832,00 (S 260.905,00 an Zoll und S 1.000.927,00 an Einfuhrumsatzsteuer) aus. Dieser Betrag bildete auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgabenerhöhung. Angesichts der Tatsache…
…Zollschuld. Bei der Überführung von eingangsabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit den im Bescheid genannten Zollanmeldungen sei für die Bf. gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG die Eingangsabgabenschuld in folgender Höhe…
…Zollschuld. Bei der Überführung von eingangsabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit den im Bescheid genannten Zollanmeldungen sei für die Bf. gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG die Eingangsabgabenschuld in folgender Höhe…
…Zollschuld. Bei der Überführung von eingangsabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit den im Bescheid genannten Zollanmeldungen sei für die Bf. gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG die Eingangsabgabenschuld in folgender Höhe…
…die Festsetzung der Abgabenerhöhung in der Höhe von € 1.550.248,10 betrifft, aufgehoben hat. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Abgabenerhöhung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidung. Zu prüfen bleibt somit, ob dem Beschwerdevorbringen, wonach die Festsetzung der Zollschuld verfehlt sei…
…vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden seien. Dadurch sei für ihn die Zollschuld in der festgestellten Höhe entstanden. Gleichzeitig setzte das Zollamt Wien mit diesem Bescheid im Grunde des § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in der Höhe von € 15…
…220 ZK für dieselbe Person (nämlich für den Bf.) zeitgleich in derselben Höhe entstanden ist. Die Vorschreibung der Zollschuld im Grunde des Art. 204 anstelle des Art. 201 iVm. Art. 220 ZK hat daher den Bf. - auch im Hinblick auf die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung nach …
…220 ZK für dieselbe Person (nämlich für den Bf.) zeitgleich in derselben Höhe entstanden ist. Die Vorschreibung der Zollschuld im Grunde des Art. 204 anstelle des Art. 201 iVm. Art. 220 ZK hat daher den Bf. - auch im Hinblick auf die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung nach …