…1989, 88/15/0063), sodass der Bw. seine Pflichten als Geschäftsführer u.a. zur Entrichtung der genannten Abgaben bei Fälligkeit nicht verloren hat, zumal er trotz des Hinweises auf die Geschäftsaufsicht des Ausgleichsverwalters das Vorliegen eines Anwendungsfalles des § 8 Abs. 2 letzter Satz AO insoferne…
…sodass der Bw. seine Pflichten als Geschäftsführer u.a. zur Entrichtung der genannten Abgaben bei Fälligkeit nicht verloren hat, zumal er trotz des Hinweises auf die Geschäftsaufsicht des Ausgleichsverwalters das Vorliegen eines Anwendungsfalles des § 8 Abs. 2 letzter Satz AO insoferne, als der Ausgleichsverwalter verlangt…
…ein Antrag auf Konkurs mangels Deckung der Kosten abgewiesen wird, über die Schuldnerin die Geschäftsaufsicht angeordnet wird oder sie sonst eine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht oder nicht gehörig erfüllt. VI. Sämtliche Kosten und Gebühren anlässlich der Errichtung dieses Vertrages trägt die Bw." Sicherheiten aus…
…Kosten abgewiesen wird, über die Schuldnerin die Geschäftsaufsicht angeordnet wird oder sie sonst eine Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht oder nicht gehörig erfüllt. VI. Sämtliche Kosten und Gebühren anläßlich der Errichtung dieses Vertrages trägt die A.." (siehe ABP S 97 - 98) Dem Bw. wurden Sicherheiten…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 6.3.1989, 88/15/0063) seine Pflichten als Geschäftsführer ua. zur Entrichtung der Abgaben bei Fälligkeit nicht verloren hat, zumal er trotz des Hinweises auf die Geschäftsaufsicht des Ausgleichsverwalters das Vorliegen eines Anwendungsfalles des § 8 Abs. 2 letzter Satz AO insoferne…
…1989, 88/15/0063), sodass der Bw. seine Pflichten als Geschäftsführer u.a. zur Entrichtung der genannten Abgaben bei Fälligkeit nicht verloren hat, zumal er trotz des Hinweises auf die Geschäftsaufsicht des Ausgleichsverwalters das Vorliegen eines Anwendungsfalles des § 8 Abs. 2 letzter Satz AO insoferne…
31.12.2004 betrage das buchmäßig ausgewiesene negative Eigenkapital bereits 430.138,01 €. Dem Unternehmen stünden keine Vermögenswerte zur Verfügung, um eine Abgabenschuld in dem im Sicherstellungsauftrag angeführten Ausmaß abzudecken. Die Gesellschaft besitze kein eigenes Grundvermögen, das Unternehmen werde in einem gemieteten Lokal betrieben…