…Der Fruchtgenuss beinhaltet den Anspruch auf den jeweiligen Jahresüberschuss der MBGesmbH. Die MHGesmbH verzichtet somit für die Laufzeit des Vertrages auf jegliche Gewinnausschüttung. Der Wert des Fruchtgenussrechtes wurde auf Basis des Jahresgewinnes 1994/95 ermittelt und mit S 888.000.000,- als Aktivposten in die…
…a DBA Österreich-Großbritannien ermäßige sich der Steuersatz bei Nachweis der Ansässigkeit des nutzungsberechtigten Empfängers im Vereinigten Königreich für diese Gewinnausschüttung auf 5 Prozent. | Bemessungsgrundlage | Kapitalertragsteuer | 5% KESt von 4,167.339,98 € | 208.367,00 € Das Finanzamt erließ…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NE, vertreten durch Confida Hermagor GmbH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 15. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den…
Schuldrechte (vgl. Punkt 3.a). Der Erwerb von Genussrechten unterscheidet sich wesentlich vom Erwerb eines Anteilsrechtes an agrargemeinschaftlichen Grundstücken (vgl. Punkt 3 d.). Auf die Bewirtschaftung und Verwaltung der agrargemeinschaftlichen Grundstücke der Bw. darf die Agrarbehörde wesentlichen Einfluss nehmen (vgl. Punkt 3 c; 3 e…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Agrargemeinschaft Nachbarschaft C , 9999 N, C10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Juli 2002…
Besitz an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Agrarbehörde im Verwaltungsverfahren (§ 51 Abs 2 Kärntner FLG; § 98 Abs 2 Kärntner FLG; § 99 Kärntner FLG; § 1 AgrVG ), es sei denn bei Streitigkeiten über Besitz und Eigentum an den Stammsitzliegenschaften (§ 98 Abs 4 lit b Kärntner FLG…
…Prüfungsfeststellung: Die Verzinsung hat entsprechend Punkt III des Darlehensvertrages zwischen X-GmbH und Herrn P.B. mit 1,5 % Aufschlag zum Drei-Monats-Euribor zu erfolgen und stellt im selben Umfang eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Die Kest wird vom Gesellschafter getragen = 25 % Kest. | …
…festzustellen, dass der Erhalt der Beträge vom Bw. jeweils persönlich bestätigt wurde und daher der Zufluss an den Bw. in freier Beweiswürdigung als erwiesen anzunehmen ist. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist abweichend von den Beteiligungsverhältnissen zur Gänze dem Bw. als Gesellschafter-Geschäftsführer der P. GmbH zuzurechnen…
…gebe, dass "sämtliche angeschafften Wirtschaftsgüter von der GmbH erworben worden seien und dass auch die bezahlten sonstigen Leistungen tatsächlich im fakturierten Umfang geleistet worden seien." Die Haftung für Kapitalertragsteuer resultiert aus der Feststellung folgender verdeckter Gewinnausschüttungen (siehe RV/0849-W/02 ab Seite 15, in…
…betrieblichen Bereich. Ein solcher Fall liege aber nicht vor: Die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile habe in der Privatsphäre der beiden Gesellschafter (= natürliche Personen) stattgefunden. Die Übernahme der Kosten des Anteilserwerbers durch die Bw stelle (jeweils) eine verdeckte Gewinnausschüttung an ihren Gesellschafter dar, und der…
…Betriebsvermögen ausgeschieden und von der LLA GmbH umgebaut und von ihr für eigene betriebliche Zwecke genutzt worden. In Höhe des Verkehrswertes der ausgeschiedenen Anlagen sah der Prüfer eine verdeckte Gewinnausschüttung. In weiterer Folge beauftragte die LLA GmbH, bei der gleichzeitig eine Außenprüfung durchgeführt worden ist…
…Tz. 3 KFZ-Kosten: Die G hat im Prüfungszeitraum bis zu zehn KFZ angemeldet gehabt, wobei die Betriebsprüfung einen erheblichen Prozentsatz der Kosten als nicht betrieblich veranlasst ansah und als verdeckte Gewinnausschüttung behandelte. Dazu ist zu sagen, dass die verschiedenen KFZ zwar im Betriebsvermögen waren…
…und Geschäftsführer Konsens, dass die Haftungsentschädigung nur nach Maßgabe der liquiden Möglichkeiten des Unternehmens ausbezahlt werde. Dieser Konsens sei betriebswirtschaftlich sinnvoll und daher keineswegs fremdunüblich und bedeute auch keinen Verzicht auf Haftungsentschädigung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung läge somit nach Ansicht der Bw. nicht vor. 2. O3:…
2.1 Festgehalten wird, dass bezüglich Top 1.01, Stiege 1/1 derzeit ein Untermietverhältnis mit dem Mieter besteht. Aufgrund der Aufkündigung des zugrundeliegenden Hauptmietverhältnisses per 31. Juni 2005 beginnt das Mietverhältnis bezüglich Top 1.01 am 1. August 2005 und wird auf unbefristete Dauer…
…der Bw durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. die von der Bw durchgeführte Abschreibung einer gegenüber der Zspol bestehenden Lieferforderung in Höhe von 5.654.036,80 S nicht als Betriebsausgabe anerkannt und als verdeckte Gewinnausschüttung der Kapitalertragsteuer unterworfen; der Verbleib des Warenlagers der Zspol…
…dem Kaufpreis von 75.000,00 € und einem von der Außenprüfung als angemessenen Kaufpreis ermittelten Verkehrswert von rund 184.000,00 € eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gelegen ist. Unter einer vGA versteht man alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft…
…002008 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde. In der gegenständlichen Berufungsentscheidung ist daher darüber abzusprechen, ob folgende Sachverhalte den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung erfüllen: Yacht B.: 1995: der Saldo aus den AfA-Beträgen sowie Schiffsbetriebskosten und den verrechneten Mieterträgen durch den Gesellschafter, 1996: der Veräußerungsverlust…
…Vielmehr führen die festgesetzten Unsicherheitszuschläge zu einer Art "Strafsteuer", welche aber nach den Grundsätzen der Bundesabgabenordnung nicht erlaubt ist. Als Folge davon kann naturgemäß keine verdeckte Gewinnausschüttung hinzugerechnet werden, womit auch die Kapitalertragsteuer auf die verdeckte Ausschüttung nicht anfallen kann ( ..... )" Das Finanzamt legte die Berufung …
…an den Geschäftsführer umfangreiche von ihm an die Gesellschaft erbrachte Gegenleistungen gegenüberstünden, weswegen vom Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht die Rede sein könne. Im Übrigen habe der Prüfer auch die Aufwandsanteile jedenfalls unrichtig ermittelt. So sei beispielsweise in den errechneten Aufwandsanteil des Jahres 2001 ein…
…Dieser Betrag stellt nach Ansicht der BP eine verdeckte Gewinnausschüttung im Jahre 2001 an den Gesellschafter/Geschäftsführer dar. Im Jahre 2002 und 2003 verringerte sich der ausstehende Betrag folgendermaßen: | Stand zum 31.12.2002 | € 42.854,42 | Stand zum 31.12…