…sind bzw der Rechtskraft teilhaftig werden können. Werden beide Bescheide mit Berufung angefochten, so ist zunächst über die Berufung gegen den Aufhebungsbescheid zu entscheiden (vgl Ritz: BAO Kommentar, 3. Aufl., Tz 45 zu § 299). Eine Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt die "Gewissheit" der Rechtswidrigkeit voraus…
…setzt außerdem die Gewissheit der Rechtswidrigkeit der aufzuhebenden Bescheide (arg. "erweist") voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht (siehe Ritz in BAO, Tz 13 zu § 299 mwN). Hiezu wird festgehalten, dass im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich strittig ist, ob sich die österreichische Normverbrauchsabgabe von der dänischen Zulassungssteuer…
…Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraussetzt; die bloße Möglichkeit einer Rechtswidrigkeit reicht nicht aus (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/15/0059; Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, Tz 13 zu § 299). Dem Bescheid, dessen Aufhebung beantragt wird, liegt die strittige Frage zugrunde, ob die vom Dienstgeber im Rahmen der…
…also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 10). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden noch die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit voraus. Voraussetzung ist jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit und ihre Konkretisierung. Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 13…
…Tz 13). Die Anforderungen an die Bescheidgestaltung sind gerade bei der Behebung von Bescheiden aus dem Titel des § 299 BAO streng. Voraussetzung für eine rechtmäßige Aufhebung eines gemäß § 299 BAO zu erlassenden Bescheides ist die Gewissheit der Rechtswidrigkeit des ersten Bescheides. Die Abgabenbehörde ist verpflichtet…
…Urtz, BAO3 § 299 Anm 15). Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus. Die bloße Möglichkeit einer Rechtswidrigkeit reicht nicht aus (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/15/0059; Ritz, BAO3, § 299 Tz 13). Die Aufhebung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies unabhängig davon, ob…
…als nicht richtig erweist. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (Ritz, aaO, § 299 Tz 13, mwH). Das Vorbringen des Bw. in seinem Aufhebungsantrag lässt nicht erkennen, dass bzw. in welchen Punkten die Einkommensteuerbescheide rechtswidrig sein würden. Der Bw…
…später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 299 Tz. 10). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden noch die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit voraus. Voraussetzung ist jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit und ihre Konkretisierung. Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 299 Tz. 13…
…wurden ausschließlich durch die Erklärung der Ehegattin gestützt, sodass das Finanzamt den bisher angenommenen Sachverhalt nicht entkräftet sah. Die für eine Bescheidaufhebung erforderliche Gewissheit, dass die Bescheide mit einer Rechtwidrigkeit behaftet sind, liegt bei dieser Sachlage nicht vor. Die Abweisung der Aufhebungsanträge ist daher zu…
…Nachweise nicht vorgelegt werden. Die Ausführungen im gegenständlichen Antrag wurden ausschließlich durch die Erklärung der Ehegattin gestützt, sodass das Finanzamt den bisher angenommenen Sachverhalt nicht entkräftet sah. Die für eine Bescheidaufhebung erforderliche Gewissheit, dass der Bescheid mit einer Rechtwidrigkeit behaftet ist, liegt bei dieser Sachlage…
…Aufhebung setzt allerdings Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002, S. 246 und die dort zit. Jud. und Lit.). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist im Falle eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Wiederaufnahmswerber behauptungs…
…10). Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (siehe VwGH 5. 8. 1993, 91/14/0127, 0128, Stoll, BAO Kommentar, 2888). Der Parteienvertreter vertritt die Ansicht, dass der Spruch des Einkommensteuerbescheid des Jahres 2008 deshalb rechtwidrig sei, weil…
…jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit. Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Ritz, a.a.O., § 299 Tz 13). Dies ergibt sich insbesondere auch aus dem Verbindungsgebot nach § 299 Abs. 2 BAO. Für die Aufhebung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (nach…
…Verschulden (bzw. Nichtverschulden) der Abgabenbehörde noch des Bescheidadressaten voraus. Die Rechtswidrigkeit muss nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus (vgl. Ritz, aaO, Tz 12 und 13). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Konzession einer bereits bestehenden…
… 299 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen durchführen, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus (vgl das - zur diesbezüglich inhaltsgleichen "alten Rechtslage" ergangene…
…diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung oder bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar³, § 299 Tz 9 und 10). Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus. Aus den Veranlagungsakten geht hervor, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2007 vier Mal erfolglos verlängert wurde und im Anschluss daran das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für den…
…der Bescheid auch rechtswidrig sei, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden seien, dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde, zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei zurückzuführen sei. Kriterien für die Ermessenübung seien ausschließlich die inhaltliche Rechtswidrigkeit der…
…damit von jenem Sachverhalt, der der Entscheidung UFS 24.3.2006, RV/0510-L/04 (ecolex 2006, 611) zu Grunde lag. Die Gewissheit der Rechtswidrigkeit ergibt sich schon allein aus dem Heranziehen einer Bewertung zu einem unmaßgeblichen Stichtag. Das Interesse der Bw. an einer Bescheidaufhebung…
…Vertreterpauschale war infolge der Änderung seines Tätigkeitsfeldes vom Bw nicht mehr beantragt worden). Am 16. März 2011 stellte der Pflichtige auf elektronischem Wege den Antrag, den angeführten Einkommensteuerbescheid 2009 wegen Rechtswidrigkeit gemäß § 299 BAO aufzuheben, und ersuchte die nachträgliche, zusätzliche Berücksichtigung der Betriebsratsumlage in Höhe…