…der weiteren Folge ist der Ort der Dienstleistung nach § 3a UStG 1994 zu ermitteln. § 3a verankert als Grundsatz nicht das Tätigkeitsortsprinzip, sondern das Unternehmerortsprinzip (Abs. 12), kennt daneben aber eine Reihe gewichtiger Sonderregelungen wie Grundstücksort (Abs. 6), Tätigkeitsort (Abs. 8), Empfängerort (Abs. 10), Beförderungsleistungen (Abs…
…Leistungen. Die Bw. vertrat die Auffassung, dass sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme…
…Leistungen. Die Bw. vertrat die Auffassung, dass sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme…
…Leistungen. Die Bw. vertrat die Auffassung, dass sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme…
…Leistungen. Die Bw. vertrat die Auffassung, dass sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme…
…Leistungen. Die Bw. vertrat die Auffassung, dass sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme…
…Leistungen. Die Bw. vertrat die Auffassung, dass sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme…
…aus nachfolgenden Erwägungen ein Erfolg beschieden: Da die Instandhaltungsarbeiten des französischen Unternehmers als Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück zufolge § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Grundstücksort, somit in Paris erbracht worden sind, erweist sich die vom Bw. diesbezüglich vorgenommene Erwerbsbesteuerung als rechtlich unzutreffend (vgl…
…erstreckt. Es kann offen bleiben, ob die erhaltenen Provisionen nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Grundstücksort) in Österreich steuerbar und steuerpflichtig sind oder sich der Leistungsort nach den allgemeinen Regeln des § 3a Abs. 12 UStG 1994 (Unternehmerort) zu besteuern sind. Unternehmerort ist grundsätzlich der Ort…
…hergestellt, wonach sich der Vorrang für die Ermittlung des Leistungsortes klar aus § 3a Abs. 5 ergebe und der Leistungsort nach § 3a Abs. 6 (Grundstücksort) und nicht nach § 3a Abs. 10 Z 2 iVm § 3a Abs. 9 zu bestimmen sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 20. April…
…angebracht. In diesem Streitpunkt war der Berufung aus nachfolgenden Erwägungen ein Erfolg beschieden: Da die Instandhaltungsarbeiten des französischen Unternehmers als Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück zufolge § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Grundstücksort, somit in Paris erbracht worden sind, erweist sich die vom Bw…
…lässt.). Da für die Besorgungsleistung die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften (auch hinsichtlich der Leistungsortregeln) entsprechend anzuwenden sind, wäre auch der Ort dieser Besorgungsleistungen in Österreich (die Besorgung einer Hotelleistung [=Grundstücksleistung] in Österreich ist am Grundstücksort [in Österreich] steuerbar). Damit könnte die Bw. die…
… 3a Abs. 6 UStG 1994 (Grundstücksortprinzip). Der österreichische Hotelier leistet am Grundstücksort, wenn er ein Zimmer eines in Österreich gelegenen Hotels vermietet und hat das auch richtig mit österreichischer Umsatzsteuer fakturiert. Da die besorgte Leistung nach dem Grundstücksortprinzip zu beurteilen ist, bestimmt sich der Leistungsort…
…Fall bedeutet dies, dass die Bw. in Österreich den Hotelaufenthalt für einen Unternehmer besorgt hat. Der Leistungsort hierfür bestimmt sich nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Grundstücksortprinzip). Die Leistung des Hoteliers gegenüber der Bw. als Reiseunternehmer ist daher in Österreich erbracht (Ruppe, UStG 1994³, § 23…
…Fall bedeutet dies, dass die Bw. den Hotelaufenthalt in Österreich für einen Unternehmer besorgt hat. Der Leistungsort hierfür bestimmt sich nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Grundstücksortprinzip). Die Leistung des Hoteliers gegenüber der Bw. als Reiseunternehmer ist daher in Österreich erbracht (Ruppe, UStG 1994³, § 23…
…auch der Bauvertrag über die Errichtung des Hauses vermittelt worden. Durch die Einbindung des Organisators auch in die Vermittlung des Grundstücks selbst liege trotz zivilrechtlicher Trennung der Rechtsgeschäfte - betreffend Grundstückserwerb und Hausbau - wirtschaftlich ein Erwerb des Grundstücks samt Bauwerk vor. Die Intention des Organisators bzw…
… 15 Abs. 3 GebG der Rechtsgebühr unterzogen werden. Mit der Ziehung des Loses ist die Gewinnchance des gewinnenden Loskäufers verwirklicht. Der Grundstückserwerb hingegen ist die Erfüllung des Versprechens des Verlosers, demjenigen das Grundstück zu übereignen, dessen Los gezogen wurde. Erst in diesem zeitlich nachgeordneten Teil…
…erreiche, denn weshalb sollten Bauträger Kapital einsetzen, wenn die entstehenden Wohneinheiten nicht oder nur zu Dumpingpreisen veräußerbar wären; ein Grundstückserwerb stelle doch keinen Selbstzweck dar. Die Bebaubarkeit mit höhergeschossigen Wohnbauten von c. und die damit verbundenen höheren Quadratmeterpreise seien der Hauptgrund für die Bp, c…
…das von der Gebührenpflicht gemäß § 15 Abs. 3 GebG ausgenommen ist. 2. Ein Vertrag über die Hoffnung des ungewissen Grundstückserwerbes ist noch kein Rechtsgeschäft iSd § 15 Abs.3 GebG, das der Grunderwerbsteuer unterliegt. Gemäß § 15 Abs.3 GebG idF des BudBG 2009,BGBl.I 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Dr. Karl Schelling, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Schulgasse 22, vom 12. August 2010 gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid zum 1.1.2010 des Finanzamtes Feldkirch vom 25. März 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid und…