Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der DTL, vertreten durch ZBP, vom 8. März 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 6. Februar 2002 betreffend Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und die Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Kapitalertragsteuer 1996 bis 1999 entschieden: (1) Der Berufung gegen…
…stattzugeben. 2. Verzinsung: (1) Bezüglich der fehlenden Verzinsung liegt eine verdeckte Ausschüttung (ohne dass dies im BP-Bericht näher konkretisiert worden wäre) vor. Zinsenlose Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber sind nicht fremdüblich und bewirken grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111; VwGH…
…erspart, womit ihm zumindest in Höhe der Refinanzierungszinsen, ein Vorteil zugekommen ist, den sie einem Gesellschaftsfremden nicht zugestanden hätte, denn zinslose Gesellschaftsdarlehen (hier: Bw. an FG) sind nicht fremdüblich und bewirken eine verdeckte Ausschüttung, insbesondere dann, wenn sich die Körperschaft selbst refinanzieren muss (vgl. VwGH…
…Buchungsjournal (getätigte Zahlungen) und damit in der Summe der geleisteten Zahlungen enthalten sind. Ferner sind den vorgelegten Buchungsjournalen zahlreiche Buchungen betreffend ein Gesellschaftsdarlehen zu entnehmen. Demnach wurden im haftungsrelevanten Zeitraum der Gesellschaft vom Berufungswerber zwar laufend neue Mittel (in Höhe von insgesamt 35.100,00…
…vom 28. Juli 2003 samt einer Kopie eines Bankkontoauszuges über die Zuzählung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von € 702.000,00 und ersuchte um Festsetzung der Darlehensgebühr in Höhe von € 5.616,00 (0,8% von € 702.000,00). 1.2. Inhalt der…
…96/15/0062 zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt, sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, weil fehlendes Eigenkapital durch (stille) Einlagen substituiert werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und…
…96/15/0062 zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt, sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, weil fehlendes Eigenkapital durch (stille) Einlagen substituiert werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und…
…zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt hat; sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, da das fehlende Eigenkapital durch (stille) Einlagen ersetzt werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und deren…
…kurz Bw. oder TU), als Darlehensnehmer und die T-GmbH (kurz T) als Darlehensgeber mit "Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4.000.000,00 DM zur Finanzierung des in § 1 beschriebenen Vorhabens" übertitelte Vereinbarung, mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Präambel Im Rahmen des DtA-Technologie-Beteiligungsprogramms übernimmt…
…Fall vom Steuertatbestand des § 6 Abs. 1 Z. 2 KVG ausgegangen." Der Unabhängige Finanzsenat stützt seine Begründung ergänzend auf die Meinung Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen, 1996, 14, an, wonach für das Vorliegen eines Genussrechtes die Gewinnabhängigkeit der Verzinsung genügt, d.h.…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Hedwig Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Johann Jungwirth, Ing. Gottfried Parade und Sabine Leiter über die Berufung der Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, gegen…
…s GmbH abgeschlossen hätten. Dabei hätten sich die Gesellschafter der w GmbH verpflichtet, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt € 300.000,00 an die s GmbH zu leisten. Dieses Darlehen werde variabel verzinst und sei abhängig vom Ergebnis der e-Gruppe. Eine Auszahlung dieser…
…Fall vom Steuertatbestand des § 6 Abs. 1 Z. 2 KVG ausgegangen." Der Unabhängige Finanzsenat stützt seine Begründung ergänzend auf die Meinung Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen, 1996, 14, an, wonach für das Vorliegen eines Genussrechtes die Gewinnabhängigkeit der Verzinsung genügt, d.h.…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Eidos Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Gesellschaftsteuer vom 31. Mai 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
…Fall vom Steuertatbestand des § 6 Abs. 1 Z. 2 KVG ausgegangen." Der Unabhängige Finanzsenat stützt seine Begründung ergänzend auf die Meinung Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen, 1996, 14, an, wonach für das Vorliegen eines Genussrechtes die Gewinnabhängigkeit der Verzinsung genügt, d.h.…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufungen 1.) bis 3.) der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen die Bescheide 1.) bis 3.) des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS Brigitte Böhm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Johann Jungwirth, Ing. Gottfried Parade und Sabine Leiter über die Berufung der Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, gegen…
…Fall vom Steuertatbestand des § 6 Abs. 1 Z. 2 KVG ausgegangen." Der Unabhängige Finanzsenat stützt seine Begründung ergänzend auf die Meinung Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen, 1996, 14, an, wonach für das Vorliegen eines Genussrechtes die Gewinnabhängigkeit der Verzinsung genügt, d.h.…
…Notariatsaktes (Arbeitsbogen Seite 140) stand RH dem Erwerber dafür ein, dass Vereinbarungen über Gewährung von Gesellschafterdarlehen bzw. Darlehen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft (G-GmbH) mit Ausnahme eines Gesellschafterdarlehens von nominal DM 100.00,00, das mit 31.12.1996 mit DM 100.00,00…
…partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 54). Laut Eberhartinger, Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen, 1996, 17 ist eine Gewinnbeteiligung aber nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Genussrechts, auch andere dem Berechtigten gewährte Vermögensrechte sind denkbar, wie z.B. die Benutzung von Einrichtungen der emittierenden Gesellschaft…