…Miteigentums ist nämlich das Recht und nicht die Sache geteilt. Dem Einzelnen gehört daher kein realer Teil, vielmehr bezieht sich sein Anteilsrecht immer auf die ganze Sache (vgl. VwGH 26.03.1992, 90/16/0211, 0212). Auch Anteile an einem Grundstück sind als Grundstücke im…
…der Gesellschafter bewirkt die Beendigung der Gesellschaft; der übernehmende Gesellschafter erwirbt daher nicht Anteile an der nicht mehr bestehenden Gesellschaft, sondern Alleineigentum an den bisher zum Gesellschaftsvermögen gehörenden, im Miteigentum der bisherigen Gesellschafter stehenden Grundstücke (vgl. Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, TZ 306 a ff…
…00 (Euro 829,20) festgesetzt. Im Zuge einer Überprüfung des gegenständlichen Objektes wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Das Grundstück in W, wurde im September 1997 von Herrn GP als außerbücherliches Eigentum erworben. Einige Grundanteile der Liegenschaft wurden weiterverkauft. Anschließend wurde ein Gebäude im Miteigentum darauf errichtet…
…Miteigentums ist nämlich das Recht und nicht die Sache geteilt. Dem Einzelnen gehört daher kein realer Teil, vielmehr bezieht sich sein Anteilsrecht immer auf die ganze Sache (vgl. VwGH 26.03.1992, 90/16/0211, 0212). Auch Anteile an einem Grundstück sind als Grundstücke im…
…Miteigentums ist nämlich das Recht und nicht die Sache geteilt. Dem Einzelnen gehört daher kein realer Teil, vielmehr bezieht sich sein Anteilsrecht immer auf die ganze Sache (vgl. VwGH 26.03.1992, 90/16/0211, 0212). Auch Anteile an einem Grundstück sind als Grundstücke im…
…618/37 wurde, nicht einer Teilung der Fläche nach des den vier Miteigentümern (Vertragsparteien) gehörenden Grundstückes 618/15 (bisherige Fläche 1.113 m2), EZ X GB Y gleichkommt. Steht nämlich diese Liegenschaft weiterhin, aber nunmehr zu veränderten Anteilen, im ideellen Miteigentum von M.T. (82…
…618/37 wurde, nicht einer Teilung der Fläche nach des den vier Miteigentümern (Vertragsparteien) gehörenden Grundstückes 618/15 (bisherige Fläche 1.113 m2), EZ X GB Y gleichkommt. Steht nämlich diese Liegenschaft weiterhin, aber nunmehr zu veränderten Anteilen, im ideellen Miteigentum von M.T. (82…
…618/37 wurde, nicht einer Teilung der Fläche nach des den vier Miteigentümern (Vertragsparteien) gehörenden Grundstückes 618/15 (bisherige Fläche 1.113 m2), EZ X GB Y gleichkommt. Steht nämlich diese Liegenschaft weiterhin, aber nunmehr zu veränderten Anteilen, im ideellen Miteigentum von M.T. (82…
…Miteigentums ist nämlich das Recht und nicht die Sache geteilt. Dem Einzelnen gehört daher kein realer Teil, vielmehr bezieht sich sein Anteilsrecht immer auf die ganze Sache (vgl. VwGH 26.03.1992, 90/16/0211, 0212). Auch Anteile an einem Grundstück sind als Grundstücke im…
…Steuerbefreiung vorsehe, wenn ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von diesen der Fläche nach geteilt und der erhaltene Anteil jedes Einzelnen wertmäßig dem bisherigen Anteil entspricht. Die Befreiung setze allerdings das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit voraus. Da der Begriff im Grunderwerbsteuergesetz nicht geregelt sei, sei…
…Steuerbefreiung vorsehe, wenn ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von diesen der Fläche nach geteilt und der erhaltene Anteil jedes Einzelnen wertmäßig dem bisherigen Anteil entspricht. Die Befreiung setze allerdings das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit voraus. Da der Begriff im Grunderwerbsteuergesetz nicht geregelt sei, sei…
…bei Veräußerungsgeschäften von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen im Allgemeinen dem Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums die entscheidende Bedeutung zukommt. Die Anschaffung einer "Eigentumswohnung" liegt demgemäß bereits dann vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum am betreffenden Miteigentumsanteil erworben wurde und…
…dem Grundstück Nr. x/2 das dritte Doppelhaus, bestehend aus vier Eigentumswohnungen im Sinne des WEG errichtet. Durch die Vereinigung der Liegenschaften und die Errichtung des letzten Baukörpers der Wohnanlage, also des dritten Doppelhauses, ergab sich eine entsprechende Änderung der Nutzwerte. Für die bisherigen Miteigentümer…
…1987 Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Wohnungseigentum ist gemäß § 1 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1975, BGBl. Nr. 417 (vgl. auch § 2 Abs. 1 und 2 des mit 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsgesetzes 2002, BGBl I 70/2002), das den Miteigentümern…
…Eigenschaften, wie sie Körperschaften haben, als Körperschaft anzusehen. Die Grundstücke der Bw. (agrargemeinschaftliche Grundstücke) stehen nicht im Miteigentum der Mitglieder der Bw., sondern im Eigentum der Bw. (Grundbuchsauszug betreffend die Grundstücke der Bw. EZ 1 KG RATXYvom 6.6.2006). Die Bw. weist aber, wie…
…Nur ein kleiner Teil der Grundflächen würde im Winter für einen Zeitraum von 5 Monaten der A überlassen. Diese Nutzungsüberlassung an Schiabfahrtsflächen erfolge, wenn überhaupt, durch eine schlichte Miteigentumsgemeinschaft und diene nach wie vor dem landwirtschaftlichen Hauptzweck als Weidefläche. Grundbücherliche Eigentümerin der strittigen Liegenschaften sei…
…welches im Eigentum der Mitglieder der Bw. steht, ist nicht der Bw., sondern ihren Mitgliedern zuzurechnen. Die Bw. einerseits ist eine Körperschaft Öffentlichen Rechtes (siehe oben), deren Mitglieder andererseits sind von der Bw. verschiedene natürliche Personen. Die Mitglieder der Bw. sind nicht Miteigentümer der Grundstücke…
…D.GmbH von F. über das behauptete Weisungsrecht gegenüber der D.GmbH) ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass nur die Gesamtheit aller Miteigentümer rechtlich über das ihnen gemeinsame Grundstück verfügen kann. Im Übrigen wurde der Bauvertrag vorgelegt, womit sich die angebotene Zeugeneinvernahme erübrigt. Die Berücksichtigung von…
…€ 222.397,10 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, die Grundstücke hätten sich im Sonderbetriebsvermögen des Übergebers befunden und seien zusammen mit der 40%igen Anteilsschenkung an der X-GmbH&CoKG vom gleichen Tag zu erfassen. Es stehe ein anteiliger Freibetrag gem…
…einer grundstücksverwaltenden KG die ,lange' zehnjährige Spekulationsfrist für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte oder die ,kurze' Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter zur Anwendung komme. Die österreichischen Höchstgerichte hätten sich bis dato nicht mit dieser Frage befasst. Im Bereich der Grunderwerbsteuer sowie des ErbSt/SchStG hätten der VwGH…