…M. Borm (Center und Fachgruppe Ökonometrie), Katholische Universität Brabant (Gutachten im Auftrag der Moulin Rouge Casino- und GastronomiebetriebsgmbH) 9.6. (April 2001): "Erstellung eines Sachverständigengutachtens über die Glücksspieleigenschaft des Kartenspiels Poker" Sachverständiger M , Elektrotechnik und Maschinenbau, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (soziologisches Gutachten). 10…
…Einsätze zu tätigen. Das Kartenpokerspiel gehört zu den entgeltlichen Glücksverträgen. Da § 1 GSpG und § 168 StGB in Bezug auf die tatbestandsmäßige Beschreibung des Glücksspiels einen identischen Text haben, kann zur Auslegung des § 1 GSpG die Judikatur und Literatur herangezogen werden, die zur Auslegung des § 168…
…sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können". Folgende Überlegung scheint zu Gunsten der Bw. zu stehen: Wenn es sich beim Pokerspiel…
…B. "Seven Card Stud Poker". In der oö. Landesverwaltung wird ,so ersichtlich, "Seven Card Stud Poker" selbstverständlich als Glücksspiel angesehen. Selbst die Bw. gibt dadurch, als sie sich durch ihren Antrag an die Gewerbebehörde mit der Formulierung "Durchführung von Kartenspielen ohne Bankhalter" nähert, schlüssig…
…sozusagen von hinten nach vorne. § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG normiert aber eine Durchschnittsbetrachtungsweise. Der Gesetzeswortlaut spricht von Anbieten oder Organisieren von Glücksspielen. § 16 Abs. 5 lit. b GebG lässt die Gebührenschuld mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht…
…M. Borm (Center und Fachgruppe Ökonometrie), Katholische Universität Brabant (Gutachten im Auftrag der Moulin Rouge Casino- und GastronomiebetriebsgmbH) 10.6. (April 2001): "Erstellung eines Sachverständigengutachtens über die Glücksspieleigenschaft des Kartenspiels Poker" Sachverständiger M , Elektrotechnik und Maschinenbau, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (soziologisches Gutachten). 11…
…RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können". Folgende Überlegung scheint zu Gunsten der Bw. zu stehen: Wenn es sich beim Pokerspiel um so ausschließliche…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…untersuchten Black Jack Spiele wiesen einen Geschicklichkeitsgrad von 0,06 auf. Der Oberste Gerichtshof in den Niederlanden stufte Black Jack als Glücksspiel ein. Bei vielen gängigen Spielen beeinflusst das Spielverhalten der Spieler dasjenige der anderen Teilnehmer. Black Jack hingegen gehört zur Klasse der sogenannten Einpersonenspiele…
…M. Borm (Center und Fachgruppe Ökonometrie), Katholische Universität Brabant (Gutachten im Auftrag der Moulin Rouge Casino- und GastronomiebetriebsgmbH) 10.6. (April 2001): "Erstellung eines Sachverständigengutachtens über die Glücksspieleigenschaft des Kartenspiels Poker" Sachverständiger M, Elektrotechnik und Maschinenbau, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (soziologisches Gutachten). 11…
…RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können". Folgende Überlegung scheint zu Gunsten der Bw. zu stehen: Wenn es sich beim Pokerspiel um so ausschließliche…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…untersuchten Black Jack Spiele wiesen einen Geschicklichkeitsgrad von 0,06 auf. Der Oberste Gerichtshof in den Niederlanden stufte Black Jack als Glücksspiel ein. Bei vielen gängigen Spielen beeinflusst das Spielverhalten der Spieler dasjenige der anderen Teilnehmer. Black Jack hingegen gehört zur Klasse der sogenannten Einpersonenspiele…
…sich zum Teil im Dritten fortgesetzten Verfahren, über den Ablauf des hinter der Rechtsfrage stehenden Rechtsgeschäftes wurden mehrere mathematische und ein soziologisches Gutachten erstellt. Die Kartenspiele wurden lange Zeit zu den strafgesetzlich verbotenen Glücksspielen gezählt. Im Rahmen der Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG musste…
…sich zum Teil im Dritten fortgesetzten Verfahren, über den Ablauf des hinter der Rechtsfrage stehenden Rechtsgeschäftes wurden mehrere mathematische und ein soziologisches Gutachten erstellt. Die Kartenspiele wurden lange Zeit zu den strafgesetzlich verbotenen Glücksspielen gezählt. Im Rahmen der Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG musste…
…tatsächlich um reine Geschicklichkeitsspiele. Zur Spielvariante Texas Holdem gebe es keine gesetzliche Regelung und sei bislang auch nicht höchstgerichtlich geklärt, ob es sich dabei um verbotenes Glücksspiel handle. Auch das vielfach erwähnte VwGH-Erkenntnis 2000/17/0201 stütze sich auf ein Gutachten, das sich mit…
…im Lebendspiel vorgesehen." Auch im Gegenstandsfalle kann nach Ansicht des UFS wohl davon ausgegangen werden, dass die Bw exakt unter Ausnützung dieser "Lücke" bzw. Ausnahme vom Glücksspielmonopol in § 4 Abs. 1 des GSpG (keine Ausspielung und kein Bankhalter) und der diesbezüglich bislang unklaren Rechtslage ihr…
…11. Mai 2010 gemäß § 201 BAO, da bislang die gebotene Selbstbemessung und Entrichtung der Gebühr unterlassen wurde, der Bw betr. der Glücksspiele, die als Pokerspiele in Turnierform angeboten/organisiert wurden, für den Zeitraum September bis Dezember 2009 die Gebühr gem. § 33 TP 17 Abs. 1…
…sondern auch von deren Verhalten während des Spiels abhängig machen könnte, den Spielen nicht den Charakter als Glücksspiel nimmt. Denn bei den von der Sachverständigen dargestellten ausgesprochen kleinen Wahrscheinlichkeiten hinsichtlich bestimmter Kombinationen entscheidet letztlich tatsächlich vorwiegend der Zufall in Form der den Mitspielern zugeteilten Karten…
…Auslegung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 GSpG, insbesondere der Worte "ausschließlich"/"vorwiegend" vom Zufall abhängig Vorweg ist der Begriff Glücksspiel privatrechtlich zu positionieren. Es handelt sich dabei um einen Glücksvertrag im Sinne des § 1267 ABGB: Ein Vertrag, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles…