…Genussrechtscharakter sprächen die Gewinnabhängigkeit, das Gewinnrisiko, die Nachrangigkeit im Falle der Liquidation und die unbegrenzte Laufzeit. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG werde fingiert, dass Genussrechte - sowohl mit Eigenkapital- als auch Fremdkapitalcharakter - unabhängig von der konkreten Ausgestaltung…
…auch in den vorliegenden Papieren keinerlei Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung…
…die zu erwartenden Zahlungsflüsse keine unbekannte Größe mehr gewesen sei. Mit Bescheid vom 12. Oktober 2000 wurde das gegenständliche Berufungsverfahren von der damals für die Erledigung zuständigen Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland bis zur Entscheidung über die in einer gleichen Rechtsfrage beim Verwaltungsgerichtshofes unter…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall die Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG : Handelt es sich bei den von der Bw. begebenen Genussrechten um ein Darlehen oder um eine unternehmerische, gesellschafterähnliche Beteiligung, wenn gewinnabhängiger fixer Zins…
…3 KVG, der dezidiert das Merkmal Gewinnbeteiligung und nicht Gewinnabhängigkeit anführt. Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Z. 2 KVG ist hier definitiv eine Beteiligung des Berechtigten am Gewinn gefordert. Der Gewinn muss in diesem Fall Berechnungsbasis des von vornherein nicht feststehenden Zinsbetrages sein. (VwGH…
…auch in den vorliegenden Papieren keinerlei Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung…
…3 KVG, der dezidiert das Merkmal Gewinnbeteiligung und nicht Gewinnabhängigkeit anführt. Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Z 2 KVG ist hier definitiv eine Beteiligung des Berechtigten am Gewinn gefordert. Der Gewinn muss in diesem Fall Berechnungsbasis des von vornherein nicht feststehenden Zinsbetrages sein. (VwGH…
…auch in den vorliegenden Papieren keinerlei Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung…
…mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann, während für Inlandsbeteiligungen generell, also unabhängig vom Beteiligungsausmaß, die Befreiungsmethode vorgesehen ist und daher jedenfalls eine Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eintritt? 3.1. Sofern Frage 3 bejaht wird: Verstößt es gegen Gemeinschaftsrecht, wenn Erträgen aus Drittlandsbeteiligungen die Befreiung…
…den vorliegenden Papieren fänden sich keinerlei Hinweise auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es sei an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung…
…den vorliegenden Papieren fänden sich keinerlei Hinweise auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es sei an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung…
…auch in den vorliegenden Papieren keinerlei Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung…
Betriebsprüfung das Ausscheiden des Herrn E nach diesen Regeln akzeptierte. Weiters ist auszuführen, dass in diesen Fällen wie im Falle der Abschichtung von Frau EF und Frau SW wirtschaftliche Gründe vorgelegen haben, die zum Ausscheiden der Gesellschafter führten. Nachdem es sich bei der Abschichtung und…
…und G.B.) ein Gewinnverteilungsbeschluss gefasst, wonach " aus dem Bilanzgewinn ein Betrag von S 5,053.000,00an die zum Stichtag der Bilanz (31.3.1994)in der Gesellschaft gewesenen Gesellschafter, das sind die verstorbene Erblasserin - vertreten durch die erbserklärte Alleinerbin (Bw)- und L.B…
…3 KVG, der dezidiert das Merkmal Gewinnbeteiligung und nicht Gewinnabhängigkeit anführt. Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Z. 2 KVG ist hier definitiv eine Beteiligung des Berechtigten am Gewinn gefordert. Der Gewinn muss in diesem Fall Berechnungsbasis des von vornherein nicht feststehenden Zinsbetrages sein. (VwGH…
…Die erforderliche Gewinnabhängigkeit der Vermögensrechte liegt - wie bereits dargestellt - zwar auch vor, wenn es sich um eine Mindestverzinsung mit zusätzlichem Gewinnanteil oder eine Gewinnbeteiligung mit Zusatzverzinsung oder um eine Gewinnbeteiligung mit Mindest- und Höchstgrenzen handelt. Es ist daher - von der Zinskomponente abgesehen - in diesen Fällen…
…Abs. 1 KVG, da andernfalls die dortige Einbeziehung von partiarischen Darlehen wohl gleichheitswidrig und unverständlich wäre (Thunshirn/ Himmelsberger/Hohenecker, KVG-Kommentar, Rz 470 f. zu § 5 mit weiterer Judikatur). Gewinnabhängigkeit liegt vor, wenn sich die Höhe der Ausschüttungen nach der Höhe des Gewinnes richtet, wenn…
…Gewinnabhängigkeit der Vergütungszahlung" - grundsätzlich 8% pro Jahr vom Nennwert des Partizipationsscheins (der "Basis-Gewinnanspruch")....Sollte dies nicht möglich sein....tritt der durchschnittliche Refinanzierungssatz der Emittentin in den letzten sechs Monaten jenes Geschäftsjahres, in dem die Anrechenbarkeit wegfällt, an die Stelle des zugesagten Basis-Gewinnanspruchs von…
…unter § 5 Z 2 KVG fällt unseres Erachtens aus, da diese Genußrechte inhaltlich keine typischen Vermögensrechte eines Gesellschafters vermitteln. Es wird eine der Höhe nach ausschließlich von außenstehenden Faktoren (EZB) abhängige Verzinsung gewährt, die grundsätzlich unter der Bedingung steht, daß die Gesellschaft keine Verluste macht…
…auch in den vorliegenden Papieren keinerlei Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung…