…Schlussfolgerung nicht ableiten. Die diesbezüglichen Ausführungen der Einkommensteuerrichtlinien, die den (wahren) Grund für die Aufhebung darstellen dürften, könnten die Aufhebung nicht tragen. Vielmehr lasse sich aus dem Judikat ableiten, dass Verluste (jedenfalls) und auch Verlustvorträge (bei systemkonformer Fortentwicklung der Aussagen in diesem Judikat), wenn diese…
…3.1997, 95/13/0238). Entscheidend für die Frage, ob Fortbildung im bisherigen (Lehr-)Beruf oder Ausbildung in einem neuen Beruf vorliegt, ist, dass die aufgezeigten Bildungsmaßnahmen weit über die bloße Fortentwicklung der im bisherigen Beruf erworbenen Kenntnisse hinaus gehen. Dass dies hier zutrifft, ergibt…
…für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Zufolge lit. a leg. cit. erfolgt die Bekanntgabe bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Gemäß § 26 Abs. 2 ZustG gilt im Falle der…
…Fortentwicklung" austariert, das heißt, neue Regelungen sind insofern zulässig, sofern sie sich systematisch der jeweiligen Materie zuordnen lassen. So entspricht es zum Beispiel einer intrasystematischen Weiterentwicklung des Kompetenztatbestandes "Angelegenheiten des Gewerbes" (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG), dass er dazu ermächtigt, auch für…
…noch die Beiträge bei ihm einbringlich sind, da die Haftung ab Beginn des Dienstverhältnisses schon ex lege entfällt. Kausal für die Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein…
…da die Haftung ab Beginn des Dienstverhältnisses schon ex lege entfällt. Kausal für die Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein Entgelt von dritter Seite vor: Entgelt ist…
…noch die Beiträge bei ihm einbringlich sind, da die Haftung ab Beginn des Dienstverhältnisses schon ex lege entfällt. Kausal für die Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein…
…da die Haftung ab Beginn des Dienstverhältnisses schon ex lege entfällt. Kausal für die Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein Entgelt von dritter Seite vor: Entgelt ist…
…betreffend Festsetzung des Vergütungsbetrages nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz für die Jahre 2002 bis 2003 vom 12. Februar 2004 und 8. März 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…€. In den Folgejahren wurden die Vergütungsbeträge wie folgt festgesetzt: 2000 mit 57.188,58 € 2001 mit 59.562,65 € 2. Gegen die Bescheide über die Festsetzung der Energieabgabenvergütung für die Jahre 1999 bis 2001 je vom 22. April 2003 legte die Bw…
…noch die Beiträge bei ihm einbringlich sind, da die Haftung ab Beginn des Dienstverhältnisses schon ex lege entfällt. Kausal für die Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein…
…Energieabgabenvergütung für die Jahre 1996 bis 2000 vom 18. Dezember 2002 legte die Bw. mit Schreiben vom 4. Februar 2003 Berufung ein: Sie stellte den Antrag die geltend gemachten Sozialversicherungsbeiträge als Vorleistungen im Sinne des Energieabgabenvergütungsgesetzes anzusetzen. (a) Die Leistung von Versicherungen bestehe in der…
…den tatsächlichen Gegenwert für die erbrachte Leistung bildet. Dh. die Leistungen müssen in einem inneren Zusammenhang und in gegenseitiger Abhängigkeit stehen (EuGH 3.3.1994, 16/93, RS "Tolsma"). Eine finale Verknüpfung zwischen Haftungsbefreiung und Dienstgeberbeitragszahlung besteht unzweifelhaft nicht, da eine gegenseitige Abhängigkeit der "Leistungen…
…den tatsächlichen Gegenwert für die erbrachte Leistung bildet. Dh. die Leistungen müssen in einem inneren Zusammenhang und in gegenseitiger Abhängigkeit stehen (EuGH 3.3.1994, 16/93, RS "Tolsma"). Eine finale Verknüpfung zwischen Haftungsbefreiung und Dienstgeberbeitragszahlung besteht unzweifelhaft nicht, da eine gegenseitige Abhängigkeit der "Leistungen…
…März 2003 (für 1998) und 19. März 2003 legte die Bw. mit Schreiben vom 7. April 2003 Berufung ein: Sie stellte den Antrag die Sozialversicherungsbeiträge als Vorleistungen im Sinne des Energieabgabenvergütungsgesetzes anzusetzen. Die Energieabgabenvergütung sei insoweit "gedeckelt", als ein Betrag rückerstattet werde, der 0,35…
…März 2003 (für 1998) und 19. März 2003 legte die Bw. mit Schreiben vom 7. April 2003 Berufung ein: Sie stellte den Antrag die Sozialversicherungsbeiträge als Vorleistungen im Sinne des Energieabgabenvergütungsgesetzes anzusetzen. Die Energieabgabenvergütung sei insoweit "gedeckelt", als ein Betrag rückerstattet werde, der 0,35…
…Schuldverhältnis ein Vertragsverhältnis zwischen drei Parteien (Dienstgeber, Dienstnehmer, SVT). Ableitbar ist das Schuldverhältnis aus der Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer. Aus diesem Grund wurde eine gesetzliche Fürsorgepflicht eingeführt (als Alternative zur eigenen Privatrechtsverpflichtung, wenn man den Dienstgeberbeitrag wegdenken würde). Zu unterscheiden ist das Versicherungsverhältnis und das…
…Entscheidend für die Frage, ob Fortbildung im bisherigen (Lehr)Beruf oder Ausbildung in einem neuen Beruf vorliegt, ist, dass die aufgezeigten Bildungsmaßnahmen weit über die bloße Fortentwicklung der im bisherigen Beruf erworbenen Kenntnisse hinaus gehen. Durch den Abschluss des Studiums wurde die Grundlage für die…
…für die Tätigkeit als Psychotherapeut. Die diesbezüglich erworbenen Kenntnisse betreffen neben der Tätigkeit als Arzt einen speziellen Teilbereich der Heilberufe. Es liegen somit nicht Aufwendungen betreffend Fortbildung im bisherigen Beruf vor, sondern Ausbildung in einem neuen Beruf, die aufgezeigten Bildungsmaßnahmen gehen über die bloße Fortentwicklung…
…Die für die Fortentwicklung des Unternehmens wichtigen Entscheidungen seien stets von FF alleine getroffen worden. Diese Situation habe sich auch nicht beim im Jahre 1997 durchgeführten Zusammenschluss des Einzelunternehmens FF mit der AFG geändert. BF habe zwar ebenso wie FF formell die Geschäftsführung der AFG…