… 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 die österreichische Finanzverwaltung bei aktiver umsatzsteuerlicher Zuordnung nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechtes (teilweise) sehr wohl den Vorsteuerabzug für privat genutzte Grundstücksanteile gewährt habe. Insofern würde auch in diesem Sinn faktisch der Vorsteuerausschluss nicht beibehalten. Selbst wenn man in der…
… 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 die österreichische Finanzverwaltung bei aktiver umsatzsteuerlicher Zuordnung nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechtes (teilweise) sehr wohl den Vorsteuerabzug für privat genutzte Grundstücksanteile gewährt habe. Insofern würde auch in diesem Sinn faktisch der Vorsteuerausschluss nicht beibehalten. Selbst wenn man in der…
… 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 die österreichische Finanzverwaltung bei aktiver umsatzsteuerlicher Zuordnung nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechtes (teilweise) sehr wohl den Vorsteuerabzug für privat genutzte Grundstücksanteile gewährt habe. Insofern würde auch in diesem Sinn faktisch der Vorsteuerausschluss nicht beibehalten. Selbst wenn man in der…
…gemeinschaftsrechtlich legitimen Akt zur Beibehaltung des im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. EG-RL (1.1.1995) bestehenden Vorsteuerausschlusses im Zusammenhang mit der nicht unternehmerischen Nutzung von Grundstücksteilen darstellt. Im Übrigen wird bemerkt, dass auch der gesamte Berufungssenat 1 der Außenstelle Graz die vorhin dargelegte…
…gemeinschaftsrechtlich legitimen Akt zur Beibehaltung des im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. EG-RL (1.1.1995) bestehenden Vorsteuerausschlusses im Zusammenhang mit der nicht unternehmerischen Nutzung von Grundstücksteilen darstellt. Im Übrigen wird bemerkt, dass auch der gesamte Berufungssenat 1 der Außenstelle Graz die vorhin dargelegte…
…6 zweiter Unterabsatz der 6. EG-RL gemeinschaftsrechtlich legitimen Akt zur Beibehaltung des im Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. EG-RL (1.1.1995) bestehenden Vorsteuerausschlusses im Zusammenhang mit der nicht unternehmerischen Nutzung von Grundstücksteilen darstellt. Im Übrigen wird bemerkt, dass auch der UFS Linz…
…am 13. April 1999 von Amts wegen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung vorlägen. Der entsprechende Grundstücksteil im Ausmaß von 144 m2 wurde beim Grundvermögen des Bw. zum Stichtag 1. Jänner 1999 abgeschrieben, womit eine Fläche von 1556 m2 zur Zurechnung an den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des J.T., Adresse, vom 17. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch BV, vom 13. September 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und betreffend berichtigter Grunderwerbsteuer nach der am…
…als Grundstückskäufer in Frage kamen, die auch bereit waren, das abgestellt auf diesen Bauort bereits geplante/projektierte und angebotene Reihenhaus zusammen mit dem Grundstücksanteil zu erwerben, ergibt sich schlüssig aus den niederschriftlichen Zeugenvernehmungen von H.E. und R.E.. Der Fachberater der Fa. MM.GmbH…
… 8 Abs. 2 GrEStG die Steuerschuld noch nicht entstanden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 28. April 2005 wurde dieser Argumentation entgegengehalten, die Bewilligung der Grundstücksteilung gemäß § 12 TBO beziehe sich nicht auf das Verpflichtungsgeschäft, sondern sei Voraussetzung für die grundbücherliche Eintragung (Erfüllungsgeschäft). Die Grunderwerbsteuerschuld jedoch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F***** M*****, [AdrBw], Rechtsnachfolger T***** M*****, {AdrRNF], vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand- und BeratungsgmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1030 Wien, Boehaavegasse 6, vom 22. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, vertreten durch Fachexpertin Mag. Alexandra Graf…
…zu erklären, dass der gegenständliche Mietvertrag hinsichtlich des nördlichen Grundstücksteiles mit Wirksamkeit zum 31.08.2007 aufgehoben wird." Laut im April 2006 eingereichtem Formular Geb 1 ("Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren") wurde die Bestandsvertragsgebühr mit 1 % von € 1,664.064 (= mtl. Bruttomietzins…
…mit einem Gebäude bebaut (R27 und R29). X bewohnt das Einfamilienhaus mit der Adresse R27, Y das Einfamilienhaus R29. Aufgrund der Vermessungsurkunde vom 4. Juni 2009 wurden Grundstücksteilungen bzw. -vereinigungen vorgenommen, wodurch sich die Grundstücke GST- Nr. 197/3 und 198/3 mit ihrem jeweiligen…
…mit einem Gebäude bebaut (R27 und R29). X bewohnt das Einfamilienhaus mit der Adresse R27, Y das Einfamilienhaus R29. Aufgrund der Vermessungsurkunde vom 4. Juni 2009 wurden Grundstücksteilungen bzw. - vereinigungen vorgenommen, wodurch sich die Grundstücke GST- Nr. 197/3 und 198/3 mit ihrem jeweiligen…
…kann, müssen die betreffenden Grundstücksflächen nach § 30 Abs.1 Z. 1 BewG 1955 einem eigenen landwirtschaftlichen Hauptzweck dienen und sie müssen von denjenigen Grundstücksteilen, die dem Wohnen und der Erholung dienen, eindeutig abgrenzbar sein. Der Verweis des Bw auf die Rechtsprechung des VwGH zu Zl…
…Ort festgestellt hat, handelt es sich bei den gegenständlichen Grundstücken nicht um eine unproduktive Fläche. Gemäß § 3 Forstgesetz gilt eine Grundfläche (Grundstück oder Grundstücksteil), die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster der Benützungsart Wald zugeordnet ist und für welche eine Rodungsbewilligung nicht erteilt wurde, als Wald…
…Oktober 2007 deklariert worden sei. Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 2006 habe die Bw. ihren Grundstücksteil (mit den bis dahin errichteten vier Wohneinheiten im "Edelrohbauzustand") unter Ausübung der Option gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 umsatzsteuerpflichtig veräußert. Diese beiden Sachverhalte seien in der Umsatzsteuervoranmeldung für…
…€ 12.000 Auf diesem Grundstück steht ein Handymast Mieteinnahmen dafür rd. € 5.000 p.a. Der Grundstücksteil für den Handymast ist noch nicht herausgemessen. Das wird erst gemacht, wenn Interessenten für den restlichen Teil des Grundstückes (Gewerbegrund) gefunden werden" Als Antwort auf die…
…Parteien bereits im Vorfeld bekannten Mietvertrages. 2.2. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich die Vermieterin den vertragsgegenständlichen Grundstücksteil für die Zeit des laufenden behördlichen Verfahrens an keine andere natürliche oder juristische Person zu vermieten. 2.5. Für den Fall des negativen Ausganges des behördlichen Genehmigungsverfahrens…
…aus Holz im östlichen Teil des Grundstückes unmittelbar neben dem G.-weg; Weidezaun aus Holz (Abtragung soweit das ehemalige Grundstück 265 verbaut wird). Die Dienstbarkeit C-LNR 3a stellt eine zu vernachlässigende Beeinträchtigung des zu bewertenden Grundstücksteiles dar, zumal die Leitung als Erdkabel verlegt ist…