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UFSI RV/0649-I/10Mangels Grundstückswechsel liegt kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2010

…92/16/0094, 0095). Das Grunderwerbsteuergesetz will alle Vorgänge mit einer Steuer belegen, mit denen in irgendeiner Weise ein (tatsächlicher) Grundstücksverkehr verbunden ist, dh. es soll zum Einen jede Art von Grundstücksübergang von der Steuer erfasst werden, zum Anderen sollen jedoch bloße (zu Verträgen verdichtete…

UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 3/4

§ 16 Abs. 5 lit. b GebG in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, ausgelöst. Die Vornahme der Handlung ist die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen im Internet im Zusammenhang mit dem…

UFSI RV/0367-I/03Bauherreneigenschaft bei einer Doppelhausanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…

UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 4/4

"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…

UFSW RV/2078-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP17 Abs.1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 3/5

§ 2 Abs. 1 GSpG Glücksspiele, bei denen der Veranstalter den Spielern für eine vermögensrechtliche Leistung eine vermögensrechtliche Gegenleistung in Aussicht stellt. Zum Wesen der Ausspielung gehört, dass den Leistungen der Spieler im Gewinn Gegenleistungen gegenüberstehen. Es ist aber für das Vorliegen einer Ausspielung nicht unbedingt…

UFSL RV/1165-L/09Stornovertrag vier Jahre nach Übergabe der Liegenschaft und Einverleibung im Grundbuch, kein Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…GrEStG verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des GrEStG, den Grundstücksverkehr und nicht bloß (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

UFSL RV/1166-L/09Stornovertrag vier Jahre nach Übergabe der Liegenschaft und Einverleibung im Grundbuch, kein Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…GrEStG verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des GrEStG, den Grundstücksverkehr und nicht bloß (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

UFSK RV/0429-K/08GrESt-Bescheidänderung (Aufhebung) wegen Rückgängigmachung durch einvernehmliche Vertragsaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2009

…1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den tatsächlichen Grundstücksverkehr und nicht bloß - zu Verträgen verdichtete - Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, so erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben…

UFSK RV/0427-K/08Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges durch Vereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2009

…1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den tatsächlichen Grundstücksverkehr und nicht bloß - zu Verträgen verdichtete - Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, so erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben…

UFSK RV/0426-K/08GrESt-Bescheidaufhebung wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2009

…1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den tatsächlichen Grundstücksverkehr und nicht bloß - zu Verträgen verdichtete - Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, so erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben…

UFSW RV/0567-W/05Bewertung eines Wohnungsrechtes im Grunderwerbsteuerrecht - Begrenzung mit EW?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

…1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes begründen. Das Grunderwerbsteuergesetz will grundsätzlich alle Vorgänge, mit denen ein Grundstücksverkehr verbunden ist, mit einer Steuer belegen. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom Wert…

UFSW RV/1656-W/02Zählen Eigenleistungen und offene Verbindlichkeiten zur Gegenleistung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2005

…1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes begründen. Das Grunderwerbsteuergesetz will grundsätzlich alle Vorgänge mit denen ein Grundstücksverkehr verbunden ist, mit einer Steuer belegen. Ausgenommen von der Grunderwerbsteuer sind - zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eines…

UFSG RV/0566-G/02Keine Rückgängigmachung, wenn Kaufvertrag und Auflösung des Baurechtsvertrages gleichzeitig erfolgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2005

…zu § 17 Rz 5 zitierte Judikatur des VwGH). § 17 GrEStG entspricht der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße, zu Verträgen verdichtete Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

UFSL RV/0986-L/11Der Erwerb eines Grundstückes durch das Land OÖ ist keine Übertragung von Aufgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 6. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. April 2011 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bw. erwarb…

UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 3/4

§ 33 TP 17 Abs.1 Z.7 GebG enthält keinen Begriff des Unternehmers, es gibt nur den Veranstalter von Glücksspielen bzw. von sonstigen Veranstaltungen. Im Unterschied dazu spricht das Glücksspielgesetz 1989 im Zusammenhang mit Ausspielungen vom Unternehmer und dazu im Klammerausdruck Veranstalter. Laut Graf, (Un…

UFSL RV/1366-L/10Scheidungsvergleich nur dann gebührenfrei, wenn tatsächlich eine Grundstücksübertragung vereinbart ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.02.2013

…an jeden Übergang eines inländischen Grundstücks anknüpft. Materielle Zielsetzung des GrEStG ist es, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Nach der Struktur der GrESt als einer Rechtsverkehrsteuer wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern besteuert. Besteuerungsgegenstand der als Rechtsverkehrsteuer ausgestalteten GrESt…

UFSW RV/0536-W/12Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges, wenn Veräußerer Verfügungsmacht nicht wieder erlangt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

… 17 Abs. 4 GrEStG auf Antrag die Festsetzung entsprechend abzuändern. Materielle Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes ist es, den Grundstücksverkehr und nicht bloße zu Verträgen verdichtete Absichten zu besteuern. Ist nun ein Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als…

UFSI RV/0497-I/12Rückgängigmachung der Zusatzvereinbarung zu einem Übergabsvertrag: der "Veräußerer" hat seine ursprüngliche Rechtsstellung, die er vor der Zusatzvereinbarung innehatte, wiedererlangt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2012

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

UFSI RV/0496-I/12Rückgängigmachung der Zusatzvereinbarung zu einem Übergabsvertrag: der "Veräußerer" hat seine ursprüngliche Rechtsstellung, die er vor der Zusatzvereinbarung innehatte, wiedererlangt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2012

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

UFSS RV/0174-S/12Entlässt die Verkäuferin einen der beiden Ehegatten unter der Bedingung aus dem Kaufvertrag, dass der andere dessen Anteil übernimmt, liegt keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges vor, sondern eine konkludente Abtretung der Rechte aus dem Kaufvertrag zwischen den beiden Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2012

…1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Dies entspricht auch der materiellen Zielsetzung des GrEStG, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…