Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Mag. F P M, xxxx C, S, vertreten durch Fa. O WP- und STB GmbH, L,S, vom 20. und 23. März 2009, 23. Juni 2009, 28. September 2009 und 3. Juni 2011, gegen die Bescheide…
…Höhe von 31.540,74 € hätte diese Verminderung zu einer Verringerung der Einkommensteuer um 0,35 % (110,80 €) geführt. Eine Bescheidabänderung bei einem derart geringfügigen Prozentsatz der steuerlichen Auswirkung würde aber nicht mehr vom Grundsatz der Verfahrensökonomie getragen. Berücksichtigt man zusätzlich den Umstand…
…vor, wenn der gemäß § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweicht. Sind die Auswirkungen der Aufhebung der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies…
…BAO erwähnten Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit sind grundsätzlich und subsidiär zu beachten. Zu berücksichtigen ist auch der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung gemäß § 114 BAO (Ritz, BAO4, § 20, Tz 5, mwN). Unter Billigkeit versteht die stRSpr die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei"…
…Der Obmann des Vereins ist bereits verstorben, sodass es zu keinen Haftungsmaßnahmen kommt. Die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO sind somit erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringlichkeit war es dem auch verfassungsgesetzlich geforderten Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung folgend zweckmäßig, mit der…
…spräche der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Die Auswirkungen bewegen sich in einem Bereich von 0,039% bis 0,047% sodass dem Antragsbegehren nicht gefolgt werden könne. Die Bw. erhob gegen den abweisenden Bescheid am 12. August 2004 rechtzeitig das Rechtsmittel der…
…maßgebliche, im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Für die Ermessensübung (§ 20 BAO) zu Gunsten einer Bescheidaufhebung sprechen neben dem Grundsatz der Verfahrensökonomie (Wahrung des Parteiengehörs im Rahmen des fortgesetzten Verfahrens) und dem Gesichtspunkt, dass dem Bw. der volle Instanzenzug erhalten bleiben soll, auch die Überlegung, dass…
…Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu tragen." Zeitgleich ergingen für die Jahre 2007 und 2008 neue Einkommensteuerbescheide sowie Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…wenn der gem. § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweicht. Sind die Auswirkungen der Aufhebung der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Diese Ausführungen…
…vor, wenn der gem. § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweicht. Sind die Auswirkungen der Aufhebung der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies…
…die Gläubiger vom Berufungswerber eine Quote von 20 % (Ende der Zahlungsfrist) erhalten sollen und sich das Finanzamt B an diesem Konkursverfahren (trotz Kenntnis davon) nicht beteiligt hat. Dabei spricht der Grundsatz der Sparsamkeit der Verwaltung dafür, die allfällige Uneinbringlichkeit der Abgabennachforderungen in die Ermessensüberlegungen miteinzubeziehen…
…verbunden wäre, die den unter Umständen eingebrachten Betrag aller Voraussicht nach übersteigen würden, war in Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von der Festsetzung der Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld Abstand zu nehmen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 10. Jänner…
…vor, wenn der gemäß § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweicht. Sind die Auswirkungen der Aufhebung der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies…
…spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Diese Ausführungen des VwGH sind auch auf die nach dem AbgRmRefG gültige Fassung des § 299 BAO anzuwenden (siehe auch Ritz, BAO Tz 55 zu § 299 BAO). Die Berufung ist daher mangels Gewissheit der Rechtswidrigkeit der…
…gleicher Weise von der Geltendmachung von Haftungen abgesehen werden. Die Abwicklung eines umfangreichen Berufungsverfahrens, allfällige Einbringungsmaßnahmen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand würde zu zusätzlichen, verlorenen Kosten für die Abgabenbehörde führen. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeit war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend…
…den Gründsätzen einer Schätzung im Sinne von § 184 BAO entsprach und zu wirtschaftlichen vertretbaren Ergebnissen führte. Wird daher dies in einem nachfolgenden Erlass präzisierend ausgeführt, liegt kein Anwendungsfall des § 117 BAO vor, zumal es sich nicht um eine dort geforderte geänderte Rechtsauslegung im Sinne der…
…ergibt sich ein Prozentsatz von 0,0844275 %. Da demnach der gemäß § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende neue Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweichen würde, spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung des Bescheides…
…spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung dieser Bescheide. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde (vgl. Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996/70). Dem Vorbringen in der Berufung, dass hinsichtlich der…
…der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung dieser Bescheide. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde (vgl. Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996/70). Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf das hinsichtlich der…
…Slg 5421) Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten - , zu der Entscheidung gelangt, dass keine Bescheidaufhebung zu erfolgen hat. Dies insbesondere deshalb, weil die Auswirkungen der Herstellung des materiell rechtsrichtigen Zustandes geringfügig sind: Durch den den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Einkommensteuerbescheid würden sich…