…bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären…
…zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung erster Instanz geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann eine Bestrafung…
…zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung erster Instanz geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann eine Bestrafung…
…Recht richtet, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung erster Instanz geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre - und selbstredend ist eine mangelnde Strafbarkeit infolge Eintritt einer absoluten Verjährung in der Gesamtschau die günstigere Variante -, ist die Bestimmung des § 33…
…Die Abänderung des Bescheides über die Investitionszuwachsprämie 2002 erfolgt gem. § 295a BAO unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten Außenprüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang…
…bis 2007: Die Wiederaufnahme der Verfahren sei im Bp-Bericht gem. § 150 BAO unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung begründet worden. Die Begründung der Wiederaufnahme sei in der Niederschrift sehr ausführlich dokumentiert worden, die Auswertung der Aufzeichnungen…
…1 des Außenprüfungsberichtes der Grund für die vorzunehmende amtswegige Wiederaufnahme zu finden sei. Die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Einkommensteuer 2006 würde unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und sich der daraus ergebenden Gesamtauswirkung notwendig sein. Bei der Interessensabwägung im Sinne des …
…§ 303 Abs.4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme erfolge unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem…
…§ 303 Abs.4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme erfolge unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem…
…die unternehmerische Nutzung wäre die Umsatzsteuer in Österreich zu entrichten (innergemeinschaftlicher Erwerb). Die Begründung des Bescheides über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2007 lautet wie folgt: "Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Ermittlungen und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung…
…auf die Erforderlichkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hingewiesen: "Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit…
…wenn die Auswirkungen bloß (relativ bzw absolut) geringfügig seien. Die Geringfügigkeit wäre dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen. Die Auswirkungen des Wiederaufnahmegrundes im gegenständlichen Fall würden lediglich ATS 622,60 (€ 45,25) bzw…
…Feststellung | Umsatzsteuer | 2006 | 2, 3 u. 4 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des …
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen: | Abgabenart | Zeitraum | Feststellung | Einkommensteuer | 2004 | 1 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen: | Abgabenart | Zeitraum | Feststellung | Einkommensteuer | 2004 | 1 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen: | Abgabenart | Zeitraum | Feststellung | Einkommensteuer | | Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen…
…€ 1,672.141 nunmehr im Betrag von € 58.524,94 vorgeschrieben. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens (ad 1.) wurde begründend auf die durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung sowie die sich hieraus ergebende Gesamtauswirkung verwiesen, wobei im Rahmen des Ermessens dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang einzuräumen…
…entnehmen, dass sich die amtswegige Wiederaufnahme der oben genannten Verfahren auf die in Tz 1, 2 und 3 des Prüfungsberichtes festgehaltenen Feststellungen stützt. Die Wiederaufnahme erfolgte außerdem unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im Sinne des …
…ist zu entnehmen, dass sich die amtswegige Wiederaufnahme der oben genannten Verfahren auf die in Tz 1 und Tz 2 des Prüfungsberichtes festgehaltenen Feststellungen stütze. Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im Sinne…
…2007 erforderlich machen, da unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung die steuerlichen Auswirkungen als nicht geringfügig angesehen werden könnten. In der fristgerecht gegen die in der Folge vom Finanzamt erlassenen Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…