…10/94: € 5.776,62, U 11/94: € 7.757,21, U 12/94: € 566.851,16). Zur Einbringung der Haftungsschuld wurde mit Grundbuchseingabe vom 23. April 1996 die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf dem Anteil des…
…verwertbares Vermögen zu verfügen. Dem Aktenvermerk ist ferner zu entnehmen, dass eine Grundbuchseingabe wegen hoher Vorbelastungen unterbleibe. Einem Grundbuchsauszug zufolge ist der Bw grundbücherlicher Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der Höchstbetragshypotheken im Ausmaß von 4.950.000,00 S und 75.000,00 € lasten. Der…
…die vom Gericht festgesetzt bzw. vom Gericht dem Finanzamt als betreibender Gläubiger mit Beschluss vom 8.8.2005 im Ausmaß von 1.725,34 € zuerkannt worden sind (Grundbuchseingabe vom 2.8.2005). Am 29. Juni 2006 wurde antragsgemäß eine mündliche Berufungsverhandlung vor dem gesamten…
…für alte Rückstande L, DB, DZ 2. Zahlung von 218.000,00 S für L, DB, DZ aus 2/2001 3. Grundbuchseingabe auf vier Bauparzellen (Konten konnten derzeit noch nicht festgestellt werden, wären jedoch nachgereicht) 4. Schriftliche Zusage der Bank Linz, Frau Mag. L., das…
…zwar auch im Vergleich mit der Honorargestaltung bei vergleichbaren Fällen zulassen. Zudem bilden den Hauptinhalt der beschlagnahmten Akten über Liegenschaftsübertragungen die entsprechenden Verträge, Grundbuchseingaben und -abfragen, welche auch aus dem öffentlichen Grundbuch ersichtlich sind. Insoweit bestehen hinsichtlich dieser Unterlagen auch deswegen keine Bedenken im Hinblick…
…Nach der von der Berufungswerberin vorgelegten Rechtsanwalts-Honorarnote ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Pauschal-Honorars auf die Vertragserrichtung, Grundbuchseingaben etc. und nur ein geringer Teil auf steuerliche Beratung und Hilfeleistung in Abgabensachen entfallen ist. Es wird daher in der Berufungsentscheidung - nach Rücksprache…
…Die bezahlten Gebühren für Grundbuchseingaben und Unterschriftenbeglaubigung € 49,20 sind nicht in die Steuerberatungskosten einzurechnen. | | € | Honorar wie vereinbart | 3.494,20 | USt-pflichtige Barauslagen (Grundbuchsabschriften) | 27,00 | Zwischensumme | 3.521,20 | USt 20% |…
…Abs 4 überhaupt nicht zu erheben, keinesfalls aber mit einer Bemessungsgrundlage über GrESt und Grundbuchseingabegebühr hinaus. Beweis wurde vom Unabhängigen Finanzsenat erhoben durch Einsicht in die Bemessungsakte des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien zu ErfNr.111.111/2005 , ErfNr.222.222/2004 und ErfNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., inG, vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., inG., vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatrosterstraße 87a, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Mai 2011 betreffend Antrag auf Berichtigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung…
§ 16 Abs. 5 lit. b GebG in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, ausgelöst. Die Vornahme der Handlung ist die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen im Internet im Zusammenhang mit dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der BfADR, vertreten durch Walsertreuhand- und RevisionsGmbH, 6991 Riezlern, Westeggweg 2, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Mai 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1Z. 7 lit. a GebG…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.G., H., vertreten durch Herrn M.S., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. Juli 2006 betreffend Grunderwerbsteuer für die Einbringungen von Herrn F.B. und Herrn H.P. entschieden…