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UFSW RV/0781-W/05Bemessungsgrundlage für Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der BG, vertreten durch MM, vom 20. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 7. Oktober 2004 und vom 14. Oktober 2004 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…

UFSW RV/3992-W/09Anspruchszinsen bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RS, vertreten durch L-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 23. September 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…

UFSW RV/0653-W/09Keine Gutschriftszinsen bei Bagatellgrenze, keine Nachholung bei abgeändertem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2009

…gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Diesfalls erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides, sondern es ergeht ein weiterer Anspruchs- oder Gutschriftszinsenbescheid. Im vorliegenden Fall führte die Einkommensteuerveranlagung (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2002 zu einer Abgabengutschrift von - € 298,14 (Bescheid vom 4. April 2008). Eine Verzinsung der…

UFSW RV/0120-W/11Gutschriftszinsen werden nur so weit festgesetzt, als die zugrunde liegenden Abgaben davor auch entrichtet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2011

…2 BAO genannte Freigrenze von € 50,00 gelte für den jeweiligen Zinsenbescheid und sei nicht auf einen eventuell sich zwischen dem ursprünglichen Nachforderungszinsenbescheid und dem aufgrund einer Neuberechnung der Abgabenfestsetzung zu erlassenden Gutschriftszinsenbescheid verbleibenden Differenzbetrag zu beziehen. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 10…

UFSW RV/1625-W/13Anspruchszinsen bei Guthaben auf dem Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch E-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 23. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…

UFSW RV/0563-W/09Anspruchszinsen bzw. Gutschriftszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn PJ, vertreten durch Fa. G-GmbH, vom 19. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Pölten vom 16. Mai 2007 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…

UFSW RV/3364-W/11Anspruchszinsen mangels Bekanntgabe entrichteter Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch G-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 18. Mai 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18…

UFSW RV/1868-W/08Festsetzung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JU, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. März 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25…

UFSS RV/0388-S/03Gutschrift bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch NIKA Wirtschafts- und Steuerberatungsges.m.b.H., Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Fürstenallee 54, vom 20. Juni 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. September 2000 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung…

UFSW RV/0839-W/07Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GK, vertreten durch E-GmbH, vom 3. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 3. November 2005 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/2089-W/12Gutschriftszinsen unter 50 Euro werden nicht festgesetzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…dieser Berufung erfolgt zu seinem späteren Zeitpunkt) allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen neuen Gutschriftszinsenbescheid (unter Beachtung von § 205 Abs. 2 und 5 BAO bzw…

UFSW RV/1388-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N-GmbH, vertreten durch K-GmbH vom 28. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 17. Mai 2005 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…

UFSW RV/1009-W/05Anspruchszinsen, Gutschriftszinsenbescheid nach stattgebender Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2008

…2005 wurde den Berufungen betreffend die zu Grunde liegenden Sachbescheide stattgegeben, woraufhin mit gleichem Datum Gutschriftszinsenbescheide 2000 und 2001 in der Höhe der ursprünglichen Festsetzungen ergingen. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…

UFSW RV/3002-W/11Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…des ursprünglichen - wirkungslos gewordenen - Zinsenbescheides zu erfolgen hat (VwGH 28.05.2009, 2006/15/0316). Demgemäß erging am 19. September 2011 aufgrund der Berufungsvorentscheidung vom 19. September 2011 ein Gutschriftszinsenbescheid über € 79,12. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. November 2012

UFSW RV/1245-W/09Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des LM, vertreten durch W-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. März 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…

UFSW RV/4539-W/02jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst einen Anspruchszinsenbescheid aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Angela Lenzi, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Anspruchszinsen 2000 vom 7. März 2002 entschieden:   Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…

UFSW RV/0050-W/10Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch E-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 14. Mai 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…

UFSW RV/1582-W/09Anspruchszinsen; keine Abänderung des Anspruchszinsenbescheides, da automatisch ein Gutschriftszinsenbescheid zu ergehen hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, jeweils neu zu erlassende Gutschriftszinsenbescheide (unter der Voraussetzung, dass der Unterschiedsbetrag an Zinsen mehr als € 50,00 beträgt) die Belastung mit Nachforderungszinsen egalisieren. Wird der Abgabenbescheid abgeändert…

UFSG RV/0116-G/10Anspruchszinsen, Berechnung nicht bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 13. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Oktober 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2003 sowie vom 12. Oktober 2009 betreffend Anspruchszinsen 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/0767-W/06Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C-GmbH, vertreten durch P-GmbH, vom 27. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. Dezember 2005 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…