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UFSG RV/0841-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Hauskaufvertrag ist für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt, um das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen bebauten Zustand zu erwerben (siehe auch BFH vom 27. Oktober 1999,II R 17/99). Gegenstand eines der Grunderwerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1…

UFSG RV/0286-G/04Die Lieferung von Fertighäusern ist auch dann ein steuerpflichtiger Umsatz, wenn der Käufer das Grundstück von einem anderen Unternehmer im Rahmen eines Bauherrnmodells erwirbt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2006

…Bei der Lieferung eines Grundstücks im bebauten Zustand erstrecke sich die Befreiung auch auf das darauf befindliche Gebäude (Ruppe, UStG 1994², § 6, Tz. 225). Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG stünden Gebäude auf fremden Grund und Boden den Grundstücken gleich. Daher lasse somit die…

UFSG RV/0194-G/04Grunderwerbsteuer: Bauträgervertrag und Grundstückskaufvertrag im engen sachlichen Zusammenhang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2007

…den Verkäufer erst geschaffen werden müssen. Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Gegenstand des Erwerbsvorganges ist das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge zwar nicht durch…

UFSG RV/0162-G/06Bauherreneigenschaft, Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2007

…an. Im vorliegenden Fall sei der Umstand ohne Belang, dass in den Vertragsurkunden jeweils kein Bezug aufeinander genommen worden sei, weil schon durch den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang der Vertragsabschlüsse offenkundig gewesen sei, dass die Erwerber des Grundstückes dieses nur im bebauten Zustand erhalten wollten. Entscheidend…

UFSI RV/0769-I/06Einbeziehung der im Prospekt angeführten Errichtungskosten eines Fertigteilhauses in die Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2007

…Nachstehendes: "Beim gegenständlichen Bauvorhaben handelt es sich keinesfalls, wie vom Finanzamt behauptet, um ein erworbenes Grundstück im bebauten Zustand, da eine solche Übereignungsverpflichtung weder mündlich im Vorfeld noch in keinen der nachfolgenden schriftlichen Verträge kaufvertraglich vereinbart wurde. Es ist zwar richtig, dass Herr H.E…

UFSG RV/0709-G/02Bauherreneigenschaft bei Kauf des Hauses und anschließendem Kauf des Grundstückes von einer Fertighausfirma
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003

…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…

UFSG RV/0160-G/06Grundstückskaufvertrag und Bauträgervertrag als einheitlicher Erwerbsvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…die Absicht, das Grundstück mit einem bestimmten Haustyp zu bebauen bestanden. Es sei somit durch den unmittelbaren Zusammenhang der beiden Vertragsabschlüsse -auch wenn die beiden Vertragsurkunden aufeinander keinen Bezug genommen hätten- festgestanden, dass der Bw. das Grundstück jedenfalls nur im bebauten Zustand erhalten sollte. Da…

UFSG RV/0195-G/04Grunderwerbsteuer: Bauträgervertrag und Grundstückskaufvertrag im engen sachlichen Zusammenhang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2007

…den Verkäufer erst geschaffen werden müssen. Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Gegenstand des Erwerbsvorganges ist das Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn die Verträge zwar nicht durch…

UFSG RV/0887-G/02Gegenstand des Erwerbsvorganges ist das unbebaute Grundstück
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003

…Vollversammlung vom 14. Mai 2003 die Außenstelle Graz zur Entscheidung berufen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Gegenstand des grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbvorganges das Grundstück im bebauten oder im unbebauten Zustand ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zu § 1 Abs…

UFSG RV/0292-G/02Bauherrenproblematik, Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2004

…würde schon ausschließen, dass das Grundstück im bebauten Zustand erworben worden sei. Würde man dem Standpunkt der Behörde konsequent folgen, so müsste jeder, der vor Ankauf eines Grundstückes beispielsweise Armaturen für sein Badezimmer ausgesucht habe, diese Kosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einrechnen lassen…

UFSG RV/0731-G/02vom Bauorganisator geplante Reihenhausanlage - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…

UFSG RV/0768-G/02Amtswegige Wiederaufnahme bei Bauherrenfrage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…

UFSG RV/0724-G/02vom Bauorganisator geplante Reihenhausanlage - Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…Ist Gegenstand der kaufvertraglichen Übereignungsverpflichtung das Grundstück im bebauten Zustand, so ist das Grundstück in diesem Zustand auch grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbvorganges. Ergibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich zwar aus zwei oder mehreren an sich selbstständigen Verträgen…

UFSG RV/0663-G/02Bauherreneigenschaft eines Erwerbers eines Grundstückes; Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2003

…ein, dass im Kaufvertrag über die Liegenschaft keine Bedingung enthalten sei, die ihn verpflichtet, ein bestimmtes Haus der Fa. W. zu kaufen und er sieht keinen Zusammenhang der beiden Käufe. Dem ist entgegenzuhalten, dass Gegenstand eines Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand auch dann ist…

UFSL RV/0504-L/10Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2012

…sich die Käuferin in das vom Organisator erstellte Planungskonzept einbinden, das insgesamt zu dem Erfolg führen sollte, dass die Erwerberin das Grundstück im mit dem Reihenhaus bebauten Zustand erhält. Die Baukosten sind daher zu Recht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden. Linz, am 1. Februar 2012

UFSL RV/0505-L/10Bauherrenmodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…sich die Käuferin in das vom Organisator erstellte Planungskonzept einbinden, das insgesamt zu dem Erfolg führen sollte, dass die Erwerberin das Grundstück im mit dem Reihenhaus bebauten Zustand erhält. Die Baukosten sind daher zu Recht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden. Linz, am 31. Jänner 2012

UFSL RV/0652-L/10Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…sich der Käufer in das vom Organisator erstellte Planungskonzept einbinden, das insgesamt zu dem Erfolg führen sollte, dass der Erwerber das Grundstück im mit dem Reihenhaus bebauten Zustand erhält. Die Baukosten sind daher zu Recht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden. Linz, am 31. Jänner 2012

UFSL RV/0653-L/10Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…sich der Käufer in das vom Organisator erstellte Planungskonzept einbinden, das insgesamt zu dem Erfolg führen sollte, dass der Erwerber das Grundstück im mit dem Reihenhaus bebauten Zustand erhält. Die Baukosten sind daher zu Recht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden. Linz, am 31. Jänner 2012

UFSG RV/0293-G/02Voraussetzung für die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwersteuer ist, dass die Errichtung eines Gebäudes mit dem Grundstückserwerb in einer finalen Verknüpfung steht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2005

…dass das Grundstück im bebauten Zustand erworben worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Berufungswerberin hinsichtlich des auf dem erworbenen Grundstück errichteten Einfamilienhauses als Bauherrin anzusehen ist. In diesem Zusammenhang wird zunächst auf das zum gleich gelagerten Sachverhalt…

UFSG RV/0172-G/06Grundstückskaufvertrag und Bauträgervertrag als einheitlicher Erwerbsvorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…die Absicht, das Grundstück mit einem bestimmten Haustyp zu bebauen, bestanden. Es sei somit durch den unmittelbaren Zusammenhang der beiden Vertragsabschlüsse -auch wenn die beiden Vertragsurkunden aufeinander keinen Bezug genommen hätten- festgestanden, dass die Erwerber das Grundstück jedenfalls nur im bebauten Zustand erhalten sollten. Da…