…verpflichtet gewesen, die Abgaben aus deren Mittel zu bezahlen. Durch das abgeschlossene Konkursverfahren und aufgrund der nunmehrigen Vermögenslosigkeit und Beendigung der Geschäftstätigkeit sei die Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten nachgewiesen. Unterlagen für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung seien nicht vorgelegt worden. In der rechtzeitig am 5. September…
…Tatsächlich diene die Einräumung eines Rahmens im Rahmen eines Zessionskredites der Sicherung der Liquidität. Soweit im Vorhalt ausgeführt werde, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliege es dem Bw. als seinerzeitigem Geschäftsführer die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen, sei darauf zu verweisen, dass aufgrund des Konkursverfahrens der Bw…
…und dass diese Pflichtverletzung ursächlich für den Abgabenausfall gewesen sei. In diesem Fall hafte der Bw. für die uneinbringlichen Abgabenschulden in vollem Ausmaß. Wenn der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht werde, sei es im Ermessen des Finanzamtes gelegen, die Haftung für die gegenständlichen Abgaben auszusprechen…
…Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Eine Bevorzugung von Gläubigern kann daher auch in…
…dass er die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Dabei ist zu beachten, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen bezieht, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Der Nachweis…
…habe und dass diese Pflichtverletzung ursächlich für den Abgabenausfall gewesen sei. In diesem Fall hafte der Bw. für die uneinbringlichen Abgabenschulden in vollem Ausmaß. Werde der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht, sei es im Ermessen des Finanzamtes gelegen, die Haftung für die gegenständlichen Abgaben auszusprechen…
…Bekanntgabe der offenen oder bereits bezahlten Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen des aushaftenden Rückstandes der Gesellschaft, der auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen (Quoten) sowie der vorhandenen liquiden Mittel zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, andernfalls sie zur Haftung in Anspruch genommen werden würden. In Beantwortung dieses Vorhaltes…
…Bekanntgabe der offenen oder bereits bezahlten Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen des aushaftenden Rückstandes der Gesellschaft, der auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen (Quoten) sowie der vorhandenen liquiden Mittel zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, andernfalls sie zur Haftung in Anspruch genommen werden würden. In Beantwortung dieses Vorhaltes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch RA, vom 13. Oktober 2004 gegen den Bescheid des FA, vom 8. September 2004 betreffend Haftungsbescheid gemäß §§ 9 ff BAO entschieden: Der Berufung wird insofern teilweise Folge gegeben, als der Haftungsbetrag in…
…zur Konkurseröffnung weitergeführt wurde. Die zur Fortführung des Betriebes erforderliche Entrichtung laufender Betriebskosten bzw. die bei Zug-um-Zug-Geschäften üblichen Zahlungen an Lieferanten stellen daher bereits im Hinblick auf die Gläubigergleichbehandlung eine schuldhafte Pflichtverletzung dar. Wie bereits ausgeführt, ist davon auszugehen, dass im vorliegenden…
…Bw. bei Antritt seiner Geschäftsführertätigkeit bewusst die Schulden der GmbH übernommen hätte. Als nachfolgender Geschäftsführer hafte er dafür. Da er keinen Nachweis über die Gläubigergleichbehandlung während seiner Geschäftsführertätigkeit erbringen hätte können, wäre die Haftung nicht einzuschränken gewesen. Fristgerecht beantragte der Bw. mit Schreiben vom 25…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., Adresse1, vertreten durch Karl Heissenberger, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Consulting, 2344 Maria Enzersdorf/Südstadt, Wienerbruckstraße 98/6, vom 12. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 15. Juni 2010 betreffend Haftung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.G., vertreten durch Mag. Sylvia HAFNER, Rechtsanwältin, 1050 Wien, Castelligasse 8/Gartengasse 14, vom 11. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 25. Oktober 2011 betreffend Haftung gemäß § 11 BAO…
…Abgaben bei der Fa. B-GmbH fest. Unter Darstellung der diesbezüglichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, der Bw. habe trotz Aufforderung keinen Nachweis für eine Gläubigergleichbehandlung erbracht. weshalb davon ausgegangen werden müsse, dass er die ihm obliegende Verpflichtung, die fällig gewordenen Umsatzsteuervorauszahlungen…
…dass sämtliche Gläubiger gleich behandelt worden seien. Der im Vorhalt vom 7. Februar 2012 durch den Unabhängigen Finanzsenat angeforderte Nachweis der behaupteten Gläubigergleichbehandlung, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 16. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 15. Oktober 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…Unterlagen und der vorgelegten Quotenberechnung verwies die Rechtsmittelbehörde vorweg nochmals auf die im Haftungsverfahren für das Verschulden geltende Beweislastumkehr, weiters auf das Gläubigergleichbehandlungsgebot bei Nichtausreichen der Mittel zur Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsverbindlichkeiten bzw. die mit Verletzung dieses Gebotes verbundene Rechtsfolge von schuldhaften Vertreterpflichtverletzungen und schließlich darauf…
…931,24 €) entfallen. Insoweit damit zum Nichtvorliegen eines Vertreterverschuldens an der Nichtentrichtung der rückständigen Gesellschaftsabgaben ua. auf das Fehlen ausreichender finanzieller Mittel zur Befriedigung sämtlicher Abgabenforderungen und die Beachtung des Gläubigergleichbehandlungsgebotes verwiesen wird, ist für den Berufungswerber im Hinblick auf die haftungsgegenständlichen Lohnsteuern Oktober…
er sich aufgrund dieses Knebelungsvertrages jeglicher eigenen Verfügungsmöglichkeit über die eingehenden Gesellschaftsforderungen begeben hat, die Hausbank damit über die laut Parteivorbringen bei ihr eingegangenen Gesellschaftsforderungen nach eigenem Gutdünken verfügen konnte, und sie dabei als andrängende Gläubigerin der GmbH aus den im Haftungszeitraum vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 7. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes X, vertreten durch JR, vom 19. August 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 25. Jänner 2006 in 4010…